Sitzungsvorlage - V/2022/370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Forum für Menschen mit Behinderung Herzogenrath hat mit Datum vom 11.05.2022, eingegangen am 17.05.2022, einen Antrag als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gem. § 4a SGB VIII gestellt.

 

Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

 

Gemäß § 4a SGB VIII Abs. 1 sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach diesem Buch solche, in denen sich nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen, insbesondere Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger nach diesem Buch sowie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen, nicht nur vorübergehend mit dem Ziel zusammenschließen, Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern, sowie Selbsthilfekonstellationen.

 

Gemäß § 4a AGB VIII, Abs. 2 arbeitet die öffentliche Jugendhilfe mit den selbstorganisierten Zusammenschlüssen zusammen, insbesondere zur Lösung von Problemen im Gemeinwesen oder innerhalb von Einrichtungen zur Beteiligung in diese betreffenden Angelegenheiten, und wirkt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit diesen innerhalb der freien Jugendhilfe hin.

 

Nach § 4a SGB VIII, Abs. 3 soll die öffentliche Jugendhilfe die selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach Maßgabe des SGB VIII anregen und fördern.

 

Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden die Voraussetzungen als selbstorganisierter Zusammenschluss zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII durch das Forum für Menschen mit Behinderung erfüllt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes kann durch die Satzung des Jugendamtes bestimmt werden, dass – neben den beratenden Mitgliedern gem. § 5 Abs. 1 1. AG.-KJHG – weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Forums für Menschen mit Behinderung zu entsprechen und die Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath in § 4 Abs. 3 um den Buchstaben

 

p) eine/e Vertreter/in des Forums für Menschen mit Behinderung Herzogenrath

 

zu erweitern.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 4a AGB VIII

 

Gemäß § 5 Abs. 3 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes kann durch die Satzung des Jugendamtes bestimmt werden, dass – neben den beratenden Mitgliedern gem. § 5 Abs. 1 1. AG.-KJHG – weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Auf eine angemessene Beteiligung von Frauen ist zu achten.

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1: Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath

Anlage 2: Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath

Anlage 3: Antrag Forum für Menschen mit Behinderung vom 11.05.2022

Anlage 4: Jahresbericht 2021 - Forum für Menschen mit Behinderung

Anlage 5: Präsentation - Forum für Menschen mit Behinderung

Anlage 6: Flyer - Forum für Menschen mit Behinderung

 

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