Sitzungsvorlage - V/2009/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag im Rahmen des Aktionsprogrammes Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.03.2009
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Auf eine dreijährige Laufzeit berechnet ergibt sich ein Aufwand in Höhe vom 155.555,07 Euro. Demgegenüber stehen Erträge in Höhe von 93.333,04 Euro
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Kinderförderungsgesetz – KiföG - vom 10.12.2008 legte die Bundesregierung zeitgleich ein Förderprogramm der Kindertagespflege auf. Zuwendungsempfänger sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter), weil sie der zentrale Akteur dabei sind, wenn es darum geht, neue Tagespflegepersonen für unter Dreijährige zu gewinnen, sie zu qualifizieren und letztendlich an die Eltern weiter zu vermitteln. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Zur Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden entsprechend dem ESF-Verteilerschlüssel 200 Modellstandorte gefördert. Als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen Voraussetzungen für den Ausbau der Kindertagespflege schaffen und die damit verbundene arbeitsmarktpolitische Zielsetzung umsetzen. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung eines regionalen, arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzeptes zur Gewinnung und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Fördergebiet erforderlichen Personals.
Zielgruppen sind geeignete Berufseinsteiger/-innen mit pädagogischer Ausbildung, arbeitssuchende Erzieher/-innen bzw. Kinderpfleger/-innen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrer/-innen. In jedem Fall erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit als Tagespflegeperson eine Eignungsfeststellung durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.
Grund- und Weiterqualifizierung des akquirierten Personals unter Berücksichtigung des DJI-Curriculums (160 h) sind ebenso notwendige Bestandteile des Konzeptes wie eine bedarfsgerechte niederschwellige Vermittlung.
Bei einem ersten Interessensbekundungsverfahren im November 2008 hatte sich die Stadt Herzogenrath bereits beteiligt. Diese Interessensbekundung wurde positiv beschieden. Mit Schreiben vom 29.01.2009 wurde die Stadt aufgefordert, einen Antrag zur Umsetzung des Aktionsprogrammes Tagespflege bei der ESF-Regiestelle einzureichen.
Der Förderzeitraum beginnt am 01. 04.2009. Im Ziel 2-Gebiet, in dem die Stadt Herzogenrath liegt, ist eine 60 %ige Bezuschussung möglich. Das Programm hat eine Laufzeit über 2 Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Der Antrag ist anliegend beigefügt. Darin wird deutlich, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen SKF Stolberg e.V., mit dem auch in bezug auf die Tagespflege eine vertragliche Bindung besteht, fortzuführen. In Bezug auf die Qualifizierung und Nachqualifizierung der Tagespflegepersonen wird eine Zusammenarbeit mit dem Mehrgenerationenhaus und Familienbildungsstätte „Helene-Weber-Haus“ sowie dem Frauen.Komm.Gleis1 angestrebt. Zusätzlich ist eine Projektpartnerschaft mit der örtlichen Agentur für Arbeit beabsichtigt.
Mit dem Förderprogramm möchte die Verwaltung im Wesentliche folgende Punkte erreichen:
- Differenzierung des Angebotes
- Steigerung der Qualität
- Erhöhung der Platzzahlen
- Verstetigung und Professionalisierung des Angebotes
- Feste Anbindung der Tagespflege vor Ort /regelmäßiger kontinuierlicher Austausch der Tagespflegepersonen
Damit diese Ziele besser erreicht werden können, ist nach Meinung des Fachministeriums sowie der Jugendämter eine Erhöhung der den Tagespflegepersonen zur Zeit gewährten Vergütung erforderlich. Da diese im Kreis Aachen einvernehmlich im Rahmen der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung -(Kfs) vom 01.08.2008, geregelt ist, müsste diese überarbeitet werden. Die Jugendämter in der Städteregion haben diesbezüglich bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Rechtliche Grundlagen:
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungsauftrag (§ 3 KiBiz). Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit .. sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. (§ 4 KiBiz) . Gemäß § 4 SGB VIII in Verbindung mit § 4 KiBiz eröffnen Tagespflegepersonen eine Vielzahl von unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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