Sitzungsvorlage - V/2022/446

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath die Beschlussfassung der Gebührenordnung für die Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath laut beiliegendem Satzungsentwurf.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beschließt die Gebührenordnung für die Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath laut beiliegendem Satzungsentwurf.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 09.04.2002 stimmte der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Herzogenrath für die Einführung einer Gebührenregelung im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Stadtgebietes von Herzogenrath (vgl. Drs.-Nr. 117/2002 E1).

 

Folgende Parktarife für die mit Parkscheinautomaten ausgestatteten bewirtschafteten Parkflächen innerhalb der Stadt Herzogenrath wurden festgelegt. Es galten folgende Tarife:

 

15 Minuten 0,20 €

60 Minuten 0,50 €

120 Minuten 1,00 € (Parkhöchstdauer).

 

Der Bewirtschaftungszeitraum wurde dabei auf montags-freitags 09:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr festgelegt.

 

Mit Datum vom 11.12.2012 hat der Rat der Stadt Herzogenrath beschlossen, bei selbigem Bewirtschaftungszeitraum (s.o.) die Parkgebühren wie folgt ab dem 01.03.2013 zu ändern (vgl. Drs.-Nr. V/2012/233-E01):

 

10 Minuten 0,20 €

30 Minuten 0,50 €

60 Minuten 1,00 €

120 Minuten 1,50 € (Parkhöchstdauer).

 

Diese Parkgebühren gelten bis zum heutigen Tage fort, wobei seit dem 01.08.2020 per Beschluss die Funktion der sogenannten „Brötchentaste“ (30 Minuten kostenfreies Parken) an allen Parkscheinautomaten eingerichtet und eingeführt worden ist (vgl. Drs.-Nr. V/2020/073-E01).

 

Bereits mit der Einführung der Parkscheinregelung sind durch die Verwaltung Zwischenschritte mit Münzen ab 0,10 € als Tabellentarife in allen Parkscheinautomaten hinterlegt worden. Hierbei sind die Tabellentarife wie Folgt:

 

bis 30. Min. = unentgeltlich (Brötchentaste)

ab Min. 31 bis 35.      =   0,60 €

ab Min. 36 bis 40.      =   0,70 €

ab Min. 41 bis 45.      =   0,80 €

ab Min. 46 bis 50.      =   0,90 €

ab Min. 51 bis 60.      =   1,00 €

ab Min. 61 bis 70.      =   1,10 €

ab Min. 71 bis 85.      =   1,20 €

ab Min. 86 bis 95.      =   1,30 €

ab Min. 96 bis 110.    =   1,40 €

ab Min. 111 bis 120.  =   1,50 €.

 

Der vorgelegte Satzungsentwurf stellt somit den status quo der bereits vorhandenen und - mit Ausnahme der Staffelung - von den politischen Gremien der Stadt Herzogenrath beschlossenen Gebührenhöhe dar und beinhaltet keine Veränderung in der Höhe der Gebühren. Derweil ist zu konstatieren, dass die Beschlüsse seit dem Jahr 2002 zur Parkraumbewirtschaftung und der entsprechenden Höhe der Parkgebühren von niemanden zum Anlass genommen wurden, eine diesbezügliche Gebührenordnung zu erlassen. Die neue Verwaltungsleitung hält eine ordnungsgemäß beschlossene Gebührenordnung jedoch mit Blick auf die Rechtssicherheit der Gebührenerhebung, zur Vermeidung weiterer Nachteile und als Baustein der weiteren Verwaltungsprofessionalisierung für dringend erforderlich. Insoweit ergibt sich auch die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses (Eilangelegenheiten anstelle von deren Beratung im Fachausschuss, nach Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath I 1. b 4. Spiegelstrich).

 

Die Verwaltung empfiehlt somit, die vorliegende Parkgebührenordnung zu beschließen.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes, § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung, § 38 Buchstabe b) OBG NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Gebührenordnung

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Anlagen

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