Sitzungsvorlage - V/2022/430-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Herzogenrath nebst Anhang und Lagebericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Rat nimmt die Stellungnahme und das Ergebnis des Rechnungsprüfungausschusses zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 08.12.2022 abschließend beratenen und ohne Einwendungen gebilligten Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung vom 22.11.2022 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2021 die Entlastung.
Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
- Der Stadtrat fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Beschluss, den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2021 in Höhe von 2.467.326,31 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wurde gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 1. Beigeordneten und Kämmerer Herrn Philippengracht am 20.05.2022 aufgestellt und durch den Bürgermeister Herrn Dr. Fadavian am 20.05.2022 bestätigt. In der Sitzung vom 09.06.2022 nahm der Stadtrat den Entwurf des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2021 (V/2022/173) zur Kenntnis und verwies den Abschluss zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 102 GO NRW den städtischen Jahresabschluss und den Lagebericht. Bei dieser Prüfung ist der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einzubeziehen. Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat sich der Ausschuss des Amtes 14 -Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung- der Stadt Herzogenrath bedient.
Nach § 102 Abs. 3 u. 4 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2021 dahingehend geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind und er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt.
Der Lagebericht wurde gemäß § 102 Abs. 5 GO NRW daraufhin geprüft, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt und ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Kämmerei und Stadtkasse buchungsmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses in der Fassung vom 22.11.2022 (Anlage 1) von denen des am 09.06.2022 in der Ratssitzung eingebrachten Entwurfes ab.
Über das Ergebnis der Prüfung wurde ein Prüfungsbericht und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gem. § 102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. §§ 321 u. 322 Handelsgesetzbuch durch die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung erstellt (Anlage 3).
Unter Einbeziehung dieses Prüfungsberichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2021 geprüft. In dieser Sitzung haben die Verantwortlichen für den Prüfungsbericht teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Dem Bericht und dem Ergebnis hat sich der Ausschuss in der Sitzung angeschlossen. Als abschließendes eigenes Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW beschlossen, dass keine Einwendungen bestehen und der Jahresabschluss und der Lagebericht 2021 in der Fassung vom 22.11.2022 gebilligt wird. Das Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss in der beigefügten Stellungnahme (Anlage 2) zusammengefasst.
Im Anschluss hat der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Empfehlungsbeschlüsse für den Rat der Stadt Herzogenrath gefasst:
- Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 08.12.2022 abschließend beratenen und ohne Einwendungen gebilligten Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung vom 22.11.2022 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2021 die Entlastung.
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen beinhaltet 390 Seiten, hier sind alle Teilrechnungen auf Produktebene enthalten. Aufgrund des Umfangs wird auf einen vollständigen Ausdruck für alle Stadtverordneten verzichtet und diese nur als Anlage im Ratsinformationssystem vorgehalten. Bei Bedarf können komplette Exemplare in Papierform angefordert werden.
Der Prüfungsbericht der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung ist mit seinen Anlagen ebenfalls zur Einsicht nur im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Stadtrat, den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2021 in Höhe von 2.467.326,31 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Die Allgemeine Rücklage weist nach der Entnahme noch einen Bestand von 131.440.658,35 € aus.
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist der Jahresabschluss 2021 nach § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 59 Abs. 3, 95, 96 u. 102 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
- Anlage 1: Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Lagebericht in der Fassung vom 22.11.2022
- Anlage 2: unterzeichnete Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2022
- Anlage 3: Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2021 der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung vom 08.12.2022 mit Bestätigungsvermerk
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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2
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389,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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