Sitzungsvorlage - V/2022/450
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den überplanmäßigen konsumtiven Aufwendungen auf den folgenden Sachkonten bis zu einem Gesamtvolumen von
300.000,00 Euro
zu.
0531310/420000/533950 Leist. b. Krank., Schwang. a.v.E. § 4 80.000,00 Euro
0531310/420000/533951 Krankenhilfe in bes. Fällen a.v.E. § 2 60.000,00 Euro
0531310/420000/533953 Leist. b. Krank., Schwang. i.E. § 4 160.000,00 Euro
Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
Landeszuweisungen und Arbeitsagentur; darüber hinaus werden die Aufwendungen nach CUIG isoliert.
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 533950, 533951, 533953 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 650.000 | Euro. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise ist es auch notwendig, die Krankenversorgung der geflüchteten Personen sicherzustellen.
Die hierdurch anfallenden Krankenhilfekosten sind schwer kalkulierbar. Es ist daher festzustellen, dass die Krankenhilfekosten erheblich gestiegen sind.
Zur Sicherstellung der finanziellen Aufwendungen im Asylbereich bis Ende 2022 ist eine außerplanmäßige Ausgabe von 300.000,00 Euro erforderlich.
Die Ausgabe wird durch die zu erwartende Erstattung aus Bundes- und Landeszuschüssen
sowie ggfs. aus Erstattungen des Jobcenters gedeckt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit Ziffer § 9 Ziffer 4 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath
