Sitzungsvorlage - V/2022/450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den überplanmäßigen konsumtiven Aufwendungen auf den folgenden Sachkonten bis zu einem Gesamtvolumen von

 

300.000,00 Euro

zu.

 

0531310/420000/533950 Leist. b. Krank., Schwang. a.v.E. § 4                  80.000,00 Euro

0531310/420000/533951 Krankenhilfe in bes. Fällen a.v.E. § 2                 60.000,00 Euro

0531310/420000/533953 Leist. b. Krank., Schwang. i.E. § 4                    160.000,00 Euro

 

Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

Landeszuweisungen und Arbeitsagentur; darüber hinaus werden die Aufwendungen nach CUIG isoliert.

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 533950, 533951, 533953

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

650.000

Euro.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise ist es auch notwendig, die Krankenversorgung der geflüchteten Personen sicherzustellen.

 

Die hierdurch anfallenden Krankenhilfekosten sind schwer kalkulierbar. Es ist daher festzustellen, dass die Krankenhilfekosten erheblich gestiegen sind.

 

Zur Sicherstellung der finanziellen Aufwendungen im Asylbereich bis Ende 2022 ist eine außerplanmäßige Ausgabe von 300.000,00 Euro erforderlich.

 

Die Ausgabe wird durch die zu erwartende Erstattung aus Bundes- und Landeszuschüssen

sowie ggfs. aus Erstattungen des Jobcenters gedeckt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit Ziffer § 9 Ziffer 4 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath

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