Sitzungsvorlage - V/2022/341-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am 24.11.2022 beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen Neufassungen der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Überlassung von Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung, für das Forum der städtischen Europaschule Herzogenrath, für das Pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath sowie für den Bürgerbereich im Bürgerzentrum Oststraße.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Einführung des §2b UStG müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Gesetzesänderung wurde am 02.11.2015 beschlossen und trat zum 01.01.2017 in Kraft. Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gewährt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 beschlossen. Es wird erwartet, dass in diesem Zeitrahmen die im Wesentlichen bis heute fehlenden Anwendungenhinweise und -empfehlungen des Finanzministeriums vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurden die beiliegenden Entgeltordnungen insoweit überarbeitet, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben/berücksichtigt wird. Im Laufe des Jahres 2024 werden die Entgeltordnung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse zur Umsatzsteuerbesteuerung mit Wirkung vom 01.01.2025 angepasst.

 

Die Benutzungsordnung für Aulen in städtischen Schulen, die Benutzungsordnung für das

Forum der städtischen Gesamtschule und die Benutzungsordnung für das pädagogische

Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath traten am 01.07.2003 in Kraft. Seit jeher wurden

keine Veränderungen dieser vorgenommen.

 

In der neuen Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Aulen und Mehrzweckhallen

in städtischen Schulen werden zunächst alle Aulen und Mehrzweckhallen aufgelistet die aktuell an ortsansässige Vereine für die Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen zur

Verfügung gestellt werden.

r das Pädagogische Zentrum, die Europaschule Herzogenrath und den Bürgerbereich des Bürgerzentrums Oststraße werden die separaten Benutzungs- und Entgeltordnungen erlassen, da diese besonderer Regelungen unterliegen.

 

Um die Sicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen zu erhöhen wurde in drei Benutzungsordnungen (Aulen und MZH, Europaschule und Pädagogisches Zentrum) der Punkt

Veranstaltungssicherheit“ mit aufgenommen. Dies wird für notwendig erachtet, damit bauaufsichtlich genehmigte Bestuhlungspläne sowie Flucht- und Rettungswege eingehalten

werden. Außerdem sieht die Verwaltung es für notwendig an, eine Firma für Veranstaltungstechnik ab einer bestimmten Größenordnung der Veranstaltung hinzuzuziehen. Die Verwaltung wird, wenn der Verein dies nicht eigenständig tut, eine Firma beauftragen, die eine Abnahme der Veranstaltungstechnik durchführt. Die Kosten hierr werden durch die Verwaltung übernommen.

 

Des Weiteren kann eine Überprüfung der Veranstaltungen auf tatsächliche Wohltätigkeit

oder Jugendpflege durch die Verwaltung nicht gewährleistet werden. Daher kam es in der

Vergangenheit zu nicht ordnungsgemäßen Befreiungen oder Ermäßigungen. Auf Grund dessen soll in der neuen Fassung kein Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung des Nutzungsentgelts durch den Bürgermeister bei Wohltätigkeits- oder jugendpflegerischen Veranstaltungen mehr möglich sein. Alle ortsansässigen Vereine, die im Vereinsverzeichnis aufgelistet sind, sollen bei der Höhe der Nutzungsgebühren gleichberechtigt behandelt werden.

Die Deckungssummen der durch den Veranstalter bzw. die Veranstalterin abzuschließenden Versicherungen wurden angepasst.

 

Weiterhin wurden die Benutzungs- und Entgeltordnungen auf eine gendergerechte Sprache

abgeändert.

 

Das Nutzungsentgelt in Höhe von 150,00 EURr ortsansässige Vereine und 180,00 EUR für auswärtige Vereine wurde im Übrigen unverändert gelassen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Go NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Vermietung von Aulen, Foren, Mehrzweckhallen und des Bürgerzentrums Oststraße wurde kurzfristig angepasst da im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2024 beschlossen hat.

Auf die Stellungnahme zur Vorlage V/2022/341 wird zusätzlich verwiesen.

Gegen die vorgelegten geänderten Benutzungs- und Entgeltordnungen bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

-Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Aulen und Mehrzweckhallen in

städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung

-Benutzungs- und Entgeltordnung für das Forum der städtischen Europaschule Herzogenrath

-Benutzungs- und Entgeltordnung für das pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath

-Benutzungs- und Entgeltordnung des Bürgerbereiches im Bürgerzentrum Oststraße

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