Sitzungsvorlage - V/2022/340-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen hier: Änderung der Entgeltordnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 65 - Hochbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am 24.11.2022 beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil und der Entgeltordnung für die transportable Bühne.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Einführung des §2b UStG müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Gesetzesänderung wurde am 02.11.2015 beschlossen und trat zum 01.01.2017 in Kraft.
Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gewährt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 beschlossen.
Es wird erwartet, dass in diesem Zeitrahmen die im Wesentlichen bis heute fehlenden Anwendungenhinweise und -empfehlungen des Finanzministeriums vorliegen.
Vor diesem Hintergrund wurden die beiliegenden Entgeltordnungen insoweit überarbeitet, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben/berücksichtigt wird. Im Laufe des Jahres 2024 werden die Entgeltordnung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse zur Umsatzsteuerbesteuerung mit Wirkung vom 01.01.2025 angepasst
Die letzten Entgeltordnungen traten jeweils zum 01.09.2005, 01.01.2002 und 27.09.2001 in
Kraft und das zu zahlende Entgelt wurde seit jeher nicht verändert. Daher wurde
eine Erhöhung der Entgelte der Veranstaltungsgegenstände in Abstimmung mit A 67 (Technisches Betriebsamt) vorgenommen.
Bei der Berechnung spielten die tatsächlichen Realkosten durch die Anlieferung,
den Aufbau, die Abholung und die Reinigung durch A 67 und die finanzielle Lage der Vereine
eine Rolle. Die Entgelte können nach wie vor nicht die Aufwendungen der Stadtverwaltung decken, jedoch wurden Sie moderat angehoben.
Auf Grund von teilweise nicht sachgemäßen Umgang mit den Veranstaltungsgegenständen
wurde zusätzlich die Zahlung einer Barkaution eingeführt. Diese soll zukünftig im Hochbauamt
durch eine Barkasse verwaltet werden. Die Vermietung der Lautsprecheranlagen wurde
gestrichen, da aktuell keine Lautsprecheranlagen zur Verfügung stehen.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Entgeltordnung für den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenständen:
|
|
|
Gegenstand | Ursprüngliche Fassung | Neue Fassung |
Festzeltgarnitur einzeln | 2,00 € je Garnitur | 3,00 € je Garnitur |
Festzeltgarnituren komplett | 75,00 € | 100,00 € |
Toilettenwagen | 50,00 € | 100,00 € |
Musikcontainer | 50,00 € | 100,00 € |
Bühnenelemente einzeln | 5,00 € | 7,00 € |
Bühnenelemente komplett | 100,00 € | 150,00 € |
Stuhl einzeln | 0,25 € | 0,50 € |
Tisch einzeln | 0,50 € | 0,75 € |
Stühle und Tische komplett | 100,00 € | 120,00 € |
Stellwände | 3,00 € | 5,00 € |
Stehtheken | 3,00 € | 5,00 € |
Entgeltordnung für die Transportable Bühne:
|
|
|
Gegenstand | Ursprüngliche Fassung | Neue Fassung |
Transportable Bühne vereinseigene Veranstaltungen | 510,00 € | 550,00 € |
Transportable Bühne bei Veranstaltungen der gewerbetreibenden Vereine anlässlich von Stadtteilfesten, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden sind | 510,00 € | 550,00 € |
Transportable Bühne für Gewerbliche Veranstaltungen | 1020,00 € | 1.100,00 € |
Transportable Bühne bei Veranstaltungen von Privatpersonen, ortsansässigen Betrieben und Auswärtigen | 1020,00 € | 1.100,00 € |
Kaution | 1.020,00 € | 1.100,00 € |
Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath:
|
|
|
Gegenstand | Ursprüngliche Fassung | Neue Fassung |
Spülmobil | 25,50 € pro Nutzungstags | 50,00 € pro Nutzungstag |
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Entgeltordnung für das Verleihen von städtischen Veranstaltungsgegenständen wurde kurzfristig angepasst da im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2024 beschlossen hat.
Auf die Stellungnahme zur Vorlage V/2022/340 wird zusätzlich verwiesen.
Gegen die vorgelegten geänderten Benutzungs- und Entgeltordnungen bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
Entgeltordnung über den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenstände
Entgeltordnung für die transportable Bühne der Stadt Herzogenrath
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
126,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
117,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
106,8 kB
|
