Sitzungsvorlage - V/2009/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss bedankt sich bei den zahlreichen Unterzeichnern der Bürgeranregung zur Gestaltung des Spielplatzes Gierlichsstraße. Er bittet die Verwaltung, diesen Spielplatz in die Liste der in diesem Jahr zu besichtigenden Spielplätze aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Zur Zeit keine.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 07.02.2009 reichten AnwohnerInnen des Spielplatzes Gierlichsstraße die beigefügte Bürgeranregung ein.

Die Verwaltung sagte diesen schriftlich zu, ihre Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge bezüglich des Spielplatzes in ihre diesjährigen Planungen aufzunehmen.

Die AntragstellerInnen wurden informiert, dass ihre Vorschläge der Beratung und Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss bedürfen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diesen Spielplatz in die Liste der zu besichtigenden Spielplätze aufzunehmen. Danach muss der Jugendhilfeausschuss über den gesamten Komplex einschließlich dieser Anregung beraten und entscheiden

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 1 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.  Gemäß § 24 GO NRW  hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat  zu wenden.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlage:

 

Bürgeranregung

 

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Anlagen

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