Sitzungsvorlage - V/2009/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode. Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 31. Mai 2008 wurde im Rahmen des Präsentationsprogramms der EuRegionale 2008 der "Start ins Wurmtal ohne Grenzen" gefeiert. Ein besonderer Glanzpunkt ist die umgestaltete Burg Rode, die sich heute als attraktives Kernstück des grenzüberschreitenden Eurode-Parks auf deutscher Seite präsentiert. Hervorzuheben ist insbesondere die neue Open-Air-Bühne im Burginnenhof, die Platz für ein komplettes Symphonieorchester bietet und innerhalb kürzester Zeit wieder zum kulturellen Zentrum der Stadt geworden ist.

 

Die Burg Rode mit ihrem neu gestalteten, attraktiven Umfeld soll auch in Zukunft der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen dienen. Um einen ordnungsgemäßen und geregelten Betrieb des Veranstaltungsbereiches auf Burg Rode zu gewährleisten, ist es nunmehr erforderlich, eine entsprechende Benutzungsordnung zu erlassen.

 

Die Benutzungsordnung ist als Anlage beigefügt. Sie tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode

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Anlagen

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