Sitzungsvorlage - V/2009/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpauschale hier: Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen an den Verein „Sportschützen Merkstein 1960 e.V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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17.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dem „Sportschützen Verein Merkstein 1960 e.V.“ für die Renovierung der Kellerräume der Turnhalle Stadion Geilenkirchenerstrasse einen Zuschuss aus der Sportpauschale in Höhe von 5.284,87 € zu gewähren.
Der Zuschussbetrag soll an den Stadtsportverband ausgezahlt und nach Baufortschritt an den Verein weitergeleitet werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 21.12.2008 beantragen die „Sportschützen Merkstein e.V.“ mit Zustimmung des „Stadtsportverband Herzogenrath e.V.“ einen Zuschuss für investive Maßnahmen für die Renovierung der Kellerräume unter der Turnhalle Geilenkirchenerstrasse.
Mit dem Einzug in das vereinseigene Heim des „SVS Merkstein e.V.“ wurde der sogenannte Jugendraum und ein Lagerraum im Kellergeschoss der Turnhalle durch den SVS Merkstein e.V. geräumt und von den Sportschützen übernommen.
Der Schützenverein möchte die in unmittelbarer Nähe zum bereits vorhandenen Sportraum befindlichen Räumlichkeiten für den Sportbetrieb nutzbar machen.
Laut den in der Anlage vorliegenden Kostenvoranschlägen entstehen für die veranschlagten Arbeiten Materialkosten in Höhe von 5.935,70 €. Die Kosten für die Ausführung der Maßnahmen, welche der Verein in Eigenleistung erbringen möchte, belaufen sich nach
Veranschlagung des Vereins auf 2.500,00 €. Somit ergibt sich eine insgesamt zu finanzierende Summe in Höhe von 8435,70 €. Weiterhin möchten sich die Schützen mit einem Beitrag in Höhe von 650,83 € an der Beschaffung eines Küchenblocks beteiligen und somit einen Gesamtanteil von 37,35 % in Höhe von 3150,83 beitragen. Eine Eigenbeteiligung gemäß den Richtlinien zur Bezuschussung von investiven Maßnahmen von mindestens 25% wäre somit gegeben.
Berechnung
Materialkosten 5.935,70 €
Arbeitslohn 2.500,00 €
--------------
8.435,70 €
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Eigenleistung 2.500,00 €
Eigenbeteiligung 650,83 €
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3.150,83 €
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Zuschuss: 8.435,70 €
- 3.150,83 €
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5.284,87 €
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Gemäß der Richtlinien sind Anträge jeweils bis zum 01.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Dies war im vorliegenden Fall nicht möglich, da die Überlassung der Räumlichkeiten durch den SVS erst nach diesem Datum erfolgte.
Da jedoch die Sanierungsarbeiten dringend notwendig sind, sollte dem Antrag des Vereins ausnahmsweise wegen der besonderen Dringlichkeit stattgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,2 kB
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