Sitzungsvorlage - V/2022/048-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Corona-Tests in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung; hier: Aufhebung des Beschlusses vom 17.02.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.02.2022 die Verwaltung beauftragt für den kommenden Herbst (2022) alles Notwendige vorzubereiten, um die Anwendung der Pool-PCR-Tests in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie den Tagespflegestellen im Falle des Erfordernisses unmittelbar einführen zu können (S. Niederschrift zu V/2022/048).
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Infektionsgeschehens und der weitestgehenden Rückkehr zur Normalität in NRW ist die Anwendung von Pool-PCR-Tests in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus hat die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, Frau Josefine Paul, mit einem Schreiben vom 25.01.2023 (s. Anlage) an alle Eltern und Familien sowie die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen mitgeteilt, dass die Lieferung von Selbsttests für die Kindertagesbetreuung zum 10. Februar 2023 eingestellt werden.
Da somit das Erfordernis zur Anwendung der Pol-PCR-Tests nicht mehr vorliegt, ist der Beschluss vom 17.02.2022 aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146 kB
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