Sitzungsvorlage - V/2022/048-E01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss hebt den Beschluss vom 17.02.2022 zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen für die Anwendung der Pool-PCR-Tests in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie den Tagespflegestellen im Falle des Erfordernisses auf.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.02.2022 die Verwaltung beauftragt für den kommenden Herbst (2022) alles Notwendige vorzubereiten, um die Anwendung der Pool-PCR-Tests in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie den Tagespflegestellen im Falle des Erfordernisses unmittelbar einführen zu können (S. Niederschrift zu V/2022/048).

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Infektionsgeschehens und der weitestgehenden Rückkehr zur Normalität in NRW ist die Anwendung von Pool-PCR-Tests in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht mehr erforderlich.

 

Darüber hinaus hat die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, Frau Josefine Paul, mit einem Schreiben vom 25.01.2023 (s. Anlage) an alle Eltern und Familien sowie die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen mitgeteilt, dass die Lieferung von Selbsttests für die Kindertagesbetreuung zum 10. Februar 2023 eingestellt werden.

 

Da somit das Erfordernis zur Anwendung der Pol-PCR-Tests nicht mehr vorliegt, ist der Beschluss vom 17.02.2022 aufzuheben.

 

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Schreiben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW vom 25.01.2023

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...