Sitzungsvorlage - V/2022/366-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung von Kindern und Anwohnern bei der Neuanschaffung von Großspielgeräten; hier: Konzeptvorschlag Beteiligungsverfahren für Ersatzbeschaffungen auf Kinderspielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.03.2023
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Konzept zur Beteiligung von Kindern/Anwohnern bei der Auswahl der Ersatzbeschaffungen von Großspielgeräten zu.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2023 die Beteiligung für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen auf folgenden Kinderspielplätzen umzusetzen:
- Spielturm auf dem Spielplatz Berger Straße
- Rutschen-Turm auf dem Spielplatz Rosenstraße
- Spielkombination auf dem Spielplatz Woperstraße
- Kletterpyramide auf dem Spielplatz Ebertstraße
- Kletterpyramide auf dem Spielplatz Haus-Heyden Straße
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.11.2022 dazu beauftragt, einen konzeptionellen Vorschlag zu machen, wie bei der zukünftigen Neuanschaffung von größeren Spielgeräten auf vorhandenen Spielplätzen, die unmittelbar Beteiligten (Kinder, Anwohner) angemessen an der Auswahl der Spielgeräte integriert werden können (s. V/2022/366).
Um für die Erneuerung von Spielgeräten auf den Spielplätzen angemessen und unter Beteiligung von Kindern und Anwohner*innen zu sorgen, schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Einladungsflyer, mit Bild des betreffenden Spielplatzes und mit Tagesdatum des Beteiligungsverfahrens, in einem Umkreis von bis zu 400 Metern, in den anliegenden Haushalten, mit mindestens einwöchigem Vorlauf, zu verteilen. Auf dem Flyer werden seitens der Verwaltung Vorschläge abgebildet sein, um den Kindern und Anwohner*innen eine erste Anregung zu veranschaulichen, wie ein Erneuerungsvorschlag aussehen könnte. Weitere Anregungen werden im Termin selber vor Ort präsentiert, so dass dann das Beteiligungsverfahren durchgeführt und abschließend abgestimmt werden kann.
Das Beteiligungsverfahren muss sich dabei an den Finanzen, die zur Planung für das laufende Jahr im Haushalt zur Verfügung stehen, sowie den Verkehrssicherheitsaspekten (DIN-Normen, Fallbereiche dürfen sich nicht überschneiden) orientieren. Ferner müssen auch die Mobilitätsaspekte hinsichtlich verschiedener Spielgeräte in den Fokus genommen werden, sowie die Auswahl der Spielgeräte nach Reparaturbedürftigkeit und Investitionsbedarf.
Das vorgestellte Konzept schließt sich somit in den Grundzügen dem bisher praktizierten Beteiligungsverfahren bei Erschließung eines neuen Spielplatzes in der Stadt Herzogenrath an.
Damit bis zum Beschluss über die erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Spielplatzmaßnahmen für das laufende Jahr (in der Regel in der zweiten Sitzung des JHA) die gewünschte Beteiligung der Kinder/Anwohner*innen erfolgen kann, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die in Frage kommenden Spielplätze bzw. Spielgeräte bereits zu Beginn eines Jahres festzulegen.
Somit kann dann rechtzeitig die o.a. beschriebene Beteiligung durch die Verwaltung durchgeführt werden und die sich beteiligenden Kinder/Anwohner*innen können von einer Maßnahmenumsetzung bis zum Beginn der jeweils nächsten „Spielplatzsaison“ (Frühjahr des Folgejahres) ausgehen.
Sofern eine abschließende Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffungen von einzelnen Spielgeräten wie bisher in der zweiten Sitzung des JHA erfolgen soll, kann eine Umsetzung der Maßnahmen, sowie die dann noch durchzuführende Beteiligung, auf Grund der Ausschreibungsfristen und personellen Ressourcen zum Aufbau der Geräte, nicht bis zum Frühjahr des Folgejahres erfolgen.
Für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung daher die Erneuerung bzw. Ersatzbeschaffung von folgenden Spielgeräten vor:
- Spielturm auf dem Spielplatz Berger Straße
- Rutschen-Turm auf dem Spielplatz Rosenstraße
- Spielkombination auf dem Spielplatz Woperstraße
- Kletterpyramide auf dem Spielplatz Ebertstraße
- Kletterpyramide auf dem Spielplatz Haus-Heyden Straße
Die Erneuerung der Kletterpyramide auf dem Spielplatz Haus-Heyden Straße (St. Barbara/Pannesheide) erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Spielplatz an dieser Stelle ohne weitere Kosten für die Verkehrssicherheit bestehen bleiben kann.
Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, auf den o.a. Spielplätzen für die jeweiligen Spielgeräte das Beteiligungsverfahren umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß der §11 SGB VIII sind junge Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
