Sitzungsvorlage - V/2023/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfs-planung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.

 

Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2023 für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu melden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die finanziellen Auswirkungen aus der geplanten Belegung der Betreuungseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 wurden bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 bzw. das gesamte Kindergartenjahr (01.08.2023 – 31.07.2024) berücksichtigt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist gem. § 80 SGB VIII jährlich fortzuschreiben.

 

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Bedarfsplanes „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen“ umfasst die aktuelle Darstellung der Versorgungssituation von Kindern von 0,4 Jahren bis zum Schuleintritt für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf der Basis der aktuellen Geburtenziffern sowie Aussagen zum Stand des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren.

 

Die für die tatsächliche Nachfrage relevanten Daten zum Stichtag 01.08.2023 wurden einerseits über das Kita-Buchungsportal ermittelt. Anderseits ist auch unterjährig mit Bedarfsnachfragen zu rechnen, so dass andererseits mit (theoretischen) Bedarfsquoten zu kalkulieren ist, um den prognostischen Gesamtbedarf im Verlauf des Kindergartenjahres darstellen zu können.

 

Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.

 

Nach der Bedarfsermittlung durch das Kita-Buchungsportal hat die Verwaltung des Jugendamtes mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Herzogenrath, wie in den Vorjahren, Anfang Januar Einzelgespräche geführt und einvernehmlich die Gruppenformen und Platzzahlen zum 01.08.2023 festgelegt, damit bis spätestens zum 15. März die verbindlichen Meldungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 an das Land vorgenommen werden können.

 

Wiederum ist in dem Planungsbericht eine einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und Angabe der Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder vorgenommen worden (s. Tabelle I im Anhang des Planungsberichtes).

 

Bezüglich der inklusiv zu fördernden Kinder ist weiterhin festzustellen, dass deren Eltern – wie vom Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen (Inklusion) - vermehrt die Möglichkeit in Anspruch nehmen, die Kinder in einer wohnbereichsnahen Regelkindertagesstätte unter Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsaufwandes betreuen zu lassen.

 

Rechnerisch ist der Bedarf in der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage einer Nachfrage von 98 % für 3 – 6jährige Kinder und 50 % für Kinder unter 3 Jahren ermittelt und vom Jugendhilfeausschuss definiert worden (s. V/2013/361).

 

Für den U3-Bereich stellt sich die aktuelle Nachfrage (bereits versorgte u3-Kinder bzw. Anmeldung zum Kindergartenjahr 2023/2024) der einzelnen Jahrgänge wie folgt dar:

 

0 - u1-Kinder:       9,6 %

1 - u2-Kinder:       63,2 %

2 - u3-Kinder:       84 %

 

Daraus ergibt sich zum Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 eine durchschnittliche Nachfragequote von 52,9 % als Rechengröße. Da einerseits die Jahrgangsstärken ebenso unterschiedlich sind wie andererseits die jahrgangsbezogenen Nachfragequoten, sind die 52,9 % lediglich ein gemittelter Wert, der – bezogen auf alle 3 Jahrgänge - im einen Jahr de facto niedriger, im anderen Jahr höher ausfallen kann.

 

Für die Fälle, in denen Eltern Tagespflegeangebote vorübergehend in Anspruch nehmen oder sich bewusst für diese Form der ‚Familiären Tagesbetreuung‘ entscheiden, muss stets eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung unternimmt deshalb enorme Anstrengungen, damit die Anzahl der Plätze – trotz des Wegfalles einzelner Tagespflegpersonen bzw. Betreuungsplätze - ausreichend bleibt. Im Vergleich zum Vorjahr muss allerdings trotzdem ein leichter Rückgang von 209 auf 198 Plätze (- 11) im Tagespflegeangebot verzeichnet werden.

 

Mit Auswertung des Buchungsportals KIVAN zum Datum 17.02.2023 sind noch einige Bedarfsmeldungen unversorgt. Insbesondere kann nicht für jedes Kind ein Platz in unmittelbarer Wohnbereichsnähe angeboten werden. Erfahrungsgemäß entzerrt sich dieses Bild bei genauerer Prüfung noch. So werden einige Eltern ihren Bedarf noch zurückstellen, um im folgenden Kindergartenjahr einen Platz in der Wunscheinrichtung belegen zu können. Weitere Kinder, die zurzeit als unversorgt dargestellt sind, werden durch die Fachberatung in Kürze auf noch freie Plätze vermittelt werden können. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich zumindest zum Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 für den Bereich der Ü3-Betreuung eine entspannte Situation darstellen wird. Die Verwaltung geht nach heutigen Stand davon aus, dass durch die beschlossene Umwandlung der Großtagespflege Sterntaler in eine Nestgruppe (s. V/2022/371) und die zusätzliche Gewinnung neuer Tagespflegepersonen auch für den Bereich der U3-Betreuung die gemeldeten Bedarfe gedeckt werden können. Unter Umständen werden für zusätzlich im U3-Bereich entstehende Bedarfe einzelne Platzumwandlungen in einer Gruppenform I unter Zustimmung des Landesjugendamtes erforderlich. Wie sich hingegen die unterjährige Nachfrage durch in Neubaugebiete hinzuziehende Familien entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Hier wird auch weiterhin im Bedarfsfall zumindest teilweise mit Überbelegungen einem Versorgungsdefizit entgegengewirkt werden müssen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses tagesaktuell über die Entwicklung des Vermittlungsstandes für das Kindergartenjahr 2023/2024 berichten.

 

 

Auch über das Kindergartenjahr 2023/2024 hinaus geht die Verwaltung nach heutigem Stand davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in Herzogenrath ausreichen werden, um den Betreuungsbedarf grundsätzlich zu decken.

 

Neben der zusätzlichen Gewinnung neuer Tagespflegepersonen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, durch die Umwandlung von Gruppen der Gruppenform I in die Gruppenform II zusätzliche Betreuungsplätze für den Bereich der U3-Betreuung zu schaffen. Zur Umwandlung dieser Gruppenformen liegt der Verwaltung bereits eine entsprechende Bereitschaftserklärung eines freien Trägers vor. Ebenso sind alle Gruppenräume der beiden neuen städt. Kindertageseinrichtungen (Kita Zum Nordstern/Kita Safari) baulich so konzipiert, dass diese – unter Mindesterhalt von 95 geförderten U6-Betreuungsplätzen pro Einrichtung – bedarfsorientiert in jede Gruppenform umgewandelt werden können.

 

Auch wenn durch die zukünftig in Herzogenrath noch entstehenden Neubaugebiete sowie durch unplanbare unterjährige Zuzüge – sowohl durch Wohnortswechsel als auch z. B. durch Fluchtbewegungen – planerische Unwägbarkeiten im Hinblick auf den tatsächlichen Platz- bzw. Betreuungsbedarf bestehen, ist aus Sicht der Verwaltung die Schaffung von zusätzlichen Gruppen und/oder einer Einrichtung in Herzogenrath derzeit nicht erforderlich.

 

Randzeitenbetreuung

 

Ausgehend von den Ergebnissen der Ende 2021 erfolgten Elternbefragung zur Kindertagesstättenbedarfsplanung hinsichtlich des Bedarfes zu flexiblen bzw. erweiterten Öffnungszeiten (sog. Randzeitenbetreuung) schlägt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation bzw. Förderung gem. KiBiz NRW die Prüfung von zwei Alternativmodellen vor:

 

  • Modell 1: Schaffung eines zentralen Angebotes in der Stadt Herzogenrath zur Betreuung an den Wochenenden
  • Modell 2: Ortsteilbezogene Erweiterung der Öffnungszeiten von 6:00 bis 18:00 Uhr von je einer Kita in den Ortsteilen Kohlscheid/Herzogenrath/Merkstein

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der AG 78 gemeinsam mit den Kita-Trägern die konzeptionelle Umsetzbarkeit der beiden o.a. Modelle konkretisieren sowie die Bereitschaft zur Erweiterung der Öffnungszeiten klären und anschließend die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorlegen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gem. § 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Gem. KiBiz-NRW hat das Jugendamt die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.

Nach § 22 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Gemäß § 80 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023/2024

 

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Anlagen

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