Sitzungsvorlage - V/2022/340-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen hier: Änderung der Entgeltordnungen gemäß § 2b UStG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 60 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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Vorberatung
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21.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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18.04.2023
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Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am
21.03.2023 beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen
Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil und der
Entgeltordnung für die transportable Bühne.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Einführung des §2b UStG müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes
(jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer an das
Finanzamt abführen. Die Gesetzesänderung wurde am 02.11.2015 beschlossen und trat
zum 01.01.2017 in Kraft.
Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gewährt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundestag am 02.12.2022 eine
weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 beschlossen.
Es wird erwartet, dass in diesem Zeitrahmen die im Wesentlichen bis heute fehlenden Anwendungshinweise und -empfehlungen des Finanzministeriums vorliegen.
Vor diesem Hintergrund wurden die beiliegenden Entgeltordnungen insoweit überarbeitet, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben/berücksichtigt wird. Im Laufe des Jahres 2024 werden
die Entgeltordnung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse zur Umsatzsteuerbesteuerung mit Wirkung vom 01.01.2025 angepasst.
Die letzten Entgeltordnungen traten jeweils zum 01.09.2005, 01.01.2002 und 27.09.2001 in
Kraft und das zu zahlende Entgelt wurde seit jeher nicht verändert. Daher wurde eine Erhöhung der Entgelte der Veranstaltungsgegenstände in Abstimmung mit A 67 (Technisches
Betriebsamt) vorgenommen.
Bei der Berechnung spielten die tatsächlichen Realkosten durch die Anlieferung, den Aufbau, die Abholung und die Reinigung durch A 67 und die finanzielle Lage der Vereine eine Rolle. Die Entgelte können nach wie vor nicht die Aufwendungen der Stadtverwaltung decken, jedoch wurden Sie moderat angehoben.
Bei unsachgemäßem Umgang mit den Veranstaltungsgegenständen behält sich die Stadt Herzogenrath vor, diese anschließend dem Verein in Rechnung zu stellen.
Die Vermietung der Lautsprecheranlagen wurde gestrichen, da aktuell keine Lautsprecheranlagen zur Verfügung stehen.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Entgeltordnung für den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenständen:
Gegenstand | Ursprüngliche Fassung | Neue Fassung |
Festzeltgarnitur einzeln | 2,00 € je Garnitur | 2,50 € je Garnitur |
Festzeltgarnituren komplett | 75,00 € | 90,00 € |
Toilettenwagen | 50,00 € | 65,00 € |
Musikcontainer | 50,00 € | 65,00 € |
Bühnenelemente einzeln | 5,00 € | 6,00 € |
Bühnenelemente komplett | 100,00 € | 125,00 € |
Stuhl einzeln | 0,25 € | 0,30 € |
Tisch einzeln | 0,50 € | 0,60 € |
Stühle und Tische komplett | 100,00 € | 110,00 € |
Stellwände | 3,00 € | 4,00 € |
Stehtheken | 3,00 € | 4,00 € |
Entgeltordnung für die Transportable Bühne:
Gegenstand | Ursprüngliche Fassung | Neue Fassung |
Transportable Bühne vereinseigene Veranstaltungen | 510,00 € | 550,00 € |
Transportable Bühne bei Veranstal- tungen der gewerbetreibenden Vereine anlässlich von Stadtteilfesten, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden sind | 510,00 € | 550,00 € |
Transportable Bühne für Gewerbliche Veranstaltungen | 1.020,00 € | 1.100,00 € |
Transportable Bühne bei Veranstal- tungen von Privatpersonen, ortsansässigen Betrieben und Auswärtigen | 1.020,00 € | 1.100,00 € |
Kaution | 1.020,00 € | 1.100,00 € |
Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath:
Gegenstand | Ursprüngliche Fas- sung | Neue Fassung |
Spülmobil | 25,50 pro Nutzungstag | 33,00 € pro Nutzungstag |
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Entgeltordnung für das Verleihen von städtischen Veranstaltungsgegenständen wurde angepasst, da im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2024 beschlossen hat. Durch Beschluss des ABG am 24.11.2022 wurde die entsprechende Vorlage V/2022/340-E01 an die Verwaltung zurückverwiesen, um Änderungen vor allem im Entgeltbereich zu überprüfen.
Gegen die vorgelegten geänderten Benutzungs- und Entgeltordnungen bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
- Entgeltordnung über den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenstände
- Entgeltordnung für die transportable Bühne der Stadt Herzogenrath
- Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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171,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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107,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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