Sitzungsvorlage - V/2023/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu entscheiden:

 

Der Stadtrat beschließt die am 14.02.2023 als Entwurf eingebrachte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der in der Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2023 beschlossenen Änderungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Siehe Anlage.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der am 31.01.2023 aufgestellte und am 01.02.2023 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 14.02.2023 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

 

Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan sowie im investiven Finanzplan, die sich nach Information durch die zuständigen Ämter seit der Drucklegung des Haushaltsentwurfs ergeben haben, sind in der als Anlage beigefügten „Änderungsliste der Verwaltung“ aufgeführt. Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden sofern zahlungswirksam - analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

 

Die Änderungen beruhen im Wesentlichen auf weiteren Folgewirkungen des Ukrainekrieges und der Einführung des Rechnungsworkflows für alle Schulen der Stadt Herzogenrath. Die Folgewirkungen aus dem Ukrainekrieg werden nach NKF-CUIG isoliert. Die Veränderungsliste der Verwaltung führt im Ergebnisplan zu folgender Entwicklung der Defizite im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum:

 

 

2023

Bisher

2023

Neu

2024

2025

2026

Erträge

154.301.000

156.814.000

163.410.000

166.660.000

164.873.000

Aufwendungen

160.671.000

162.654.000

166.761.000

169.703.000

171.525.000

Fehlbetrag (-)/

Überschuss (+)

-6.370.000

-5.840.000

-3.351.000

-3.043.000

-6.652.000

 

 

Weitere Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan aufgrund von Anträgen der Fraktionen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden von der Verwaltung für die Sitzung des Stadtrates am 14.04.2023 zur endgültigen Beschlussfassung zusammengefasst und als Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 59 II GO NRW

§ 80 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Veränderungsliste der Verwaltung/ Veränderungsnachweis

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Anlagen

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