Sitzungsvorlage - V/2022/133-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt

 

1. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

2. den Feststellungsbeschluss gem. § 6 BauGB der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und

 

empfiehlt dem Rat

 

1. den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

2. den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

3. den Feststellungsbeschluss gem. § 6 BauGB der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen

 

Beschlussvorschlag Rat

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt

 

1. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

2. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

3. den Feststellungsbeschluss gem. § 6 BauGB der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Durch die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Anpassung der nahversorgungsrelevanten Sortimente. Darüber hinaus erfolgen keine Änderungen an der bereits zulässigen Nutzung. Die rechtswirksame 19. Änderung des Flächennutzungsplanes weist bereits für den Geltungsbereich eine Fläche für den großflächigen Einzelhandel aus. Durch die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Beratung und Abwägung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen durch den Rat

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und in gleicher Sitzung die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (siehe Drucksachen-Nummer V/2022/133) beschlossen. Für die Bürger haben die Planunterlagen gem. § 3 (1) BauGB vom 08.06.2022 bis einschließlich 23.07.2022 öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Tger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 02.06.2022 über die frühzeitige Beteiligung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert und um Stellungnahme gebeten.

Entsprechend dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 (10 D 31/04.NE) muss im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes im Fall einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden. Diese Abwägung kann ausschließlich der Stadtrat, nicht hingegen der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließen. Der Beschluss über die abschließende Abwägung ist demnach nicht delegierbar.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits am 25.08.2022 über die eingegangenen Anregungen beraten und ist dem jeweiligen Abwägungsvorschlag gefolgt. Die Verwaltung verweist daher auf die hierfür erstellten Sitzungsvorlagen (siehe Drucksachen-Nummer V/2022/133-E01), die in vollem Umfang jedem Ratsmitglied zugestellt wurden. Hierüber hat der Rat nun ebenfalls die Abwägung zu beschließen. Die dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 und 2 dienen dieser Abwägung als Grundlage.

Anlage 1: Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit 25.08.2022

 

  1. Beratung und Abwägung der in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Feststellungsbeschluss durch den Rat

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Die Planunterlagen haben gem. § 3 (2) BauGB vom 09.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 zur Einsicht öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 05.01.2023 über die öffentliche Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert und um Stellungnahme gebeten.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen von rgern eingegangen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB sind insgesamt 17 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen.

Anlage 3: Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag

Anlage 4: Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung führten zu keinen Änderungen des Entwurfes der Planzeichnung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes. Redaktionelle Änderungen in den Planunterlagen sind rot gekennzeichnet.

Es wird auf die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge (Anlage 3) und die Darstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der ausführlichen Begründung (Anlage 5) sowie dem Umweltbericht (Anlage 6) verwiesen.

Die im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten sind den Anlagen 7 und 8 zu entnehmen.

Anlage 5:  Planunterlagen zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes

-          Darstellung der Änderung und Begründung

 

Anlage 6: Umweltbericht

Anlage 7: Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung des Aldi Süd-Marktes vom Standort „Am Boscheler Berg“ in den „Nordstern-Park“ in Herzogenrath-Merkstein

Anlage 8: Verkehrstechnische Untersuchung

 

Mit Schreiben vom 10.01.2023 hat die Bezirksregierung Köln die Anfrage der Verwaltung zur Anpassung der Bauleitplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW beantwortet und mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen raumordnerischen Bedenken bestehen. Die Planunterlagen wurden gem. des Schreibens der Bezirksregierung Köln redaktionell geändert. Die Änderungen sind in den Unterlagen rot gekennzeichnet.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, den Feststellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Diese ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1: Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit 25.08.2022

 

Anlage 3: Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 4: Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Anlage 5: Planunterlagen zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes

-          Darstellung der Änderung und Begründung

 

Anlage 6: Umweltbericht

 

Anlage 7: Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung des Aldi Süd-Marktes vom Standort Am Boscheler Berg in den Nordstern-Park in Herzogenrath-Merkstein

 

Anlage 8: Verkehrstechnische Untersuchung

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Anlagen

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