Sitzungsvorlage - V/2022/340-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am

21.03.2023 beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen

Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil und der

Entgeltordnung für die transportable Bühne.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Einführung des §2b UStG müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes

(jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer an das

Finanzamt abführen. Die Gesetzesänderung wurde am 02.11.2015 beschlossen und trat

zum 01.01.2017 in Kraft.

Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gewährt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundestag am 02.12.2022 eine

weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 beschlossen.

Es wird erwartet, dass in diesem Zeitrahmen die im Wesentlichen bis heute fehlenden Anwendungshinweise und -empfehlungen des Finanzministeriums vorliegen.

Vor diesem Hintergrund wurden die beiliegenden Entgeltordnungen insoweit überarbeitet, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben/berücksichtigt wird. Im Laufe des Jahres 2024 werden

die Entgeltordnung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse zur Umsatzsteuerbesteuerung mit Wirkung vom 01.01.2025 angepasst.

 

Die letzten Entgeltordnungen traten jeweils zum 01.09.2005, 01.01.2002 und 27.09.2001 in

Kraft und das zu zahlende Entgelt wurde seit jeher nicht verändert. Daher wurde eine Erhöhung der Entgelte der Veranstaltungsgegenstände in Abstimmung mit A 67 (Technisches

Betriebsamt) vorgenommen.

Bei der Berechnung spielten die tatsächlichen Realkosten durch die Anlieferung, den Aufbau, die Abholung und die Reinigung durch A 67 und die finanzielle Lage der Vereine eine Rolle. Die Entgelte können nach wie vor nicht die Aufwendungen der Stadtverwaltung decken, jedoch wurden Sie moderat angehoben.

Bei unsachgemäßem Umgang mit den Veranstaltungsgegenständen behält sich die Stadt Herzogenrath vor, diese anschließend dem Verein in Rechnung zu stellen.

Die Vermietung der Lautsprecheranlagen wurde gestrichen, da aktuell keine Lautsprecheranlagen zur Verfügung stehen.

 

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

 

Entgeltordnung für den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenständen:

Gegenstand

Ursprüngliche Fassung

Neue Fassung

Festzeltgarnitur einzeln

2,00 € je Garnitur

2,50 € je Garnitur

Festzeltgarnituren komplett

75,00 €

90,00 €

Toilettenwagen

50,00 €

65,00 €

Musikcontainer

50,00 €

65,00 €

Bühnenelemente einzeln

5,00 €

6,00 €

Bühnenelemente komplett

100,00 €

125,00 €

Stuhl einzeln

0,25 €

0,30 €

Tisch einzeln

0,50 €

0,60

Stühle und Tische komplett

100,00 €

110,00 €

Stellwände

3,00 €

4,00 €

Stehtheken

3,00 €

4,00 €

 

 

 

 

 

Entgeltordnung für die Transportable Bühne:

Gegenstand

Ursprüngliche Fassung

Neue Fassung

Transportable Bühne vereinseigene Veranstaltungen

510,00 €

550,00 €

Transportable Bühne bei Veranstal- tungen der gewerbetreibenden Verei­ne anlässlich von Stadtteilfesten, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden sind

510,00 €

550,00 €

Transportable Bühne für Gewerbliche Veranstaltungen

1.020,00 €

1.100,00 €

Transportable Bühne bei Veranstal- tungen von Privatpersonen, ortsan­sässigen Betrieben und Auswärtigen

1.020,00 €

1.100,00 €

Kaution

1.020,00 €

1.100,00 €

 

 

Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath:

Gegenstand

Ursprüngliche Fas- sung

Neue Fassung

Spülmobil

25,50 pro Nutzungstag

33,00 € pro Nutzungstag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 7 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Die Entgeltordnung für das Verleihen von städtischen Veranstaltungsgegenständen wurde angepasst, da im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2024 beschlossen hat. Durch Beschluss des ABG am 24.11.2022 wurde die entsprechende Vorlage V/2022/340-E01 an die Verwaltung zurückverwiesen, um Änderungen vor allem im Entgeltbereich zu überprüfen.

Gegen die vorgelegten geänderten Benutzungs- und Entgeltordnungen bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

 

Anlage/n:

 

  • Entgeltordnung über den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenstände
  • Entgeltordnung für die transportable Bühne der Stadt Herzogenrath
  • Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath
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Anlagen

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