Sitzungsvorlage - V/2022/341-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am

21.03.2023 beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen

Neufassungen der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Überlassung von Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung, für das Forum der städtischen Europaschule Herzogenrath, für das Pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath sowie für den Bürgerbereich im Bürgerzentrum Oststraße.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Einführung des §2b UStG müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes

(jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Gesetzesänderung wurde am 02.11.2015 beschlossen und trat zum 01.01.2017 in Kraft. Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gewährt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 beschlossen. Es wird erwartet, dass in diesem Zeitrahmen die im Wesentlichen bis heute fehlenden Anwendungshinweise und -empfehlungen des Finanzministeriums vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurden die beiliegenden Entgeltordnungen insoweit überarbeitet, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben/berücksichtigt wird. Im Laufe des Jahres 2024 werden die Entgeltordnung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse zur Umsatzsteuerbesteuerung mit Wirkung vom 01.01.2025 angepasst.

 

Die Benutzungsordnung für Aulen in städtischen Schulen, die Benutzungsordnung für das

Forum der städtischen Gesamtschule und die Benutzungsordnung für das pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath traten am 01.07.2003 in Kraft. Seit jeher wurden keine Veränderungen dieser vorgenommen.

 

In der neuen Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen werden zunächst alle Aulen und Mehrzweckhallen aufgelistet die aktuell an ortsansässige Vereine für die Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

 

r das Pädagogische Zentrum, die Europaschule Herzogenrath und den Bürgerbereich des Bürgerzentrums Oststraße werden die separaten Benutzungs- und Entgeltordnungen erlassen, da diese besonderen Regelungen unterliegen.

 

Um die Sicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen zu erhöhen wurde in drei Benutzungsordnungen (Aulen und MZH, Europaschule und Pädagogisches Zentrum) der Punkt „Veranstaltungssicherheit“ mit aufgenommen. Dies wird für notwendig erachtet, damit bauaufsichtlich genehmigte Bestuhlungspläne sowie Flucht- und Rettungswege eingehalten werden. Außerdem sieht die Verwaltung es für notwendig an, eine Firma für Veranstaltungstechnik ab einer bestimmten Größenordnung der Veranstaltung hinzuzuziehen. Die Verwaltung wird, wenn der Verein dies nicht eigenständig tut, eine Firma beauftragen, die eine Abnahme der Veranstaltungstechnik durchführt. Die Kosten hierfür werden durch die Verwaltung übernommen.

 

Des Weiteren kann eine Überprüfung der Veranstaltungen auf tatsächliche Wohltätigkeit durch die Verwaltung nicht gewährleistet werden. Daher kam es in der Vergangenheit zu nicht ordnungsgemäßen Befreiungen oder Ermäßigungen. Auf Grund dessen soll in der neuen Fassung ein Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung des Nutzungsentgelts durch den Bürgermeister nur noch für jugendpflegerische Veranstaltungen glich sein. Alle ortsansässigen Vereine, die im Vereinsverzeichnis aufgelistet sind, sollen bei der Höhe der Nutzungsgebühren gleichberechtigt behandelt werden. Die Deckungssummen der durch den Veranstalter bzw. die Veranstalterin abzuschließenden Versicherungen wurden angepasst.

 

Weiterhin wurden die Benutzungs- und Entgeltordnungen auf eine gendergerechte Sprache abgeändert.

 

Das Nutzungsentgelt in he von 150,00 EUR für ortsansässige Vereine und 180,00 EUR für auswärtige Vereine wurde im Übrigen unverändert gelassen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Go NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Vermietung von Aulen, Foren, Mehrzweckhallen und des Bürgerzentrums Oststraße wurden angepasst, da im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2024 beschlossen hat. Durch Beschluss des ABG am 24.11.2022 wurde die entsprechende Vorlage V/2022/341-E01 an die Verwaltung zurückverwiesen, um Änderungen vor allem im Bereich der Entgeltbefreiung/-ermäßigung zu überprüfen.

Gegen die vorgelegten geänderten Benutzungs- und Entgeltordnungen bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

 

Anlage/n:

 

  • Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung
  • Benutzungs- und Entgeltordnung für das Forum der städtischen Europaschule Herzogenrath
  • Benutzungs- und Entgeltordnung für das pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath
  • Benutzungs- und Entgeltordnung des Bürgerbereiches im Bürgerzentrum Oststraße
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