Sitzungsvorlage - V/2023/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zahlung einer Aufwandsentschädigung gem. der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Hans Behle, Mitglied der CDU-Fraktion, ist am 08.02.2023 verstorben.

 

Als Nachfolger rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW der in der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands als Listenbewerber aufgeführte  

 

 

Herr Bert Lauscher

 

 

in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.

 

Herr Lauscher hat die auf sich entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 27.02.2023 eingegangen.

 

 

 

Der Stadtverordnete Mark Badekow, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat am 28.02.2023 mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath verzichtet.

 

Als Nachfolger rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW der in der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen als Listenbewerber aufgeführte 

 

 

Herr Dorian Behrend

 

 

in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.

 

Herr Behrend hat die auf sich entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 06.03.2023 eingegangen.

 

 

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NRW werden die neuen Stadtverordneten durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die neuen Ratsmitglieder bekunden ihr Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.

 

Die Verpflichtungsformel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ gesprochen werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- §§ 36, 37, 38 und 45 Kommunalwahlgesetz NRW  

- § 67 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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