Sitzungsvorlage - V/2023/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Beteiligungsbericht 2021.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 1. Januar 2019 ist das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Im Rahmen dessen wurde der § 116a GO NRW in die Gemeindeordnung (GO) eingefügt. Dieser Paragraph ermöglicht eine Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath vom 30.08.2022 (vgl. V/2022/206) wurde die Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 beschlossen. Folglich ist gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 GO NRW von der Verwaltung ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

Die Stadt Herzogenrath legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht 2021 vor.

 

Die Stadt Herzogenrath gibt mit dem Beteiligungsbericht 2021 Auskunft über ihre wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts. Der Bericht dient der Information der Ratsmitglieder und der Bürger*innen der Stadt Herzogenrath. Die wirtschaftlichen Angaben sowie die Kennzahlen im Beteiligungsbericht beziehen sich auf die zuletzt vorgelegten Prüfberichte der jeweiligen Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2021.

Über den Beteiligungsbericht ist gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Der Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:

1. die Beteiligungsverhältnisse,

2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des

    Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

4. Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Zusätzlich soll der Beteiligungsbericht gemäß § 53 KomHVO NRW einen Überblick über:

1. die Beteiligungsverhältnisse,

2. die Ziele der Beteiligung und

3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks geben.

 

Aus Umwelt- und Kostengründen ist der Beteiligungsbericht dieser Vorlage nicht in Papierform beigefügt. Er steht in elektronischer Form in Allris zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Er wird im Dezernat II - A20 Kämmerei - nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zur Einsichtnahme bereitgehalten und nach Beschluss durch den Rat im Internet veröffentlicht.

  

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 116a GO NRW, § 117 GO NRW, § 53 KomHVO

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Beteiligungsbericht 2021

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Anlagen

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