Sitzungsvorlage - V/2023/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2022 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im dritten und vierten Haushaltsvierteljahr 2022 entstanden sind, zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Mehraufwendungen und auszahlungen sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Es handelt sich um Buchungsvorgänge, die keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro.

 

Im dritten und vierten Quartal des Haushaltsjahres 2022 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro entschieden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 83 Abs. 2 GO NRW;

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2022

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

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Anlagen

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