Sitzungsvorlage - V/2023/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im dritten und vierten Quartal 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.04.2023
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Mehraufwendungen und –auszahlungen sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Es handelt sich um Buchungsvorgänge, die keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro.
Im dritten und vierten Quartal des Haushaltsjahres 2022 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro entschieden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW;
Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,6 kB
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