Sitzungsvorlage - V/2023/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Stadt Herzogenrath als korporatives Mitglied bei Transparency Deutschland hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
18.04.2023
|
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Aufnahmeantrag bei Transparency International Deutschland e. V. zu stellen und sich um eine korporative Mitgliedschaft zu bewerben.
- Der Stadtrat ist über den aktuellen Stand des Beitritts und der dazugehörigen notwendigen Maßnahme laufend zu unterrichten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | X | nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 |
Personalkosten |
|
|
|
|
Finanzaufwand |
|
|
|
|
Folgelasten gesamt: |
|
|
|
|
Folgeerträge |
|
|
|
|
Folgelasten saldiert: |
|
|
|
|
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 20.02.2023 stellten die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag, den Beitritt der Stadt Herzogenrath als korporatives Mitglied bei Transparency Deutschland im Rat beschließen zu lassen und die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Bedingungen zu evaluieren. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Der 1993 gegründete gemeinnützige Verein Transparency International Deutschland e. V. hat als Ziel, deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption zu arbeiten. Derzeit arbeiten über 1.300 Mitglieder ehrenamtlich in Arbeits- und Regionalgruppen.
Neben natürlichen Personen können auch Städte oder kommunale Daseinsvorsorgeunternehmen korporatives Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V. werden. Dies sind u.a. die Städte Köln, Bonn, Halle an der Saal, Hilden, Leipzig, Potsdam sowie das Ministerium für Inneres des Landes Schleswig-Holstein. Des Weiteren sind auch Unternehmen, wie Allianz SE, DASF SE, Bundesagentur für Arbeit, Daimler AG, Deutsche Bahn u. a., korporative Mitglieder.
Um als Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V. aufgenommen zu werden, bedarf es eines schriftlichen Aufnahmeantrags an den Vorstand. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme der Stadt nach einem ausführlichen Gespräch mit städtischen Vertretern. Zusätzlich erfolgt im Vorfeld eine Analyse des städtischen Präventivkonzepts zur Korruptionsbekämpfung und die Stadt muss erklären, Mindeststandards zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten (Anlage 2).
Zudem muss das korporative Mitglied eine vorgegebene schriftliche Selbstverpflichtung (Anlage 3) abgeben. Durch die Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet sich das Mitglied zu hohen ethischen Standards im Geschäftsverkehr und erklärt, dass sie Korruption in jeder Form ablehnt und im eigenen Bereich weder anwenden noch dulden wird. Die Beschäftigten sollen für die Gefahren von Korruption sensibilisiert und geschult werden. Zudem soll sich die Stadt in den jeweiligen Interessenverbänden aktiv für Korruptionsbekämpfung einsetzen und korruptives Verhalten bei Entscheidungsträgern nicht geduldet werden.
Die Kommunen werden nur als korporatives Mitglied in Transparency Deutschland akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Ratsbeschluss zugrunde liegt und somit ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwartet werden kann.
Bevor der Aufnahmeantrag gestellt wird, soll überprüft werden, welche Voraussetzungen durch die Stadt bereits erfüllt sind und welche weiteren Bedingungen noch erfüllt werden müssen.
Der Beitrag für die Mitgliedschaft beträgt zur Zeit 750 € pro Jahr für Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner. Zudem sind Kosten für Schulungen der Mitarbeiter*innen, Ratsvertreter*innen sowie Teilnahme an Mitgliedstreffen bereitzustellen.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
329,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
56,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
35,6 kB
|
