Sitzungsvorlage - V/2023/100-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Siehe Sachverhalt.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?): ---

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der am 31.01.2023 aufgestellte und am 01.02.2023 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 14.02.2023 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

Am 28.03.2023 wurde der Haushaltsplan in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HuFa) mit dem Ergebnis vorberaten, dem Stadtrat den Beschluss der Haushaltssatzung 2023 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen und absehbaren Personalkostenmehraufwendungen aus den Tarifverhandlungen, zu empfehlen.

Alle in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossenen Änderungen wurden in die anliegende Haushaltssatzung eingearbeitet. Darüber hinaus wurden höhere Personalaufwendungen aufgrund eines – bereits im interfraktionellen Gespräch aufgezeigten - realistisch einzuschätzenden Tarifabschlusses berücksichtigt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde von den Fraktionen SPD und Grünen zudem ein erweiterter Beschlussvorschlag vorgetragen. Dieser lautet:

„Der Stadtrat sieht mit großer Besorgnis die Entwicklung der städtischen Finanzen, die unweigerlich in ein pflichtiges HSK führt. Um dieses und die Verschiebung der Lasten auf künftige Generationen zu vermeiden, erklärt der Stadtrat seine Bereitschaft, noch vor Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2024 - angelehnt an die Grundsätze eines freiwilligen HSK - Maßnahmen und Beschränkungen für die zukünftigen Haushalte zu beschließen, die dafür sorgen, das strukturelle Defizit deutlich zu verringern. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich eine Vorschlagsliste substanzieller Maßnahmen, insbesondere solcher, die die finanziellen Lasten für die Zukunft reduzieren, zu erstellen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.“

Über diese Erweiterung ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht abgestimmt worden, da einzelne Fraktionen noch Beratungsbedarf hatten. Eine Entscheidung hierzu soll in der Stadtratssitzung getroffen werden.

Nachfolgende Änderungen im Haushaltsplan haben sich noch durch das Beratungsergebnis des Haupt- und Finanzausschusses ergeben:

Konsumtiv:

 

Produkt 1661110 „Steuern, allgem. Zuweisungen, allgemeine Umlagen“

Sachkonto 459120 „Andere sonstige ordentl. Erträge (vermischte Ert.)“

 

Änderung:

2023 von 600 € (Entwurf einschl. Veränderungsnachweis) auf                0 €

2024 von     0 € auf                200 €

2025 von 500 € auf                   200 €

2026 von 100 € auf                 100 €

 

Begründung für die Änderung:

Mit den hier veranschlagten Ansätzen werden die Gesamterträge im Haushaltsplan nach der Umsetzung der im HuFa gefassten Beschlüsse wieder auf volle 1.000 € geglättet.

 

Produkt 1661110 „Steuern, allgem. Zuweisungen, allgemeine Umlagen“

Sachkonto 549990 „Sonstige Aufwendungen aus lfd. Verw.tätigkeit“

 

Änderung:

2023 von 600 € (Entwurf einschl. Veränderungsnachweis) auf                600 €

2024 von     0 € auf                200 €

2025 von 500 € auf                   600 €

2026 von 100 € auf                   800 €

 

Begründung für die Änderung:

Mit den hier veranschlagten Ansätzen werden die Gesamtaufwendungen im Haushaltsplan nach der Umsetzung der im HuFa gefassten Beschlüsse wieder auf volle 1.000 € geglättet.

 

Produkt 1661210 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Sachkonto 491120A. O. Ertr. Flü.Ukraine (Isolierung gem. CUIG NRW)

 

Änderung:

2023 von 5.292.000 € (Entwurf einschl. Veränderungsnachweis) auf 6.871.600

2024 von 8.063.400(Entwurf einschl. Veränderungsnachweis) auf 9.607.200

2025 von 7.438.200(Entwurf einschl. Veränderungsnachweis) auf 8.163.500

 

Begründung für die Änderung:

Anpassung aufgrund der Beschlüsse aus dem HuFa, die Auswirkungen auf die Isolierung haben und zusätzliche Isolierung der erhöhten Personalkosten.

 

 

Investitionen und Finanzierungszahlungen:

 

Lfd. Nr. 50 „Kreditmarktdarlehen“ (Bilanzkonto 321801)

 

Änderung:

2023 von 37.084.700 € (Entwurf) auf  35.192.700 €

2024 von 26.111.700 € (Entwurf) auf  26.591.700 €

2025 von   3.765.500 € (Entwurf) auf    5.181.500 €

 

Begründung für die Änderung:

Anpassung des Kreditbedarfs an die durch die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses bedingten Änderungen im investiven Bereich.

 

Lfd. Nr. 55 „Tilgung Liquiditätskredite“ (Bilanzkonto 331102)

 

Änderung:

2023 von 90.209.700 € (Entwurf) auf   86.472.800 €

2024 von 91.747.500 € (Entwurf) auf   89.214.200 €

2025 von 92.154.700 € (Entwurf) auf   90.873.400 €

2026 von 96.554.100 € (Entwurf) auf   95.162.100 €

 

 

 

Begründung für die Änderung:

Anpassung des Liquiditätskredites an die durch die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses bedingten Änderungen des Finanzmittelsaldos (investiv und konsumtiv).

 

 

Nunmehr ergibt sich folgende Entwicklung für 2023 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2026:

 

2023

Bisher

2023

Neu

2024

2025

2026

Erträge

154.301.000

158.472.000

165.005.000

167.436.000

164.924.000

Aufwendungen

160.671.000

164.557.000

168.208.000

170.433.000

172.266.000

 

-6.370.000

-6.085.000

-3.203.000

-2.997.000

-7.342.000

Darin Isolierung NKF-CUIG

5.467.000

9.371.600

9.607.200

8.163.500

0

Defizit ohne Isolierung

-11.837.000

-15.456.600

-12.810.200

-11.160.500

-7.342.000

 

Nach der vorliegenden Finanzplanung ist nicht vorgesehen, in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die allgemeine Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern (§ 76 I Ziff. 2 GO). Ein struktureller Haushaltsausgleich kann jedoch weiterhin im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht dargestellt werden. Dies bedeutet, dass die Stadt kontinuierlich ihr Eigenkapital aufzehrt.

 

Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 75 IV GO ist nach wie vor erforderlich, da die Haushaltssatzung in 2023 eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorsieht. Dies ist dadurch bedingt, dass die geplanten Aufwendungen in 2023 noch immer die geplanten Erträge übersteigen und kein Betrag zur Deckung in der Ausgleichsrücklage vorhanden ist.

 

Nach der Beschlussfassung im Stadtrat wird die Haushaltssatzung mit der Bitte um Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage gemäß § 80 V GO i. V. m.  § 75 IV GO bei der Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023. die unmittelbar nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen wird, befindet sich die Stadt noch in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 59 II, 75 IV, 80, 82 GO NRW,

§ 4 NKF-CUIG

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Haushaltssatzung 2023

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Anlagen

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