Sitzungsvorlage - V/2009/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung einer Konzeption, mit welchen Maßnahmen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Herzogenrath verbessert werden kann. hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 09.02.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: b) Ordnungswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
24.03.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird das bestehende Konzept „Sicherheit und Sauberkeit in Herzogenrath“ fortschreiben und ggf. die darin beschriebenen Sicherheitslagen den sich verändernden Erfordernissen im Rahmen der bestehenden Netzwerke der Ordnungspartnerschaften anpassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen - nicht - zur Verfügung
im Ergebnisplan / Finanzplan
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgeerträge / Folgekosten:
Jährliche Folgeerträge:
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:
|
|
|
|
|
|
|
|
4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion teilt mit, mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen worden zu sein, dass die Sicherheit auf den Straßen – und vor allem auf den Plätzen – in der Stadt Herzogenrath nicht ausreichend sei. Auch jüngere Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt sollen demnach die Sicherheitslage z.B. auf dem Bahnhofsvorplatz als unzureichend bezeichnen. Als ein besonderes Problem wird hierbei die Nachtzeit nach 21.00 Uhr geschildert. Hier endet bekanntlich die Schicht der städtischen Ordnungskräfte, die Polizei zeigt nur vereinzelt Präsenz.
Aus Sicht der Verwaltung wird wie folgt berichtet.
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt vor Gewalt und Kriminalität zu gewährleisten, ist eine der ureigensten Aufgaben der staatlichen Gewalt. In erster Linie ist diese Aufgabe Polizei und Justiz zugewiesen, sie verfügen über die nötigen rechtlichen Instrumente und das ausgebildete Personal.
Gleichwohl werden vor allem seit Anfang der 90er Jahre mehr und mehr die Kriminal- und Gewaltprävention und erweiterte Aufgaben der Ordnungssicherung ebenso von den Kommunen wahrgenommen. Bürger fragen nicht nach gesetzlichen Zuständigkeiten, sondern richten ihre Forderungen an diejenigen, zu denen sie den unmittelbarsten Zugang haben: die Ratsmitglieder und Bürgermeister der Kommunen.
Sowohl das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger als auch die objektive Sicherheitslage sind eine Frage der Lebensqualität in der Kommune, aber auch der Standortqualität für Einzelhandel und Wirtschaft. Dies motiviert die Verantwortlichen vor Ort zur Vorsorge gegen Gewalt und Kriminalität mit den spezifisch lokalen Möglichkeiten. Prävention kann dabei in vielen verschiedenen Arten Wirkung zeigen.
Viele Situationen, die zwar für sich alleine betrachtet noch keine Straftat oder bedeutsame Ordnungswidrigkeit darstellen, stören das geordnete Zusammenleben in einer Kommune empfindlich.
Das individuelle Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Herzogenrath wird nicht nur durch die allgemein wahrnehmbare Alltagskriminalität geprägt, sondern auch durch Kriminalitätsrisiken in der physischen Umwelt, die vor allem auf folgende Faktoren zurückgeführt werden:
- unzureichender Lichteinfall bzw. nicht ausreichende Beleuchtung,
- unübersichtliche Nischen im öffentlichen Raum,
- Ecken mit illegaler Abfallentsorgung,
- isolierte Parkplätze,
- Stationen des öffentlichen Nahverkehrs ohne Anbindung an den Siedlungsbereich
und
- Nutzung von Plätzen durch Personen bzw. Gruppen von Personen, die ein Fremdheits- und damit Unsicherheitsgefühl bei sonstigen Bürgerinnen und Bürgern auslösen, störend wirken oder mit unangemessenem Verhalten stören.
Individuelle Mobilität spielt in Städten und ländlichen Räumen eine große Rolle.
Wenn auch die Verkehrsdichte und das zunehmende Bewusstsein für unsere Umwelt dazu beitragen, häufiger den ÖPNV zu frequentieren, so wirkt sich mangelnde Sicherheit um und in Bahnhöfen und Haltestellen negativ auf diese Entwicklung aus. Aber gerade die Sicherheit im ÖPNV stellt ein nicht unerhebliches Stück Lebensqualität dar. Daher sind beispielhaft folgende Gestaltungskriterien zu beachten:
Äußere Gestaltung und Überschaubarkeit
Die äußere Gestaltung von Bahnhöfen bzw. Haltestellen und ihrer näheren Umgebung ist maßgebend für ihre Akzeptanz bei der Bevölkerung. Dunkelheit, mangelnde Beleuchtung oder schlechte Überschaubarkeit können Ängste auslösen. Schmutz, Beschädigungen oder Schmierereien (Graffiti) sind ebenfalls Indikatoren für angstbesetzte Räume.
Sauberkeit und Beschädigungen
Auf dem gesamten Areal sollte Sauberkeit herrschen. Die Verwendung vandalismusresistenter Materialien erhöht den Schutz gegen Beschädigungen. Auch im Hinblick auf die Wandgestaltung ist solchen Materialien Vorzug zu geben, die eine einfache Beseitigung von Graffiti oder sonstigen Schmierereien ermöglichen. Helle und freundliche Ausstattung von Bahnhöfen und Haltestellen, sorgfältige und bedarfsorientierte Reinigung und Beseitigung von Schäden sind für die subjektive Sicherheit von großer Bedeutung. Freie Sicht erhöht das Entdeckungsrisiko für Täter, deshalb sollte der sichtbehindernde Einbau von Werbewänden, Kiosken u. a. möglichst vermieden werden.
- Umfeld
Nicht nur der unmittelbare Bereich eines Verkehrsmittels ist für die Fahrgäste von Bedeutung. Die Wege zum öffentlichen Verkehrsmittel und zum Fahrziel beeinträchtigen ebenfalls ihr Sicherheitsempfinden. Ergänzende Angebote (z. B. Taxirufe an den Endstellen oder das Bereitstellen von Sammeltaxen) fördern die Bereitschaft, den ÖPNV weiterhin zu benutzen.
(vgl. Konzept „Städtebau und Kriminalprävention“ Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention)
Die subjektiv als negativ empfundene Sicherheitslage entspricht allerdings oft nicht der objektiven Sicherheitslage, wie sie von den zuständigen Behörden anhand der Kriminalitätsentwicklung für den Kreis Aachen und der Stadt Herzogenrath beurteilt wird. Die aktuelle Vergleichszahlen für Stadt und Kreis Aachen werden in den nächsten Tagen durch den Polizeipräsidenten der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Bediensteten der Stadt Herzogenrath, hier insbesondere der Bürger- und Präsenzdienst (BuP) des Fachbereichs 1 -Bürgerdienste-, unternehmen in ihrer täglichen Arbeit weit mehr, als die Öffentlichkeit häufig wahrnimmt. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch das Gespräch mit den Menschen, die auf der Straße leben oder sie als Begegnungsraum nutzen, liegt ihnen am Herzen.
Ohne genaue Untersuchung der Fakten, die zu einem subjektiven Bedrohungsgefühl führen, kann auch die Frage, ob der Bürger- und Präsenzdienst bei der Wahrung der inneren Sicherheit eine stärkere Rolle annehmen soll, nicht beantwortet werden. Echte Kriminalitätsbekämpfung muss jedenfalls der Polizei überlassen bleiben. Schon daher wird seitens der Verwaltung eine Ausweitung des BuP von hier zurückhaltend bis skeptisch betrachtet. Denn es wird in kleinen Schritten deutlich, dass ein Rückzug der Polizei aus der öffentlichen Präsenz, wie auch aus Kontroll- und Ordnungstätigkeiten durch Maßnahmen der Kommunen aufgefangen wird.
Damit ist eine schleichende Aufgabenverlagerung auf die Kommunen verbunden.
Dies geschieht nicht nur durch gesetzliche Zuweisung an Aufgaben, sondern ebenso dadurch, dass sich die Entscheidungsträger in den Städten und Gemeinden den Wünschen ihrer Bürger und Bürgerinnen nach Sicherheit und Ordnung nicht entziehen können. Wo Polizei und Justiz diese nicht mehr ausreichend gewährleisten können und die soziale Kontrolle durch die Familie, Nachbarn, Lehrern oder Kollegen schwindet, gerät eine Kommune unter Handlungsdruck. Hier fehlen den Kommunen aber die rechtlichen und personellen Mittel, um Defizite bei der Präsenz von Polizeikräften, bei der Arbeit der Justiz sowie die Probleme durch Arbeitslosigkeit, Migration und Vereinzelung in der Gesellschaft auszugleichen.
Ein fortgeschriebenes Handlungskonzept muss daher auch Vorschläge beinhalten, den vorgenannten Problemen anders als durch Kontrollen zu begegnen, zum Beispiel durch Belebungskonzepte, persönlicher Ansprache und Perspektivenvermittlung.
Bereits jetzt wird der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Herzogenrath in vielfältiger Weise gestärkt.
In den vergangenen Jahren haben sich vier wesentliche, strukturbildende und übergreifende Trends entwickelt, die als Grundlage für konzeptionelles Handeln im Rahmen kommunaler Sicherheitspolitik in Herzogenrath anzusehen sind.
- Die öffentliche Präsenz von Ordnungskräften
- Die Vernetzung lokaler Akteure unter Federführung der Stadt
- Institutionalisierte Kooperationen zwischen Polizei und Stadt
- Der Einsatz moderner Sicherheitstechnik.
Diese sollten ergänzt werden durch weitere Bausteine wie
- Soziale Prävention und Aufklärung (auch durch Sozialarbeit und Ehrenamt)
- Sozialraumplanung
Die Verwaltung wird nach Auswertung der noch zu erfragenden Daten zur tatsächlichen Gefahrenlage und Erforschung weiterer Handlungsmöglichkeiten ein fortgeschriebenes Konzept unter Einbeziehung eines Erfahrungsberichtes zu den Ergebnissen der letzten 3 Jahre vorlegen.
Rechtliche Grundlagen:
Ordnungsbehördengesetz (OBG), Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Herzogenrath, StVO, StGB, StrWG
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
164,3 kB
|
