Sitzungsvorlage - V/2009/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Brandinspektor Achim Schwark, vorbehaltlich des Bestehens der laufbahnrechtlichen Bedingungen, zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath zu bestellen.

Rat und Verwaltung danken Herrn Jürgen Schmitz für die in den zurückliegenden Jahren  geleistete hervorragende Arbeit als stellvertretender Leiter der Feuerwehr Herzogenrath.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

im Ergebnisplan / Finanzplan

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von 6 Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

Mtl. 84,37 Euro

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

6.075,00 Euro*

Vorbehaltlich einer Anpassung der Aufwandsentschädigung

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat erstmals in seiner Sitzung am 27.10.1981 einstimmig  beschlossen, Herrn Stadtbrandinspektor Jürgen Schmitz zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath zu bestellen. Seither übt er das Amt ununterbrochen aus. Seine letzte Ernennung für die Dauer von 6 Jahren erfolgte am 09.01.2003.

Der bisherige stellvertretende Leiter der Feuerwehr steht für eine erneute Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist die Neubesetzung der Position des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr Herzogenrath erforderlich.

Der stellvertretende Wehrführer wird nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters durch den Rat der Stadt für die Dauer von 6 Jahren bestellt.

 

Die vorgeschriebene Anhörung der Wehr nach § 11 FSHG hat Kreisbrandmeister    Walter Scholl am 07.03.2009 durchgeführt. Der Kreisbrandmeister hat Herrn Achim Schwark vorgeschlagen.

Von den Angehörigen der Wehr gab es weder Vorbehalte noch Einwendungen gegen die Berufung des Herrn Achim Schwark zum stellvertretenden Wehrführer. Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt Kreisbrandmeister Scholl mit Schreiben vom 12.03.2009 vor, Herrn Achim Schwark zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr für die Zeit von 6 Jahren zu bestellen.

 

Herr Schwark ist zum 01.04.1979 in die Jugendfeuerwehr Herzogenrath eingetreten. Seit dem 25.02.1983 ist er aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, LZ Merkstein. Seit vielen Jahren ist er ein beständig motivierter und übermaßen engagiertes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Neben seiner verantwortlichen Funktion innerhalb des Löschzuges Merkstein beteiligt Herr Schwark sich außerhalb der Dienstzeit als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst auf Ebene rettungsdienstlicher Großeinsätze im Kreis Aachen.

In seiner beruflichen Verwendung ist Herr Schwark in der Funktion des Leiters Wachabteilung I der Hauptamtlichen Wache Herzogenrath tätig. Wegen seines fortwährenden vorbildhaften Verhaltens wurde ihm auf seinen Antrag hin die Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ermöglicht. Im Juni 2008 hat Herr Schwark den Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst durch die Prüfung zum Brandinspektor erfolgreich abgeschlossen.

 

Herr Schwark erfüllt die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur Bekleidung des Amtes des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath.

Im Rahmen der Anhörung der Wehr hat Kreisbrandmeister Scholl bestätigt, dass Herr Schwark die persönlichen wie fachlichen Voraussetzungen, vorbehaltlich des erfolgreichen Besuches der Lehrgänge „Verbandsführer“ und „Wehrführer“, in jeder Beziehung erfüllt.

 

Nach Hinweis des Kreisbrandmeisters sollte die Bestellung zunächst nur kommissarisch erfolgen. Der 2-wöchige Lehrgang „Verbandsführer“ findet im April 2009 statt, zeitnah der    1-wöchige Lehrgang „Wehrführer“. 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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