Sitzungsvorlage - V/2009/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren ist das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – mehrfach geändert worden. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat zum 01.08.2008 das bisherige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) abgelöst.

 

Neben den vorgenommenen redaktionellen Änderungen  hat sich die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses in Bezug auf die beratenden Mitglieder gegenüber der bestehenden Fassung geändert (siehe § 4 Abs. 3).

 

In § 6 Abs. 2 wird als neue Aufgabe des Jugendhilfeausschusses „die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nach § 16 KiBiz“ eingefügt.

 

Die bisherigen §§ 9 und 10 werden zum § 9 zusammengefügt.

 

Die neue sowie die noch aktuelle Satzung werden als Anlagen beigefügt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Auf der Grundlage des § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist es die Aufgabe des Stadtrates, über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen:

 

Satzung für das Jugendamt_neu

Satzung für das Jugendamt_aktuell

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Anlagen

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