Sitzungsvorlage - V/2009/032-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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24.03.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt nimmt die aktuell dargestellte und derzeit erkennbare Rechtslage zum Konjunkturpaket II zur Kenntnis und bittet die Landesregierung NRW gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den Bundesgesetzgeber einzuwirken, Rechtsklarheit bezüglich der offenen Fragen insbesondere hinsichtlich der Begriffe „Zusätzliche Maßnahmen“ und „Förderbereich Infrastruktur/Energetische Maßnahmen“ zu schaffen.
2.
Der Stadtrat beschließt die in den Anlagen 1 (Bildung) und 2 (Infrastruktur) aufgeführten Maßnahmenlisten hinsichtlich Bildungs- und Infrastrukturinvestitionen in der angegebenen Priorität. Bezüglich des Überhangs der Maßnahmen gegenüber den maximal zur Verfügung stehenden Finanzmitteln aus dem Konjunkturpaket II gilt, dass nicht förderfähige Projekte durch die jeweils nachfolgenden in der Prioritätenliste ersetzt werden. Sollten sich bei endgültiger Rechtslage die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, sind die Prioritäten innerhalb der Bereiche „Bildung“ und „Infrastruktur“ ggfls. neu zu setzen.
In diesen Fällen wird der Runde Tisch Finanzen wieder zu Vorberatungen zusammen kommen.
Zusätzlich wird mit dem „Überhang“ die Möglichkeit geschaffen, bei landesweit nicht vollständiger Ausschöpfung der Mittel aus dem Zukunftspakt evtl. in einem 2. Verteilungs- und Zuweisungsverfahren kurzfristig weitere Finanzmittel zu beantragen.
3.
Der Stadtrat beschließt die durch die Realisierung der Maßnahmenlisten sich ergebenden Änderungen zu § 1 ( zusätzliche Erträge / Einzahlungen sowie Aufwendungen / Auszahlungen im Gesamtvolumen von je 2.339.960 € ) sowie zu § 3 ( zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.339.959 € ) der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2009.
4.
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu eingegangenen/weiterhin eingehenden Anträgen von Dritten in dem Sinne zustimmend zur Kenntnis, dass die der Stadt Herzogenrath zugewiesenen Mittel aus dem Konjunkturpaket II vorrangig für Investitionen/Maßnahmen der gesetzlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung im Sinne der erforderlichen Daseinsvorsorge eingesetzt werden sollen.
5.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Vorbereitung der Umsetzung des Maßnahmenkataloges weiterhin voran zu bringen und – bei gesicherter Förderbarkeit der Einzelmaßnahmen – mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Aufwendungen und Auszahlungen aus den vorgeschlagenen Maßnahmen- und Prioritätslisten werden gedeckt durch Erträge und Einzahlungen in gleicher Höhe.
1. Gesamtkosten:
Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgekosten
jährlich über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit von Jahren
Personalkosten: €
Sach- und Unterhaltskosten: €
Finanzierungskosten: €
Summe €
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Aktuelle Rechtslage:
Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009 sowie in der Sitzung des Rates am 10.02.2009 hat die Verwaltung umfassend und aktuell über den seinerzeitigen Sachstand informiert (u.a. Drucksachen-Nr. V 2009/032).
Am 02.03.2009 hat nunmehr der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ beschlossen.
Wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Grundlagen zu diesem Konjunkturpaket II ist hierin das in Artikel 7 beschlossene „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz)“.
Zusätzlich wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Gesetzes beschlossen.
Förderbereiche sind Investitionen mit Schwerpunkt Bildung (65 % des Programms) und der Infrastruktur (35 % des Programms).
Folgende Schwerpunkte werden als förderfähig benannt und anerkannt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildung
a) Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur
b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
d) Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)
e) Forschung.
2. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c) Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d) Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e) Informationstechnologie
f) Sonstige Infrastrukturinvestition
Eckpunkte des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung sind insbesondere:
- Der Bund stellt nach Artikel 104 b Grundgesetz Finanzhilfen in Höhe von insg. 10 Milliarden Euro für Investitionen in Kommunen und Ländern zur Verfügung.
- Der Bund beteiligt sich mit 75 % (10 Milliarden Euro), die Länder einschl. Kommunen beteiligen sich mit 25 % an den förderungsfähigen Kosteninvestitionen.
- Die Mittel sollen überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden. In der Verwaltungsvereinbarung wurde festgeschrieben, dass 70 % der Finanzhilfen an die Kommunen gehen.
- Die von den Kommunen in Angriff zu nehmenden Investitionsmaßnahmen müssen „zusätzlich“ sein.
- Mit dem Programm sollen nur solche baulichen Investitionen gefördert werden, die kurzfristig in 2009 und 2010 umsetzbar sind.
- Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket sollen mindestens zur Hälfte bis Ende 2009 abgerufen werden. Damit komme für das Programm in erster Linie Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen Gebäuden in Betracht, die kurzfristig zu realisieren sind und für die Planungen kurzfristig erstellt werden können.
- Damit die Bundesmittel nicht einfach Landesmittel ersetzen, dürfen sie nicht für Maßnahmen verwendet werden, die bereits im Landes- bzw. im jeweiligen Kommunalhaushalt gesichert sind. Die einzelnen Bundesländer müssen zudem nachweisen, dass ihre Investitionsausgaben während der Umsetzung des Konjunkturprogramms gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich sinken.
- Nach Artikel 104 b Grundgesetz kann der Bund nur für solche Investitionen in Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zur Verfügung stellen, „soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“. Die im Zukunftsinvestitionsgesetz abschließend aufgezählten Förderbereiche sind daher stets „nach Maßgabe des Artikels 104 b des Grundgesetzes“ auszulegen. Zu dem einzelnen Förderbereich muss also eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Artikel 74 Grundgesetz hinzutreten, die den Förderbereich konkretisiert. Der Bund kann somit z.B. nicht generell die Modernisierung von Schulen fördern, wohl aber deren energetische Sanierung. Gleichermaßen kann generell auch keine „reine“ Straßensanierungsmaßnahme gefördert werden, hier ist der Kontext Lärmschutz notwendig..
Zum weiteren Verfahren und zur weiteren Handhabung in der Umsetzungsphase des Konjunkturpaketes II wurde den Kommunen eine Handreichung bzw. Ausführungsbestimmungen insbesondere für das kommunale Investitionsprogramm zugesagt. In dieser Handreichung sollen alle bislang offen gebliebenen Fragen möglichst eindeutig geklärt und erläutert werden.
Zu diesen offenen Fragen zählen insbesondere:
- Genaue Abgrenzung von förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen nach Bereichen
- Auslegung des Kriteriums der Zusätzlichkeit
- Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten.
- Aufteilungsschlüsselung / Finanzieller Umfang des Konjunkturpaketes II / Weitere Verteilungskriterien
Aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes zahlt der Bund an das Land 2,133 Milliarden Euro. Das Zukunftsinvestitionsgesetz verlangt, dass von den Ländern (incl. ihrer Kommunen) dieser Betrag um 33 % aufgestockt wird. Hieraus leitet sich die Gesamtsumme von 2,844 Milliarden Euro ab, die im Rahmen des sog. Kommunalen Investitionsprogramms vom Land Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen ausgegeben werden können. Von diesen 2,844 Milliarden Euro tragen das Land und die Kommunen insgesamt 0,710 Milliarden Euro.
Das Land verwendet direkt selbst für seine Hochschulen 464 Millionen Euro; das Land NRW stellt den Kommunen somit pauschal 2,38 Milliarden Euro zur Verfügung (= 83,68 % der Gesamtmittel), damit wird die vom Bund vorgesehene Mindestquote von 70 % der Mittel für kommunale Investitionen in Nordrhein-Westfalen deutlich übertroffen.
Die 2,38 Milliarden Euro Fördermittel in NRW teilen sich wie folgt auf:
1,385 Milliarden Euro für den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
0,995 Milliarden Euro für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
Am 26.02.2009 hat das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW wie oben beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde am 05.03.2009 in den Landtag eingebracht. Hierdurch werden die Vereinbarungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW (Zukunftspakt für die Kommunen vom 30.01.2009) gesetzestechnisch umgesetzt. Hierzu hat am 17.03.2009 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Landtag stattgefunden. Die Verabschiedung des Gesetzes soll noch vor den Osterferien erfolgen.
Nach der ersten Modellberechnung des Innenministeriums NRW vom 03.02.2009 zur Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II auf die einzelnen Kommunen fließen nach Herzogenrath in 2009/2010
2.504.791,00 Euro für den Investitionsschwerpunkt „Bildung“
sowie
2.175.128,00 Euro für den Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“,
mithin eine Gesamtsumme in einer Größenordnung von ca. 4,679 Mio. Euro.
Die Verteilungsschlüssel für die Mittel aus dem Konjunkturpaket II wurden einvernehmlich zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt. Die Verteilung des Geldes für die Bildungsinfrastruktur hängt letztlich davon ab, wie viele Schüler in einer Kommune eine öffentliche oder auch eine andere anerkannte Ersatzschule besuchen. Die Mittel für die übrige kommunale Infrastruktur wurden nach Einwohnerzahl, Fläche und Finanzkraft zugewiesen.
Die Vorfinanzierung des vom Land und Kommunen zu erbringenden Eigenanteils in Höhe von ca. 712 Millionen Euro erfolgt über die Einrichtung eines Sondervermögens des Landes NRW. Hierzu wurde ebenfalls am 04.03.2009 der Entwurf eines „Gesetzes zur Einrichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigungen und Stabilität in Deutschland („Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondgesetz)“ in den Landtag eingebracht.
Demnach ist die vollständige Tilgung des Sondervermögens für den Zeitraum von 2012 bis 2021 vorgesehen. An den Zins- und Tilgungszahlungen beteiligen sich die Kommunen in NRW durch einen pauschalen Abzug bei den Finanzkraft unabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe der jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes. Danach würde die Kofinanzierung der Kommunen an ihrem eigenen Investitionsanteil insgesamt 12,5 % betragen. Weitere Details regelt das Gesetz nicht – dies bleibt dem Gemeindefinanzierungsgesetzen ab 2012 vorbehalten.
3. Prioritäten- und Maßnahmenliste
Seitens der Verwaltung wurde am 14.01.2009 eine Arbeitsgruppe „Konjunkturpaket II“ installiert und mit der Aufgabe betraut, städtische Investitionsprojekte für eine Förderung zu identifizieren.
Hierbei waren insbesondere folgende rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Nach § 4 des Zukunftsinvestitionsgesetzes dürfen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die nicht gleichzeitig nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen – auch anteilig – gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). Dem zu Folge hatte die Verwaltung bei den vorgeschlagenen Maßnahmen die Maßnahmen außer Betracht zu lassen, bei denen Zuweisungen/Zuschüsse von Dritten aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erwartet werden können (z.B. Kindergärten).
- Nach § 3 a des Zukunftsinvestitionsgesetzes werden Finanzhilfen nur für zusätzliche Investitionen gewährt. Dem zu Folge hat die Verwaltung diejenigen Maßnahmen unberücksichtigt gelassen, für die im Haushaltsplanentwurf 2009 für dieses Haushaltsjahr bereits Mittel eingeplant waren. Für den Förderzeitraum 2009/2010 sind demnach ausschließlich nur Maßnahmen in den jeweiligen jahresbezogenen Maßnahmenlisten aufgeführt, für die in den konkreten Bezugsjahren eine Finanzierbarkeit über den Haushaltsentwurf 2009 nicht gewährleistet werden konnte, d.h. es handelt sich um jeweils vorgezogene Maßnahmen aus späteren Jahren des Finanzplanungszeitraums bzw. um neue Maßnahmen (die jeweils ohne Konjunkturpaket II u.a. mit Blick auf die vom Rat beschlossene Netto-Neuverschuldungsbremse nicht finanzierbar gewesen wären). Die Finanzierung der Maßnahmen aus der Prioritätsliste ist in den Jahren 2009 / 2010 nur dann gesichert, wenn dafür Mittel aus dem Konjunkturpaket II eingesetzt werden können.
- Die Verwaltung spricht sich nachhaltig dafür aus und hält es – nach sachlicher Abwägung – für gerechtfertigt, die der Stadt Herzogenrath aus dem Konjunkturpaket II zustehenden Finanzmittel in die „stadteigene Infrastruktur“ zu investieren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des kommunalen Auftrages zur Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger - auch mit Blick auf den Stand der städtischen Verbindlichkeiten in einer Größenordnung von 50 Millionen Euro. Dem zu Folge sind die bislang eingegangenen Anträge von Dritten (s. Anlage 3) nicht in die Maßnahmen- und Prioritätsliste aufgenommen worden.
Im „Runden Tisch Finanzen“ wurde die seitens der Verwaltung erstellte Maßnahmen- und Prioritätsliste am 12.03.2009 und am 18.03.2009 vorberaten.
4. Weiteres Vorgehen
Zur Zeit ist davon auszugehen, dass die Abwicklung hinsichtlich Zuschussbeantragung und –gewährung durch das Land NRW unbürokratisch über ein standarisiertes Verfahren (in Anlehnung an die pauschalierte Verteilung der Mittel) ermöglicht werden kann.
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II das städtische Personalbudget nicht zu belasten.
Hinsichtlich der aus praktischer Sicht besonders drängenden offenen Fragen (s. oben unter 1.) hat das Innenministerium NRW unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich in der zweiten März-Woche 2009 intensiv mit dem umfassenden Fragenkatalog befassen wird. Hier sollen dann die von den Kommunen erhofften und dringlich erwarteten Handreichungen bzw. Ausführungsbestimmungen erstellt werden.
Sollte es hierdurch zu Änderungen in der Prioritätenliste kommen, schlägt die Verwaltung vor, erneut vor einer weiteren parlamentarischen Beschlussfassung wiederum den „Runden Tisch Finanzen“ zusammen zu rufen.
Rechtliche Grundlagen:
siehe Beschlussvorschlag und Sachverhalt
Anlagen
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