Sitzungsvorlage - V/2009/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule und die Halbtagsbetreuung ab dem 01.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Vorberatung
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17.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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24.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur die beigefügte „Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich“ nebst Anlage. Die Satzung tritt zum 01.08.2009 in Kraft.
Die „Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 24.06.2008 wird mit Wirkung vom 01.08.2009 aufgehoben.
Sofern sich aus der Erhöhung der Beitragsfreigrenze ein Defizit ergeben sollte, ist dieses zu Lasten städtischer Haushaltsmittel zu kompensieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die „Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich“ vom 24.06.2008 ist die zurzeit geltende Rechtsgrundlage bezüglich der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule und die Halbtagsbetreuung.
Diese wurde 2008 hinsichtlich der Elternbeitragsstaffelung an die Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung - des Bereiches Jugend insofern angepasst, dass die erste Einkommensstufe (monatlicher Beitrag 0,- €uro) von 11.273,- € auf 16.000,- € angehoben wurde.
Nunmehr ändert sich gemäß dem Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2008 erneut die Elternbeitragsstaffelung der Kinderfördersatzung zum 01.08.2009. Demnach reicht dann die erste Einkommensstufe (Elternbeitrag 0,- €uro) bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000,- €uro.
Es liegt daher nahe, die Beitragsstaffelung der Satzung für die OGS und die Halbtagsbetreuung wiederum entsprechend anzupassen.
Hierdurch entsteht folgende Situation:
Im kommenden Schuljahr 2009/2010 werden voraussichtlich 435 Kinder an der Offenen Ganztagsschule und 225 Kinder an der Halbtagsbetreuung teilnehmen.
Der Stadt Herzogenrath werden hierdurch Kosten in Höhe von insgesamt rund 890.000,- €uro entstehen, die im Wesentlichen aus den Kostenbeiträgen bestehen, die die Stadt Herzogenrath an die Maßnahmenträger gemäß den Kooperationsverträgen auszahlt.
Dem können die Einnahmen der Landeszuweisung und der Elternbeiträge entgegengesetzt werden.
Die Landeszuweisungen für die OGS und die Halbtagsbetreuung werden bei den o. g. Teilnehmerzahlen voraussichtlich insgesamt 595.300,- €uro betragen.
Legt man die zur Zeit gültigen Beiträge, die derzeitige Verteilung der Einkommensgruppen und den durchschnittlichen Anteil der Geschwisterkinder zugrunde, würden im Schuljahr 2008/2009 insgesamt ca. 296.000,- €uro an Elternbeiträgen vereinnahmt werden, wenn gemäß dem Verwaltungsvorschlag (Anhebung der ersten Beitragsstufe, die beitragsfrei bleibt, auf 25.000,00 Euro) gefolgt wird.
Das würde bedeuten, dass den o. g. Ausgaben in Höhe von rund 890.000,- €uro insgesamt 891.300,- €uro (Landeszuwendung und Elternbeiträge) entgegenstehen. Es entstünde damit ein Überschuss in Höhe von 1.300- €uro.
Derzeitige Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS):
Jahreseinkommen | Beitrag für das erste, die OGS besuchende Kind |
Geschwisterkinderbeitrag |
bis 16.000,- €uro | 0,00 €uro | 0,00 €uro |
bis 25.000,- €uro | 39,00 €uro | 22,00 €uro |
bis 37.000,- €uro | 55,00 €uro | 37,00 €uro |
bis 49.000,- €uro | 70,00 €uro | 50,00 €uro |
bis 62.000,- €uro | 85,00 €uro | 65,00 €uro |
bis 73.000,- €uro | 120,00 €uro | 90,00 €uro |
über 73.000,- €uro | 150,00 €uro | 125,00 €uro |
Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) ab 01.08.2009:
Jahreseinkommen | Beitrag für das erste, die offene Ganztagsschule besuchende Kind | Geschwisterkinder-beitrag |
bis 25.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
bis 37.000,00 € | 55,00 € | 37,00 € |
bis 49.000,00 € | 70,00 € | 50,00 € |
bis 62.000,00 € | 85,00 € | 65,00 € |
bis 73.000,00 € | 120,00 € | 90,00 € |
über 73.000,00 € | 150,00 € | 125,00 € |
Fazit:
Für die vorstehenden Berechnungen ist die Ist-Situation zum 01.01.2009 zugrunde gelegt worden. Danach würde durch die Erhöhung der Beitragsfreigrenze auf 25.000,-- €uro und damit Angleichung an die Kinderfördersatzung kein Defizit zu Lasten städtischer Haushaltsmittel entstehen (Abrechnung erfolgt im Haushaltsjahr 2010).
Dazu ist allerdings auszuführen, dass zur Zeit nur 39 Kinder in die Beitragsstufe 16.000 bis 25.000,-- €uro eingestuft sind (Einnahmeausfall = 18.252,-- €), während dies im vorangegangen Schuljahr 61 Kinder gewesen sind (Einnahmeausfall = 28.548,-- €). Dies verdeutlicht, dass die bestehende Beitragssituation nur sehr bedingt auf zukünftige Schuljahre hochgerechnet werden kann.
Durch eine Erhöhung der Beitragsfreigrenze bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000,-- € wären unter Zugrundelegung der augenblicklichen Betreuungszahlen rund 50 % aller Erziehungsberechtigten von Kindern in der Offenen Ganztagsgrundschule von der Zahlung eines Beitrages befreit. Unter der Voraussetzung, dass die OGS - Zahlen und Verteilung auf die Einkommensstufen unverändert bliebe, ergäbe sich eine Einnahmeminderung in Höhe von ca. 18.252,00 Euro im Vergleich zum Schuljahr 2008 / 2009.
Des weiteren ist anzumerken, dass ein Verzicht auf Einnahmen dazu führt, dass die finanziellen Mittel nicht zur notwendigen Qualitätsverbesserung verwendet werden können (siehe hierzu Drucksachen-Nr. V/2009/80 der heutigen Sitzung). Hierzu fordert der „Runde Tisch OGS“ eine Verbesserung der personellen Ressourcen, die im Falle einer Zustimmung dann ausschließlich aus städtischen Mitteln zu finanzieren wäre. Eine detaillierte Vorlage hierzu wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des BSK erstellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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