Sitzungsvorlage - V/2024/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Rahmenkonzeptes "Qualitätsentwicklung an den Offenen Ganztagsschulen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.03.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Derzeit nicht absehbar.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
„Dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ist durch den Bundestag und den Bundesrat zugestimmt worden. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Der Rechtsanspruch soll zukünftig im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten. Der Rechtsanspruch soll ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für das erste Schuljahr geltend gemacht werden können und dann sukzessive für jedes folgende Schuljahr erweitert werden, so dass zum Schuljahr 2029/2030 für jedes Kind ein Ganztagsplatz vorgehalten werden kann.“ (Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Wie in der Anlage 1 ersichtlich wird, steigen die Schüler*innen-Zahlen die das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen, stetig an.
Die Verwaltung vertritt ebenfalls die Position, gemäß den Empfehlungen der Expert:Innen, dass sich nur in enger Kooperation von Jugendhilfe und Schule auf kommunaler Ebene und in enger Zusammenarbeit von Lehr- und sozialpädagogischen Kräften erreichen lässt, was der Ganztagsschulerlass als Ziel allgemeiner Bildung beschreibt: „Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenz, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden.“ (BASS 12-63, Nr. 2)
Vor dem Hintergrund dieser Sachlage hat das Jugendamt in einem ersten Schritt (08/2022) ein Fachgespräch mit der Fachberaterin Jugendförderung, zuständig für das Handlungsfeld OGS, Ganztagsförderung in der Sek. I, Kommunale Bildungslandschaften und Inklusion, beim Landesjugendamt geführt und sich mit dem Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung an den Offenen Ganztagsschulen in Eschweiler befasst. Zeitgleich erfolgte eine erste Absprache zwischen den beiden zunächst unmittelbar beteiligten Ämtern der Stadt Herzogenrath (A 51 Jugendamt und A 40 Schulverwaltungsamt). Aus diesem Treffen hat sich eine interne, kommunale Steuerungsgruppe gebildet. Ziel dieser Steuerungsgruppe war zunächst die interne Klärung der Ziele, Rollen und Aufgaben in dem anstehenden Prozess. Am 23.05.2023 hat ein Austausch mit der Stadt Eschweiler und der internen Steuerungsgruppe zum Thema „Best Practice“ stattgefunden. In dem Zeitraum von August 2022 bis September 2023 hat sich die interne Steuerungsgruppe, bestehend aus Teilnehmer:Innen aus dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt, mehrfach zusammen gefunden und die weiteren notwendigen Schritte abgestimmt. In der Zeit vom 15.08.2023 bis zum 10.11.2023 haben, unter Beteiligung der beiden oben genannten Ämter, Frau Dr. Kleinen (LVR Köln), den jeweiligen Schulleitungen, den Leiter:Innen der OGS und den Fachberatungen der Träger (Betreute Schulen Aachener Land e.V., Haus St. Josef Eschweiler, Förderverein Lollipop, Pfarre St. Josef, Schulverwaltungsamt Stadt Herzogenrath), an allen 8 Grundschulen (inklusive Teilstandort) und der Förderschule Käthe-Kollwitz Schulbegehungen stattgefunden. Ziel dieser Begehungen war, einen Überblick der Räumlichkeiten und Aufteilungen zwischen Vormittag und Nachmittag zu erlangen. Zudem wurden erste Ideen zu einer möglichen Umgestaltung der Räume besprochen (multifunktionale Nutzung des Vor- und Nachmittag). Diese Begehungen sind protokolliert worden (s. Anlage 2) und wurden den jeweiligen Schulstandorten zur Verfügung gestellt.
In einem weiteren Schritt sind alle Schulleitungen am 24.08.2023 im Rahmen einer Schulleiter-Konferenz über die bereits erfolgten Schritte sowie die Planung des weiteren Vorgehens informiert worden. Diese Informationsveranstaltung hat zudem am 27.09.2023 mit den OGS-Träger:Innen und den pädagogischen Leitungen stattgefunden.
Aus diesen Informationsveranstaltungen ist eine Erweiterung der internen Steuerungsgruppe erfolgt. Die erweiterte Steuerungsgruppe besteht derzeit aus Teilnehmer:Innen aus dem Jugendamt, dem Schulverwaltungsamt sowie zwei Schulleiter:Innen (stellvertretend für die Schulleitungen), zwei Träger-Vertreter:Innen (stellvertretend für die Träger) und zwei pädagogischen OGS-Leiter:Innen (stellvertretend für die OGS-Leitungen). Mit dieser erweiterten Steuerungsgruppe hat am 27.11.2023 ein erstes Treffen in der Verwaltung stattgefunden. Ziel dieser Veranstaltung war das weitere gemeinsame Vorgehen zu planen und erste Schritte zu definieren. Ein erstes gemeinsames Ergebnis ist die Re-Aktivierung der QuiG´s (Qualität im Ganztag) – Runden für 2024, diese sollen ab dem 18.03.2024 einmal im Quartal stattfinden und dienen als Rückkopplung der erarbeiteten Ergebnisse der erweiterten Steuerungsgruppe. Es empfiehlt sich, diese QuiGs-Runden auch nach der Implementierung des Rechtsanspruchs OGS fortzuführen.
Am 06.12.2023 hat ein weiterer interner Austausch zwischen dem Dezernat III (Technische Dienste) und dem Dezernat IV (Soziales, Bildung und Familie) stattgefunden mit dem Ziel, die notwendigen Schritte und Arbeiten abzustimmen. In einem moderierten Austauschtreffen am 24.01.2024 zwischen den beiden Dezernaten sind diese Schritte und Arbeiten konkretisiert worden, mit dem Ergebnis, dass an einzelnen Schulstandorten erneut kurze Schulbesuche gemeinsam mit den technischen Diensten, dem Beauftragten für Brandschutz sowie dem Veterinäramt erfolgen müssen. Am 31.01.2024 hat ein weiterer Austausch in der erweiterten Steuerungsgruppe stattgefunden, hierbei wurde über die Ergebnisse des internen Austauschs berichtet und die erste QuiGs-Runde geplant.
Im Ergebnis der bisher geführten Gespräche empfiehlt die Verwaltung einen ersten Klausurtag mit allen beteiligten Akteuren (wie im Folgenden dargestellt)
- Die beteiligten Ämter (A51 Jugendamt, A40 Schulverwaltungsamt, A60 Gebäude
management, A61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz, A32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz)
- Schulleitungen aller Grundschulen und der Käthe-Kollwitz-Schule
- OGS-Träger (AWO Aachener Land, Haus St. Josef, Förderverein Pannesheide, Förderverein Straß)
- Schulaufsicht (Schulrätin P. Pooch)
- OGS-Koordinator*innen / OGS-Leitungen
- Bildungsbüro der StädteRegion (Berater*innen im Ganztag)
- Koordinator*innen des städteregionalen Netzwerks
zu planen und durchzuführen. Die Auftaktveranstaltung/Klausurtagung soll am 23.04.2024 in der Aula des städtischen Gymnasiums durchgeführt werden und durch einen fachlichen Beitrag von Frau Dr. Karin Kleinen vom Landesjugendamt, Fachberaterin Jugendförderung, zuständig für das Handlungsfeld OGS, Ganztagsbildung in der Sek. I, Kommunale Bildungslandschaften und Inklusion begleitet werden. Diese Veranstaltung wird durch einen externen Moderator begleitet und protokolliert.
Die Auftaktveranstaltung soll als Grundlage für einen Prozess dienen, der die Entwicklung eines Rahmenkonzeptes und nachhaltigen Kooperationsstrukturen mit allen beteiligten Akteur*innen beinhaltet. Ziel dieser Veranstaltung ist:
- Die Bedarfe zu erkennen
- Die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen
- Multiplikator:Innen für alle Berufsfelder zu gewinnen
- Interne Arbeitsgruppen zu gründen (z.B. für ein schulinternes OGS-Konzept).
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG), vgl. Bundegsetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag
Verankerung im SGB VIII, § 24, Absatz (4) (Inkrafttreten am 01.08.2026)
Der NRW-Koalitionsvertrag sieht eine schulrechtliche Verankerung und ein Landesausführungsgesetz zum Ganztagsausbau im Grundschulbereich vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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472,4 kB
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