Sitzungsvorlage - V/2024/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Ausblick auf die Angebote des Pflegekinderdienstes und der Erziehungsstellenberatung zur Kenntnis

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X 

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto Aufwandskonto 0636310

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Der Bedarf an Vollzeitpflegestellen auf Dauer, als auch an Bereitschaftspflegestellen für kurzfristige Unterbringungen in Kindesschutznotsituationen, ist seit Jahren weiter kontinuierlich gestiegen.

Es gibt zunehmend große Schwierigkeiten für den Pflegekinderdienst, als auch für die Erziehungsstellenberatung des Jugendamtes, neue Familien für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen.

 

Weiter ist festzustellen, dass viele untergebrachte Kinder und Jugendliche einen immer höheren Unterstützungsbedarf aufweisen, den die Pflegefamilien alleine oftmals gar nicht ausreichend decken können und es einer aktiven zusätzlichen Unterstützung und Stärkung seitens der Jugendhilfe bedarf.

 

Mit den Änderungen im SGB VIII im Zuge des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 10.06.2021 hat der Gesetzgeber den Jugendämtern zudem aufgegeben, Kinder in Pflegeverhältnissen noch besser zu stärken, zu schützen und deren Partizipation zu fördern.

 

Aus den genannten Gründen haben die eng zusammenarbeitenden Arbeitsbereiche Pflegekinderdienst und Erziehungsstellenberatung auch in 2023 ein dichtes und vorbildliches Programm gemeinsamer Angebote für Pflegekinder durchgeführt und so die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst, als auch mit deren Pflege- und Erziehungsstellenfamilien erkennbar und nachhaltig stärken können.

 

Auch für 2024 wird ein entsprechend umfassendes Programm angeboten.

 

Angebote des Pflegekinderdienstes und der Erziehungsstellenberatung 2024

 

 

1. Gruppenarbeit mit Pflegefamilien

 

Die Gruppenarbeit und Fortbildungsangebote mit Pflegeeltern (für Verwandtenpflege gibt es darüber hinaus gesonderte Angebote) zielen darauf ab, Pflegeeltern untereinander zu vernetzen und zu qualifizieren. Im Kontext der kollegialen Beratung, begleitet durch die Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes, werden Themen wie aktuelle Krisen im häuslichen Umfeld, die Auseinandersetzung mit der Biografie und der Herkunftsfamilie sowie Erziehungsfragen bearbeitet. Das System Pflegefamilie wird gestärkt und bekommt die Möglichkeit, Netzwerke zu ergründen.

 

2. Bewerberseminar für Pflegefamilien

 

Die Anforderungen an Pflegefamilien sind in den letzten Jahren komplexer geworden, auch hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Aus diesem Grund haben die Jugendämter Alsdorf, Herzogenrath und Würselen, die das Bewerberseminar in Kooperation durchführen, entschieden, Inhalte und Umfang des Seminars zu erweitern. Die Vorbereitung umfasst mittlerweile 76 Zeitstunden und wird durch einen erfahrenen Referenten angeleitet. Das Seminar wird durch die Fachberater*innen der Jugendämter begleitet, um die Pflegeeltern umfassend kennenzulernen. Diese Vorgehensweise ermöglicht folgend eine passgenaue Unterbringung von Pflegekindern.

Um den zunehmenden Bedarf an kurzfristigen Unterbringungen jüngerer Kinder in FBB (familiärer Bereitschaftsbetreuung) decken zu können, ist die Ausbildung der Pflegeeltern um ein entsprechendes Modul erweitert worden. Somit werden alle teilnehmenden Bewerberfamilien im Anschluss der Ausbildung für die FBB qualifiziert sein.

 

 

3. Ausflug mit den Pflegefamilien

 

Der gemeinsame Ausflug mit den Pflegefamilien dient der Kontaktpflege der Pflegekinder und Pflegeeltern untereinander. Das Gemeinschaftsgefühl der Pflegefamilien soll gestärkt werden. Wir fördern damit die Vernetzung der Familien, als Grundlage für eine gegenseitige Entlastung. Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes werden außerhalb des amtlichen Kontextes erlebt, was wichtiger Bestandteil der Beziehungsarbeit im Pflegekinderwesen ist.

 

4. Verwandtenpflegeschulung

 

Die seit 2010 stattfindenden Schulungen haben sich bewährt und werden von den Pflegeeltern gut angenommen. Die Fallzahlen sind weiterhin steigend und die Verwandtenpflege umfasst derzeit ca. die Hälfte der Gesamtunterbringungen.

In Zusammenarbeit mit den Pflegekinderdiensten des Arbeitskreises der StädteRegion Aachen erfolgt 2024 eine Schulung von Verwandten mit einer bewährten Referentin. Das Jugendamt Herzogenrath richtet in diesem Jahr die Schulung aus.

Die Kosten werden auf die Jugendämter verteilt.

 

5. Pflegefamilien-Wochenende

 

Wochenendveranstaltungen für Pflegefamilien mit ihren Kindern dienen der Unterstützung und Förderung der Familienstruktur. Pflegeeltern und Pflegekinder können untereinander in den Austausch gehen und sich nachhaltig vernetzen. Dies dient der Stärkung des Familiensystems. Pflegekinder erleben ihre Ansprechpartner*innen im Jugendamt in einem freien Kontext, was der Partizipation des Kindes, wie vom Gesetzgeber vorgesehen und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt dienlich ist.

 

6. Aktivitäten mit Pflegekindern

 

Durch die Novellierung des SGB VIII im Jahr 2021 wurde die Entwicklung eines Schutzkonzeptes für Pflegekinder in den Jugendämtern erforderlich. Innerhalb der StädteRegion Aachen sollten die Jugendämter im Arbeitskreis der Pflegekinderdienste ein gemeinsames Schutzkonzept entwickeln. Dieses ist aktuell noch in Bearbeitung durch die Abteilungsleitungen.

Das Jugendamt Herzogenrath bietet auch 2024 in regelmäßigen Abständen Angebote für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, an.

Somit wird dem Bedarf an Partizipation der Kinder und Jugendlichen durch einen intensiveren Kontakt mit ihren Ansprechpartner*innen im Jugendamt Rechnung getragen.

r Jugendliche besteht bereits ein festes Gruppenangebot, das in diesem Jahr um Angebote für jüngere Pflegekinder erweitert wird.  Es hat sich auch 2023 gezeigt, dass sich positive gemeinsame Erlebnisse der Kinder und Jugendlichen mit den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes nachhaltig auf die Zusammenarbeit auswirken. Die Kinder/Jugendlichen lernen ihren Ansprechpartner*innen zu vertrauen und werden gestärkt, am Hilfeprozess aktiv zu partizipieren. Dies hat zur Folge, dass aufkommende Krisensituationen besser gemeinsam überstanden werden können.

 

7. Aktivitäten mit Pflegemüttern und Pflegevätern

 

Die geschlechtsspezifische Arbeit mit Pflegeeltern hat sich in den letzten Jahren im Pflegekinderdienst nachhaltig bewährt und wird von den Pflegeeltern sehr geschätzt.

Die Angebote für Mütter und Väter dienen vor allem dem Austausch untereinander und der Erholung vom Alltag. Auch können geschlechtsspezifische Themen in der Gruppe besprochen und nachhaltig bearbeitet werden.

hrend die Pflegemütter bereits seit vielen Jahren die Angebote sehr schätzen und aktiv wahrnehmen, hat sich in den letzten Jahren eine feste Pflegevätergruppe etabliert. Aufgrund der Personalausstattung (männliche Mitarbeiter) sind die Jugendämter Würselen und Herzogenrath derzeit die einzigen innerhalb der StädteRegion Aachen, die ein solches Angebot für Pflegeväter vorhalten können.

 

8. Fachtag Pflegefamilien am 16.11.2024 in Eschweiler

 

Zur Fortbildung der Pflegeeltern organisiert der Arbeitskreis der Pflegekinderdienste in der StädteRegion jährlich einen Fachtag. Dieser wird im Jahr 2024 in den Räumlichkeiten des Haus St. Josef Eschweiler ausgerichtet. Im Rahmen des Fachtages wird der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Ralf Neier über das Thema FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorders) referieren. Die Kosten werden unter den Jugendämtern aufgeteilt.

 

9. Weihnachtsfeier für Pflegefamilien Dezember 2024

 

Zum Jahresabschluss wird den Pflegefamilien die Gelegenheit geboten, sich in geselliger Atmosphäre auszutauschen.

 

 

Übergreifende Aufgaben des PKD und der Erziehungstellenberatung

 

Der Bedarf an Vollzeitpflegestellen, besonders aber auch an FBB-Stellen für eine kurzfristige Unterbringung in Krisensituationen, ist auch 2023 weiterhin gestiegen. Die Erziehungsstellenberatung und der Pflegekinderdienst haben häufig Probleme, Erziehungsstellen und Pflegefamilien zur Verfügung zu stellen. Dies führt dazu, dass in der Not freie Träger angefragt werden müssten, die zunehmend Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII ausbilden und den Jugendämtern zur Verfügung stellen. Diese werben mit einer attraktiveren Bezahlung und umfassenden Angeboten zur Begleitung, Beratung und Entlastung im Alltag. Die Belegung von freien Trägern der Jugendhilfe führt zu einer deutlichen Kostensteigerung im Bereich der Unterbringungen. Konzepte zur Akquise von Pflegeeltern und Aufklärung über die Situation von Pflegekindern- und Eltern werden aktuell erarbeitet und werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

 

Durch die Gesetzesnovellierung des SGB VIII erwartet der Gesetzgeber von den Jugendämtern einen deutlichen Fokus auf den Kindesschutz für fremduntergebrachte Kinder. Diese sollen mehr an der Hilfeplanung und ihrer Zukunftsgestaltung partizipieren. Das Jugendamt Herzogenrath hat im Fachdienst Erziehungsstellenberatung und Pflegekinderdienst entschieden, in gemeinsamer Kooperation den Erwartungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Bereits seit vielen Jahren ist gängige Praxis, dass beide Arbeitsbereiche Angebote für Pflegekinder vorhalten, die der Vernetzung der Kinder untereinander und dem gemeinsamen Kontakt zu den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes dienen. Dies wurde, mit Ausblick auf ein Schutzkonzept für Pflegekinder, im Jahr 2022 intensiviert. Regelmäßige Gruppenangebote für Pflegekinder ab 10 Jahren wurden mit großer Beteiligung angenommen.

Ostern 2023 fand ein Ostercamp des Jugendamtes in der BDKJ Bildungsstätte Rollefer Berg statt. Die intensive Zeit der Mitarbeiter*innen mit den Pflegekindern schafft Vertrauen in das Jugendamt. Auch 2024 soll ein entsprechendes Camp ausgerichtet werden. 

 

Angebote der Erziehungsstellenberatung 2024

 

1. Bewerberseminar

 

Die Kooperation mit den Jugendämtern der Städte Alsdorf, Eschweiler und der StädteRegion Aachen wird im Hinblick auf die Schulung von Bewerbern in 2024 fortgesetzt.

Das Seminar ist Voraussetzung, um ein Erziehungsstellenkind aufnehmen zu können.

Aktuell ist es sehr schwierig, pädagogisch ausgebildete Bewerber für die Erziehungsstellenarbeit zu finden. Insofern wird bei Bedarf u.U. eine Einzelschulung erfolgen. Das Seminar wird extern wieder durch die Supervisorin, Frau Schaufelberger, begleitet.

 

2. Gruppenarbeit und Fortbildungsangebote für Erziehungsstellen

 

Es sind sieben Gruppenabende für Erziehungsstelleneltern zum Austausch in 2024 terminiert. Die Gruppenarbeit erfolgt in Kooperation zwischen den Jugendämtern Herzogenrath und Alsdorf.

 

Ein gemeinsamer Fortbildungstag wird in 2024 ebenfalls angeboten werden. Geplant ist aktuell ein Tagesseminar zum Thema FASD. Die Planung obliegt den Jugendämtern der Kooperation gemeinsam. 

 

3. Weitere Veranstaltungen für Erziehungsstellen

 

In 2024 wird wieder ein gemeinsamer Tagesausflug der Erziehungsstellen in Herzogenrath, Eschweiler, Alsdorf und der StädteRegion Aachen stattfinden. Die Planung erfolgt durch die Stadt Eschweiler und die Städteregion Aachen und richtet sich an alle Erziehungsstellen der Kooperationspartner. Der genaue Ablauf wird noch festgelegt.

 

Darüber hinaus ist ein Entlastungswochenende in Baasem in der Eifel mit den Kindern und Jugendlichen der Erziehungsstellen geplant, welches im Juni 2024 stattfinden wird. Die Planung erfolgt aktuell durch das Jugendamt Eschweiler. 

 

Angesetzt ist ebenfalls ein Weihnachtsfest für die Erziehungsstellen der Kooperationspartner, Planung erfolgt gemeinsam. 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 16 SGB VIII Kinder und Jugendhilfe -  sollen Müttern und Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung in der Erziehung angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter und Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.

 

Insbesondere der § 33 SGB VIII ist die Grundlage für die Arbeit im Pflegekinderdienst und der Erziehungsstellenberatung

 

Im § 37a SGB VIII wird die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen und im § 37b SGB VIII die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege dem Jugendamt als gesonderte Pflichtaufgabe aufgegeben.

 

Anlagen

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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