Sitzungsvorlage - V/2020/230-E11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreterinnen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderungen sind in Fettdruck).

 

Die Beschlüsse zum Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen (zur Verbandsversammlung und zum Fachausschuss als Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung) gelten mit sofortiger Wirkung.

 

Die Beschlüsse zu den sonstigen Entsendungen gelten ab dem 01.05.2024.  

 

 

 

enwor GmbH

 

Gremium

 stellv. Mitglied

 

stellv. Mitglied

-neu-

 

 

 

 Gesellschaftervesammlung

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

EURODE Business Center GmbH  Co. KG

 

Gremium

 stellv. Mitglied

 

stellv.  Mitglied

-neu-

 

 

 

 Gesellschafterversammlung 

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbh

 

Gremium

 stellv. Mitglied

 

stellv.  Mitglied

-neu-

 

 

 

 Gesellschafterversammlung 

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

regio iT

 

Gremium

 ordentliches Mitglied

 

ordentliches Mitglied

-neu-

 

 

 

 Gesellschafterversammlung 

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

 

Kuratorium für das Seniorenzentrum

 

Gremium

stellv. Mitglied

 

stellv. Mitglied

-neu-

 

 

 

 ------

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

Zweckverband Regio Entsorgung

 

Gremium

stellv. Mitglied

 

stellv. Mitglied

-neu-

 

 

 

 Verbandsversammlung 

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen

 

Gremium

ordentliches Mitglied

 

ordentliches  Mitglied

-neu-

 

 

 

 Verbandsversammlung 

Philippengracht, Hubert

Wallraff, Renate

 

 

 

 

 

Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen

 

Gremium

ordentliches Mitglied

 

ordentliches  Mitglied

-neu-

 

 

 

 

Fachausschuss

Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung 

Philippengracht, Hubert

Wallraff, Renate

 

 

 

 

 

Kuratorium des Vereins Burg Rode Herzogenrath e.V.

 

Gremium

stellv. Mitglied

 

stellv. Mitglied

-neu-

 

 

 

 ------

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

Städte- und Gemeindebund NRW

 

Gremium

stellv. Mitglied

 

stellv. Mitglied

-neu-

 

 

 

 Mitgliederversammlung

Philippengracht, Hubert

Havertz, Doris

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in der Sitzung am 07.11.2023 Frau Doris Havertz zur Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerin gewählt (vgl. V/2023/409).

 

Die Verwaltung regt daher an, Frau Havertz in verschiedene Gremien zu entsenden, da die Mandatswahrnehmung in den entsprechenden Gremien eng mit dem Amt der Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerin verbunden ist.

 

Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.

 

Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 

Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages  einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

 

Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.

 

Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 50, 63, 113 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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