Sitzungsvorlage - V/2024/031-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der am 27.11.2023 aufgestellte und am 28.11.2023 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2023 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (Hufa) am 16.01.2024 und 01.02.2024 wurde der Haushaltsplan mit dem Ergebnis vorberaten, dem Stadtrat den Beschluss der Haushaltssatzung 2024/ 2025 mit den in den Sitzungen beschlossenen Änderungen (Konsolidierungsmaßnahmen, Veränderungslisten der Verwaltung – konsumtiv/ investiv – und Änderungsbeschlüsse aufgrund von Anträgen der Fraktionen) zu empfehlen.

Alle in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beschlossenen Änderungen wurden in die anliegende Haushaltssatzung eingearbeitet.

Nachfolgende redaktionelle Änderungen bzw. aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Ausschusses für Bildung für den Ergebnis- und Finanzplan haben sich noch ergeben:

 

Konsumtiv:

 

Produkt 1661110 „Steuern, allgem. Zuweisungen, allgemeine Umlagen“

Sachkonto 459120 „Andere sonstige ordentl. Erträge (vermischte Ert.)“

 

Änderung:

2024 von 900 € auf                100 €

2025 von 300 € auf               100 €

2026 von 600 € auf                   0 €

 

Begründung der Änderung:

Mit den hier veranschlagten Ansätzen werden die Gesamterträge im Haushaltsplan nach der Umsetzung der im HuFa gefassten Beschlüsse wieder auf volle 1.000 € geglättet.

 

Produkt 1661110 „Steuern, allgem. Zuweisungen, allgemeine Umlagen“

Sachkonto 549990 „Sonstige Aufwendungen aus lfd. Verw.tätigkeit“

 

Änderung:

2024 von 200 €              800 €

2025 von 900 € auf                800 €

2026 von     0 € auf                   100 €

2027 von 200 € auf                 800 €

 

Begründung der Änderung:

Mit den hier veranschlagten Ansätzen werden die Gesamtaufwendungen im Haushaltsplan nach der Umsetzung der im HuFa gefassten Beschlüsse wieder auf volle 1.000 € geglättet.

 

Produkt 0321110 „Grundschulen“

Sachkonto 529116 „Zuschuss OGS/Schülerbetreuung

 

 

Änderung:

2024 von 2.738.000 € auf                2.788.000 €

2025 von 2.862.400 € auf                2.970.000 €

2026 von 3.000.200 € auf                  3.080.000

2027 von 3.293.300 € auf                 3.295.000

2028 von 3.620.900 € auf                 3.725.000 €

 

Begründung der Änderung:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 20.02.2024 wurde beschlossen, den freiwilligen Zuschuss der Stadt Herzogenrath auf 425,00 € je Kind/ Jahr ab 01.08.2024 zu erhöhen. Hierdurch verändert sich die Gesamtsumme in den einzelnen Jahren.

 

Diverse Produkte

Sachkonto 561100Globaler Minderaufwand

 

2026 von -250.000 € (in Summe) auf                  0 €

2027 von -250.000 € (in Summe) auf                 0 €

 

Begründung der Änderung:

Aufgrund des jüngst beschlossenen 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und der noch ausstehenden Anpassung der Kommunalhaushaltsverordnung sind der konkrete Umgang mit dem Globalen Minderaufwand und die zu veranschlagende Höhe noch nicht abschließend geklärt. Auch die Kommunalaufsicht konnte - aufgrund bis dato fehlender Auslegungsvorschriften - hierzu keine verbindliche Aussage treffen.

Auf eine Veranschlagung wird daher zunächst in allen Jahren verzichtet.

Sollte es bis zur Beschlussfassung in der Ratssitzung hierzu anderslautende Vorschriften geben, könnte es erforderlich sein, die Haushaltssatzung noch einmal entsprechend anzupassen.

Bei einer Veröffentlichung von einschlägigen Vorschriften nach der Ratssitzung müsste gegebenenfalls aufgrund dessen in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ein Beitrittsbeschluss gefasst werden.

 

Investitionen und Finanzierungszahlungen:

 

Lfd. Nr. 50 „Kreditmarktdarlehen“ (Bilanzkonto 321801)

 

Änderung:

2024 von 33.175.400 € auf                39.156.400 €

2025 von 31.250.300 € auf                38.680.300 €

2026 von 25.719.200 € auf                  25.374.200 €

2027 von 12.802.200 € auf                 5.857.200 €

2028 von   3.514.300 € auf                 0 €

 

Begründung der Änderung:

Anpassung des Kreditbedarfs an die durch die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses bedingten Änderungen im investiven Bereich.

 

Lfd. Nr. 52 „Aufnahme Liquiditätskredite“ (Bilanzkonto 331101)

 

Änderung:

2028 von 100.000.000 € auf                  97.265.800 €

 

Lfd. Nr. 55 „Tilgung Liquiditätskredite“ (Bilanzkonto 331102)

 

Änderung:

2024 von 97.641.500 € auf                98.803.800

2025 von 94.335.300 € auf                97.271.000

2026 von 95.854.900 € auf                 97.267.500

2027 von 97.559.000 € auf                 99.630.600

2028 von 99.863.900 € auf                100.000.000 €

 

Begründung der Änderungen der Aufnahme und Tilgung von Liquiditätskrediten:

Anpassung an die durch die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses bedingten Änderungen des Finanzmittelsaldos (investiv und konsumtiv).

 

Die Haushalts- und Finanzplanung 2024 – 2028 schließt nunmehr unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorschläge, der Änderungsvorschläge der Verwaltung sowie der beschlossenen Anträge der Fraktionen mit folgenden Ergebnissen ab:

 

 

 

 

2024

 

 

2025

 

2026

 

2027

 

2028

 

Jahresergebnis

 

-2.233.000

 

-3.526.000

 

-5.461.000

 

-3.888.000

 

-1.774.000

 

Mit diesen Ergebnissen wird das bei der Haushaltsaufstellung gesetzte Ziel, kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen, erreicht. In keinem Jahr der Haushalts- und Finanzplanung wird die Grenze zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes überschritten.

 

Gleichwohl sieht sich die Stadt weiterhin mit einem jahrzehntelang angehäuften strukturellen Defizit konfrontiert, dem nur durch die Fortsetzung und Intensivierung des vom Kämmerer angemahnten Konsolidierungskurses - insbesondere mit Blick auf die Verschuldungs- und Zinslasten - weiter wirksam begegnet werden kann.

 

Es bleibt abzuwarten, welche Haushaltserleichterungen in den zukünftigen Jahren aufgrund des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes bzw. aufgrund der Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung eingeräumt werden. Zwingend notwendig wird es jedoch sein, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen, um Steuererhöhungen zu vermeiden.

 

Nach der Beschlussfassung im Stadtrat wird die Haushaltssatzung bei der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorgelegt.

 

Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/ 2025, die unmittelbar nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen wird, befindet sich die Stadt noch in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 59 II, 75 IV, 80, 82 GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Haushaltssatzung 2024/ 2025

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Anlagen

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