Sitzungsvorlage - V/2024/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Parkraumkonzepts in den zentralörtlichen Bereichen und Außerkraftsetzung der Parkgebührenordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Vorberatung
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25.04.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Beschlussvorschlag
Ausschuss für Mobilität und Tiefbau:
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau empfiehlt dem Rat das Parkraumkonzept derart zu ändern, dass in den Bereichen mit Parkscheinregelung künftig eine Parkscheibenregelung mit einer Parkhöchstdauer von einer Stunde gilt. Darüber hinaus sollte die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath (Parkgebührenordnung vom 13.12.2022) zum 01.09.2024 außer Kraft gesetzt und der Vertrag mit der Firma Parkster gekündigt werden.
Die Verwaltung soll beauftragt werden die Parkscheinautomaten im Anschluss zurückzubauen und zu entsorgen sowie die erforderliche Beschilderung entsprechend anzupassen.
Rat der Stadt Herzogenrath:
Der Rat beschließt das Parkraumkonzept derart zu ändern, dass in den Bereichen mit Parkscheinregelung künftig eine Parkscheibenregelung mit einer Parkhöchstdauer von einer Stunde gilt. Darüber hinaus wird die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath (Parkgebührenordnung vom 13.12.2022) zum 01.09.2024 außer Kraft gesetzt und der Vertrag mit der Firma Parkster gekündigt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Parkscheinautomaten im Anschluss zurückzubauen und zu entsorgen sowie die erforderliche Beschilderung entsprechend anzupassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten |
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| -6.300 | -25.000 |
Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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| -6.300 | -25.000 |
Folgeerträge |
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| -13.300 | -40.000 |
Folgelasten saldiert: |
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| 7.000 | 15.000 |
Es muss zudem eine außerplanmäßige Abschreibung für den Restwert der Automaten (nach überschlägiger Ermittlung: ca. 14.200 €) und gleichzeitig die Auflösung des Zuschusses in Höhe von ca. 220 € erfolgen.
Da die Auflösung nicht über die Ergebnisrechnung erfolgt, hat dies nur Auswirkung auf die allgemeine Rücklage.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Einrichtung eines Parkraumkonzeptes mit einer Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Herzogenrath geht auf das Jahr 2002 zurück, als von der damaligen Ratsmehrheit die Einführung von Parkgebühren beschlossen wurde.
Aktuell werden in den unmittelbaren Zentren von Kohlscheid (Markt, West-, Süd- und Kaiserstraße), Herzogenrath (Kleik-, Apollonia-, und Bahnhofstraße) und Merkstein (August-Schmidt-Platz und Geilenkirchener Straße) Parkgebühren nach der geltenden Parkraumgebührensatzung erhoben. In den umliegenden Bereichen ist entweder eine Parkscheibe erforderlich (max. Parkdauer 1 oder 2 Std.) oder das Parken ist gänzlich frei.
Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung beliefen sich 2023 auf ca. 40.000,- EUR. Demgegenüber standen 2022 Ausgaben für die Parkraumbewirtschaftung von ca. 25.000,- EUR (regio iT, SIM-Karten, Personalkosten, Leerung, Wartung, Papier- und Akkuwechsel, Reinigung, Geldzählungskosten und Reparaturen). Ab Dezember 2024 wäre die Verwaltung zusätzlich verpflichtet, dem Anbieter Parkster eine umsatzabhängige Aufwandspauschale zu zahlen (Ablauf des kostenlosen Probezeitraums von 2 Jahren).
Ein großer Teil der aktuellen Automaten im Stadtgebiet fällt regelmäßig aus oder ist defekt. Die Firma SWARCO, welche Herstellerin der Parkautomaten ist, hat die Automaten bereits seit vielen Jahren aus dem Sortiment genommen und vertreibt diese nicht mehr. Die Beschaffung von notwendigen Ersatzteilen wird daher immer schwieriger. Gleichzeitig wird die mittlerweile beinah jahrzehntealte Technik der Automaten immer störanfälliger. Aktuell wird die Wartung und Pflege der Automaten von der Verwaltung selbst wahrgenommen, wobei dies aufgrund der oben beschriebenen Problematik oftmals nicht mehr zufriedenstellend gelingt.
Eine Anschaffung neuer Automaten würde Kosten von mindestens 150.000,- EUR verursachen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Parkraumbewirtschaftung in den o. g. zentralörtlichen Bereichen anzupassen und zukünftig auf die Erhebung von Parkgebühren zu verzichten. In den vorher parkscheinpflichtigen Bereichen soll zukünftig das Parken für die Dauer von maximal einer Stunde mittels Parkscheibe erlaubt sein. Der Zeitraum, in denen die Bewirtschaftung gilt (Mo-Fr 9-19 Uhr und samstags 9-14 Uhr), soll beibehalten werden.
Dieser Schritt entlastet Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und die Verwaltung gleichermaßen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen keine Gebühren mehr entrichten, der Fußweg zum Automaten entfällt und sie finden durch die Verkürzung der Höchstparkdauer leichter einen Parkplatz. Für den örtlichen Einzelhandel setzt die Abschaffung vor allem das Zeichen einer Entlastung seiner Kunden und schafft einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den Innenstädten umliegender Kommunen mit Parkgebühren. Seitens der Verwaltung entfällt der Aufwand für die regelmäßige Wartung der Automaten inklusive dem Nachfüllen von Papier, dem Aufladen der Akkus und dem Zählen von Geld. Das Kontrollpersonal kann mit schnellem Blick die Parkscheibe kontrollieren, ohne zusätzlich in der App abprüfen zu müssen, ob ein Parkschein gelöst wurde oder nicht. Es entfällt bei der Kontrolle auch die Prüfung, ob die Automaten in der Umgebung funktionstüchtig sind. Pro Stunde können so erheblich mehr Fahrzeuge kontrolliert werden als bei Parkscheinen.
Faktisch stellt sich die aktuelle Situation so dar, dass der theoretisch vermutete Steuerungseffekt, nach dem Parkgebühren von einem Durchfahren und Parken in innenstädtischen Bereichen zu Gunsten nachhaltigerer Mobilitätsformen abhalten, nicht wahrnehmbar eintritt. Erst eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren nach dem Beispiel der Stadt Aachen würde Effekte erzeugen. Diese sind jedoch aufgrund der geringeren Bedeutung der hiesigen Zentren nicht zielführend und würden zu einer Verlagerung der Besucher und Geschäfte in andere Stadtbereiche (Dezentralisierung) und Kommunen führen.
Zur Umsetzung ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Herzogenrath die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath (Parkgebührenordnung) vom 13.12.2022 außer Kraft setzt. Im Folgenden kann die Verwaltung die veränderte Beschilderung vornehmen und die Parkscheinautomaten anschließend aus dem Straßenraum entfernen und entsorgen.
Die Änderung der Beschilderung wird Sachkosten in Höhe von ca. 2.000 € hervorrufen. Die Kosten für die Entfernung und Entsorgung der Automaten kann z. Zt. nicht genau abgeschätzt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 6a StVG
§ 13 und 45 StVO
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath
(Parkgebührenordnung) vom 13.12.2022
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Parkscheinautomaten können aufgrund fehlender Ersatzteile nicht mehr hinreichend gewartet werden und sind zum Teil bereits außer Betrieb genommen. Aus diesem Grund und durch die Reduzierung der Parkplätze (z.B. Villa Marbaise) sind die Gebühreneinnahmen stark gesunken. Eine Neuanschaffung von Parkscheinautomaten wird durch das Fachamt als nicht rentierlich gewertet, zumal auch ein hoher Personalaufwand und Sachkosten zum Betrieb notwendig sind. Dies kann nachvollzogen werden.
Gegen die Außerkraftsetzung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung unter dem Vorbehalt der Abschaffung der Parkscheinautomaten keine Bedenken.
Anlagen:
Aufhebungsatzung Parkgebührenordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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(wie Dokument)
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108,9 kB
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