Sitzungsvorlage - V/2024/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau stimmt der Zahlung an den Verein Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. wie nachfolgend beschrieben zu:

 

Zahlung an den Verein mit dem Verwendungszweck „Sanierung der Stützmauer“ in Höhe von bis zu 53.000,- €.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 x

im Finanzplan bei Investitionsnummer I2466ABS12 , Kostenstelle: 630000, Sachkonto: 096201, Kostenträger 1254120

 

 

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen mindestens 42.295,17 EUR Euro (Kostenvoranschlag November 2022) zzgl. Kostensteigerung und weiterer Ausgaben.

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

./.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

x

negative Auswirkungen

 

Bei den Bauarbeiten werden Ressourcen verbraucht.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zwischen der Stadt Herzogenrath und dem Verein Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. besteht ein Nutzungsvertrag für die stadteigenen Flurstücke 1770 und 1771 in der Gemarkung Merkstein (Flur 44). Das Flurstück 1770 endet am Fuß der beschädigten Stützwand. Das Grundstück, auf dem die Stützwand steht (Flurstück 1660), gehört ebenfalls der Stadt Herzogenrath. Da sich die Schäden (Aufrisse, lose Steine etc.) an der Stützmauer auf die Nutzbarkeit des Vereinsbereiches auswirken, ist der Verein an die Stadt herangetreten und hat um Schadensbehebung gebeten. Der Bereich unterhalb der Mauer ist seit einiger Zeit durch Sperrgitter abgetrennt und reduziert somit den Nutzungsbereich für den Verein.

 

Für die Behebung der Schäden wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt, sowie Voruntersuchungen durchgeführt. Ebenso liegt die Zustimmung der unteren Bodenschutzbehörde und unteren Naturschutzbehörde für die Arbeiten in diesem Areal vor.

 

Mit dem Verein wurde vereinbart, dass dieser als Auftraggeber für die anstehenden Bauarbeiten auftritt und die Stadt die Kosten für die Sanierung trägt, denn die ausführende Firma kann nur über das vom Verein genutzte Grundstück und in dessen Anwesenheit Arbeiten durchführen. Damit kann der Bauverlauf besser koordiniert und abgewickelt werden, da sich alle Maßnahmen im direkten Umfeld des denkmalgeschützten Maschinenhauses abspielen. Der Verein hat bereits im Vorfeld Kosten in Höhe von 1.044,82 € für Voruntersuchungen bezahlt, die noch von der Stadt zu zahlen sind.

 

Die finanziellen Mittel zur Zahlung an den Verein Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. würden aus dem Haushalt 2024 unter der Kontierung Sachkonto 521510, Kostenstelle 630000 Kostenträger 1254120 in Höhe von bis zu 53.000,- € verausgabt.

 

Die vom Verein tatsächlich getätigten Ausgaben sind nachzuweisen und in einem Verwendungsnachweis zu belegen.

 

Die Anlage ist historisch und liegt direkt an einem Denkmal (das Fördermaschinenhaus). Dies wurde im Kontakt mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukulturin Westfalen besprochen. Damit ist die Sanierung unter bestimmten, bereits geklärten, Bedingungen durchzuführen. Die vom LWL angebotenen finanziellen Förderungen gibt es nur, wenn es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt. Die Stützmauer selbst erfüllt die Voraussetzungen zur Einstufung als Denkmal nicht.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Stützmauer auf dem städtischen Gelände der Grube Adolf muss erneuert werden, da diese abgängig ist und das angrenzende Grundstück des Bergbauvereines beeinträchtigt. Lt. Fachamt ist eine Erneuerung nur über das im Rahmen eines Nutzungsvertrages an den Verein übertragende Grundstück möglich. Aus diesem Grund will das Fachamt die Arbeiten auf den Verein übertragen und mit dem o.a. Beschlussvorschlag dem Verein die Übernahme der Kosten zusichern. Es sollen nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten übernommen werden, so dass die tatsächlich zu tragenden Kosten noch nicht endgültig beziffert werden können.

 

Mittel in Höhe von 53.000 € stehen vorbehaltlich der Genehmigung und der Bekanntmachung des Haushaltes zur Verfügung. Da es sich um eine Stützmauer auf städtischen Grundstück handelt und der Verein Bergbaudenkmal Grube Adolf e. V. keine vertragliche Verpflichtung hat die Mauer im Rahmen des Nutzungsvertrages zu unterhalten, ist die Zahlung nicht als Zuschuss zu werten, sondern eine Maßnahme der Stadt. Die Mauer soll nach Fertigstellung aktiviert werden.

 

Gegen die Zusicherung der Übernahme der Kosten r die Erneuerung der Stützmauer bis zu einem Betrag von 53.000 € bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

 

-          Lageplan

-          Fotos der defekten Mauer

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Anlagen

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