Sitzungsvorlage - V/2024/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Herzogenrath zu beschließen.

 

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Herzogenrath.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangspunkt für die Änderung der Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Herzogenrath ist der Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2024 (vgl. TOP 9 V/2024/055). Im Nachgang zum politischen Auftrag erarbeitete die Verwaltung eine Befragung der Beschicker, welche durch den Marktmeister durchgeführt wurde. Ein solcher Blanko Fragebogen ist als Anlage beigefügt.

 

In der Vergangenheit zeichnete sich ab, dass die Feierabendmärkte in Merkstein einen regen Zulauf erhielten. Daher scheint ein reges Interesse an einem Markt zu bestehen.

 

Der aktuelle Wochenmarkt in Merkstein besteht freitags lediglich aus zwei Beschickern. Durch die Befragung aller Wochenmarktbeschicker (n = 15) wurde deutlich, dass mehr als die Hälfte der befragten Beschicker (56%) mittwochs dort einen Markt durchführen könnten.

 

 

Ein breiteres Angebot an Beschickern mit einem differenzierten Warensortiment würde vermutlich auch mehr Publikum als auch Kundschaft anziehen, da diese mehr Einkäufe bei einem einzigen Wochenmarktbesuch erledigen können. Für die Beschicker könnte eine Mehrung der Kundschaft mit mehr Einnahmen einhergehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher eine Änderung der Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Herzogenrath unter Einbeziehung einer sechsmonatigen Testphase. In dieser Phase würde ein weiterer Wochenmarkttag am Mittwoch im Zeitraum von 08:00 bis 14:00 Uhr initiiert, welcher am 22.05.2024 beginnen könnte. Nach Ablauf der Testphase berichtet die Verwaltung über die Ergebnisse in einer kommenden Ratssitzung. Neben den Beschickern sollen auch Besucher zu ihren Erfahrungen befragt werden. Flankiert wird die Testphase von Maßnahmen des Stadtmarketings, um die Zahl von Beschickern zu erhalten und zusätzliche Verkaufsstände für die Wochenmärkte zu gewinnen.

 

 

 

Die Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Herzogenrath vom 24.09.2002 erfährt folgenden Änderungen (vgl. hierzu Anlage 2 III. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Herzogenrath):

 

§ 2 Abs.1 wird wie folgt geändert:

Die Wochenmärkte finden wie folgt statt:

a) freitags auf dem August-Schmidt-Platz, Herzogenrath-Merkstein,

b) donnerstags auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz, Herzogenrath-Mitte, 

c) freitags auf dem Marktplatz Herzogenrath-Kohlscheid.

d) mittwochs auf dem August-Schmidt-Platz, Herzogenrath-Merkstein (Zeitlich befristet für den Zeitraum vom 22.05.2024 bis 27.11.2024).“

 

§ 4 wird wie folgt ergänzt:

d) Wochenmarkt Herzogenrath-Merkstein am Mittwoch von 08.00 Uhr - 14.00 Uhr“

 

 

Rechtliche Grundlagen:

GO NRW; § 67 GewO

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Wettbewerbsregistergesetz:

 

Anfrage gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz:

(bei Vergabe von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von  30.000 € netto)

 

 

erfolgte.

 

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Blanko-Fragebogen

Anlage 2 III. Änderungssatzung

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Anlagen

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