Sitzungsvorlage - V/2023/278-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkscheibenregelung auf der Sebastianusstraße; hier: Ergebnisse der Prüfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.09.2023 mit der Prüfung beauftragt, ob die Einrichtung einer Parkscheibenregelung vor der Hausarztpraxis auf der L 47/Sebastianusstraße möglich ist.
Die Situation wurde hierzu vor Ort betrachtet und die derzeit gültige Regelung durch Verkehrszeichen aufgenommen. Ausgehend von dem Bahnübergang mit der Euregiobahn besteht ein absolutes Haltverbot, damit Fahrzeuge den Bahnübergang im Falle einer Zugfahrt sicher räumen können. Hinter der Garageneinfahrt der Praxis schließt sich dann ein ca. 25 m langer Abschnitt an, in dem das Parken uneingeschränkt zulässig ist. Ab der Einmündung mit der Scherbstraße besteht dann wiederum ein eingeschränktes Haltverbot.
Die Arztpraxis verfügt am Beginn der Scherbstraße über einen eigenen Parkplatz mit Parkmöglichkeiten für 10-12 Fahrzeuge.
Da das Parken am Fahrbahnrand bereits heute zulässig ist, ist auch die Einrichtung einer Parkscheibenregelung grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Prüfung wurde der Straßenbaulastträger Straßen.NRW, die Polizei und das Eisenbahninfrastrukturunternehmen EVS zu dem Vorhaben angehört.
Seitens der Polizei und der EVS bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung der Parkscheibenregelung mittels des Verkehrszeichenplans (siehe Anlage). Der Straßenbaulastträger hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht auf die Anhörung reagiert, sodass davon ausgegangen wird, das Einvernehmen besteht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag zu entsprechen und eine Parkscheibenregelung im o. g. Bereich einzuführen. Die Regelung soll fortan jeweils montags bis freitags im Zeitraum zwischen 7 und 13 Uhr bestehen. Mit eingelegter Parkscheibe darf dann in diesem Bereich für eine Dauer von 2 Stunden geparkt werden.
Rechtliche Grundlagen:
StVO
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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370,8 kB
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