Sitzungsvorlage - V/2024/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

./.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 29.01.2024 wurde ein Antrag der UBL-Fraktion gestellt, ein Verkehrskonzept für Großveranstaltungen rund um die Burg Rode zu erstellen. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.

 

Die UBL-Fraktion beantragt, dass durch die Verwaltung ein für die Anwohner schlüssiges und verträgliches Verkehrskonzept bei „Großveranstaltungen“ rund um den Bereich der Burg Rode erstellt werden soll. Begründet wird dies mit den zum Weihnachtsmarkt im Dezember 2023 im Antrag beschriebenen teils chaotischen Verkehrsverhältnissen vor allem in der Marien-, Hahn-, Klosterrather- und Eygelshovenr Straße. Ursächlich für das Verkehrschaos sei neben dem wenig rücksichtsvollem Verhalten vieler Autofahrer die kaum nachvollziehbare Umleitungsstrecke in den oben aufgeführten Straßen, so dass für die Zukunft vorab ein schlüssiges und verträgliches Verkehrskonzept entwickelt werden soll.

 

Im Nachgang zur obigen Veranstaltung weist die Verwaltung auf Folgendes hin:

 

hrend des Veranstaltungswochenendes ist die Kfz-Durchfahrsperre an der Grenze zu den Niederlanden in der Eygelshovener Straße mehrfach verbotswidrig durch Verkehrsteilnehmer entfernt worden. Dies wurde daraufhin umgehend durch weitere Verkehrsteilnehmer für die Durchfahrt mit Pkw genutzt. Trotz mehrfacher Aktivierung der Sperre durch den Bauhof, wurde selbige jedoch immer wieder entfernt. Diese Durchgangsverkehre führten zu einer deutlichen Zunahme der Verkehrsbelastung auf den o. a. Wohnstraßen.

 

 

Darüber hinaus wurde die bereits im Vorfeld in allen Medien kommunizierte Sperrung des Wertstoffhofes am besagten Veranstaltungswochenende (Samstag) durch viele „Unwissende“ dennoch angesucht. Diese befuhren durch die angeordneten Sperrungen im Stadtgebiet (Kleikstraße, Eygelshovener Straße, Bahnhofstraße und Uferstraße) somit ebenfalls die beschriebenen Wohnstraßen, wo normalerweise lediglich die Anlieger verkehren.

 

Des Weiteren wurden die eigens aufgestellten Haltverbote im Zuge der Hahnstraße und Marienstraße von den meisten Verkehrsteilnehmern (überwiegend Kunden / Besucher des Weihnachtsmarktes) missachtet. Selbst während der Protokollierungen durch das Ordnungsamt konnte beobachtet werden, dass nachrückende Besucherverkehre ihre Fahrzeuge erneut in den angeordneten und kurz zuvor protokollierten Parkverbotszonen abstellten. Dieses rücksichtslose Verkehrsverhalten kann durch kein Verkehrskonzept ausgeschlossen werden.

 

An diesem Veranstaltungswochenende kumulierten sich somit Durchfahrer aus/in die Niederlande mit unwissenden ein-/ausfahrenden Wertstoffhofverkehren sowie einigen wenigen Anliegern, die dann durch die Falschparker den beengten verbleibenden Verkehrsraum blockierten. Unter „normalen“ Bedingungen, wären die beiden erstgenannten Verkehre gar nicht auf diesen Straßen unterwegs gewesen, so dass die von der Verwaltung ergriffenen verkehrlichen Maßnahmen ohne weiteres ausgereicht hätten. Dieses Verkehrskonzept hatte sich während früherer Veranstaltungen (nach der Sperrung der Grenze für den Kraftfahrzeugverkehr) bereits bewährt.

Die Verwaltung besitzt Erfahrung, besondere Verkehrslagen beurteilen und adäquat einschätzen zu können. Zwischenzeitlich wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Verkehrs- und Flächenkonzepten bei Großveranstaltungen eingerichtet, in der diese sowie auch weitere Veranstaltungen mit allen erforderlichen Fachämtern, Rettungsdiensten und weiteren Verkehrsdienstleistern (ASEAG) erarbeitet werden. Zur Terrorabwehr bei Großveranstaltungen sollen zeitnah Konzepte durch Fachdienstleister erarbeitet werden, wonach dann ein angepasstes Verkehrskonzept abgeleitet werden kann. Sobald hierüber Erkenntnisse und Ergebnisse vorliegen, wird der Ausschuss erneut in Kenntnis gesetzt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag der UBL-Fraktion vom 29.01.2024

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Anlagen

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