Sitzungsvorlage - V/2022/403-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Haupt- und Personalamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Änderung:
Nach § 24 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung wird die Niederschrift vom Bürgermeister/in, von einem/r Schriftführer/in und einem zeichnungsberechtigtes Mitglied unterzeichnet.
Die Unterschriftsregelung, wie sie zurzeit in der Geschäftsordnung geregelt ist, entspricht der gesetzlichen Regelung in der Gemeindeordnung bis zum Jahr 1993. Durch eine Änderung zahlreicher Regelungen wurde im Jahre 1994 die jetzige Regelung des § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eingeführt. Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird die Niederschrift „nur noch“ vom Bürgermeister und einem Schriftführer unterzeichnet.
Die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht im § 24 Abs. 4 ebenfalls vor, dass die Niederschrift nur vom Bürgermeister und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Ein Überprüfung der Verwaltung hat ergeben, dass Niederschriften der Nordkreiskommunen auch nur vom Bürgermeister und der Schriftführung unterzeichnet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass analog der jetzigen gesetzlichen Regelung des § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, die Niederschriften künftig nur noch vom Bürgermeister und der Schriftführung unterzeichnet werden.
Für die Ausschüse gilt dann, dass die Niederschrift durch die/den Ausschussvorsitzende/n und die/den Schriftführer/in gegengezeichnet werden.
2. Änderung:
Nach § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist über die im Rat gefassten Beschlüsse durch den/die Schriftführer/in eine Ergebnisniederschrift aufzunehmen.
Es hat sich zuletzt gezeigt, dass Niederschriften sehr umfangreich verfasst wurden. Dies bindet nicht nur erhebliche Kapazitäten in der Verwaltung, es ist zudem sehr zeitaufwendig.
Daher sollen künftig in der Niederschrift nur noch die Fraktionsmeinungen wiedergegeben werden. Falls keine Wortmeldungen vorliegen, ist im Abstimmungsergebnis zu vermerken, wie die einzelnen Fraktionen bzw. Stadtverordneten abgestimmt haben.
Diese neue Regelung macht es erforderlich, dass ein neuer Abs. 1 a) dem § 24 der Geschäftsordnung hinzugefügt wird.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW
Geschäftsordnung der Stadt Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 kB
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(wie Dokument)
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206,7 kB
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