Dringlichkeitsentscheidung - V/2024/048-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Unterzeichner beschließen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, der Leistung von zusätzlichen erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Herzogenrath, bei folgender Position zuzustimmen:

 

Sachkonto:   524140 Fremdreinigung

 

Kostenträger:  0111141 Reinigung und Hausmeisterdienste

 

Betrag:  30.000,00 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524140

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

1.384.400,--

Euro.

 

Die Deckung des Mehraufwands erfolgt durch Wenigeraufwand im Jahr 2023 bei folgender Position des A 66:

 

1254120 521624: Umgestaltung Erkensmühle zwischen Feuerwache und Erkensmühle

                                (inHK 5.5)

 

                                 in he von 30.000,00 €. 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 22.02.2024 (Drucksachen-Nr. V/2024/048) hat der Rat der Stadt Herzogenrath der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen bei der Position Sachkonto 524140 Fremdreinigung, 0111141 Reinigung und Hausmeisterdienste, in Höhe von 200.000,00 € zugestimmt.

 

Hinsichtlich der Gründe wird auf den Inhalt der Beratungsvorlage V/2024/048 verwiesen.

 

Ein Unternehmer hat der Stadt Herzogenrath erheblich verspätet noch Leistungen aus dem Jahr 2023 in Rechnung gestellt, die mit den bereits genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen nicht beglichen werden können.

 

Insgesamt sind noch Leistungen aus 2023 mit einem Gesamtvolumen von ca. 30.000,00 € zu vergüten, sodass hiermit weitere überplanmäßige Aufwendungen bereitgestellt werden müssen. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Aufwendungen bei dem Sachkonto 524140 beträgt danach 230.000,00 €.

 

Die Deckung des Mehraufwands ist durch Wenigeraufwendungen bei dem o.g. Sachkonto und Kostenträger gewährleistet.

 

Die Dringlichkeit nach § 60 Abs. 2 GO NRW wird durch das Fachamt damit begründet, den vertraglichen Vereinbarungen fristgemäß nachkommen zu können sowie die fortschreitenden Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2023 nicht weiter zu verzögern, weil die nächste Sitzung des Stadtrates erst am 23.04.2024 stattfinden wird.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 60 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath.

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