Sitzungsvorlage - V/2024/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung eines Wirtschaftsweges im Bereich Bierstraße hier: Information
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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25.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Bürgeranfragen im Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung vom 25.04.2023 wurde angefragt, ob der Wirtschaftsweg von der Bierstraße in Richtung Gymnasium mit zusätzlichen Beleuchtungsmasten ausgestattet werden könnte (siehe Anlageplan).
Zwischen den Häusern 12 und 14 der Bierstraße existiert ein Wirtschaftsweg in Richtung Schulzentrum der teilweise nicht beleuchtet ist. Die Waldfläche ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine beleuchtete Wegeverbindung ist über die Heidestraße von der Bierstraße aus in Richtung Schulzentrum vorhanden.
Die enwor wurde gebeten für die Beleuchtung eine Planung zu erstellen. Diese hat mehrere Varianten nebst Kostenvoranschläge ermittelt worden, die zwischen 17.100 € (9 Lichtpunkte, 45 m Abstand, Freileitung) und 58.500 € (12 Lichtpunkte, 30 m Abstand, Leitung im Boden verlegt). Die jährlichen Folgekosten für die Stadt liegen bei ca. 8% - 10% der Investitionskosten. Es wurde aufgezeigt, dass zwei Leuchten, wie vom Antragsteller angedacht, nicht ausreichend wären.
Die enwor weist zurecht daraufhin, dass im Jahre 2019 eine Artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich wurde, um eine Beleuchtung um den Weiher durchführen zu können.
Die Verkehrsbehörde weist in ihrer Stellungnahme daraufhin, dass die Verbindung (ab der Bierstraße) für Rad fahrende (Alltagsverkehr) absolut nicht zu empfehlen und völlig ungeeignet ist, um diese Achse für den Radverkehr offiziell auszuweisen. Ab der Bebauung (Ende der privaten Gärten) fällt das Gelände extrem stark ab und ist schon für zu Fuß gehende eine Herausforderung. Für unerfahrene Radfahrer ist die Gefahrenlage durch das extreme Gefälle zu hoch.
Die beantragte zu beleuchtende Wegeverbindung ab den Häusern 12 und 14 der Bierstraße ist eine zusätzliche Wegeverbindung zum Schulzentrum, neben der vollständig beleuchteten Verbindung z.B. über die Heidestraße. Tatsächlich ist diese Wegeverbindung ab Häusern 12 und 14 der Bierstraße nicht zwingend zu beleuchten und sollte gerade heute im Rahmen des Klimaschutzes heute abgelehnt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Straßen- und Wegegesetz NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,4 kB
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