Sitzungsvorlage - V/2024/159
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauhof Eygelshovenerstraße hier: Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 60 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.04.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzplan Photovoltaikanlage Bauhof Eygelshovener Straße, in Höhe von 150.000,- € zuzustimmen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat stimmt einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzplan Photovoltaikanlage Bauhof Eygelshovener Straße, in Höhe von 150.000,- € zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | X | nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
X | im Finanzplan bei Investitionsnummer Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Einsparungen bei der Investitionsnummer I 2460 ABH 14 Photovoltaikanlage Grundschule Leonhardstraße 150.000,- € |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 150.000,00 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
entfällt
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Februar sind die zwei neuen Förderprogramme für den Photovoltaik- und Speicherausbau im Rheinischen Revier gestartet. Dabei geht es um die Installation von Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden sowie Planungsleistungen, die finanziell unterstützt werden können. Bei der Förderung der Dachanlagen soll der Fokus auf Eigenverbrauch liegen, daher sind auch Batteriespeicher inbegriffen, aber keine Pflicht. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 350.000 Euro pro Anlage und Gebäude, wobei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Vorgabe ist, dass die Eigenverbrauchsquote bei mindestens 80 Prozent liegen muss.
Im Doppelhaushalt 2024 / 2025 sind für das Jahr 2024 folgende Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen geplant.
I 2460 ABH 06 Photovoltaikanlage Rathaus 250.000,- €
I 2365 ABH 02 Photovoltaikscheiben Grundschule Dietrich Bonhoeffer Str. 100.000,- €
I2460 ABH 14 Photovoltaikanlage Grundschule Leonhardstraße 150.000,- €
Die Maßnahmen Rathaus und Grundschule Dietrich Bonhoeffer Straße wurden bereits begonnen um entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Maßnahme Grundschule Leonhardstraße kann noch nicht begonnen werden, da im Vorfeld noch Flachdachsanierungen anstehen. Eine Umsetzung der Maßnahme würde sich vor Ende des Jahres nicht verwirklichen lassen. Da das Förderprogramm zeitlich begrenzt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme Leonhardstraße aufzugeben und stattdessen die Mittel für eine Anlage auf dem Bauhof Eygelshovener Str. zu verwenden. Der Verwaltung liegt zum Bauhof eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor, wonach sich die Anlage auf dem Bauhof innerhalb eines Jahres amortisieren würde.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW § 41 Abs. I h)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,5 kB
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