Sitzungsvorlage - V/2016/017-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I/60 "Apolloniastraße" hier: 1. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs 2. Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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07.05.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Durch die Entsiegelung der derzeit teilweise als Parkplatz genutzten Fläche sind positive Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 18.02.2016 des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Herzogenrath wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes I/60 „Apolloniastraße“ gem. §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Stadt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel, den Ferdinand-Schmetz-Platz als zentralen innerstädtischen Anziehungspunkt zu stärken und die Attraktivität der Herzogenrather Innenstadt insgesamt aufzuwerten.
Das Plangebiet liegt im Zentrum des Stadtteils Herzogenrath-Mitte und umfasst eine Fläche
von rund 4.250m² und wird im Norden durch die Apolloniastraße, im Nordwesten durch den
Ferdinand-Schmetz-Platz, im Westen durch die Straße „An der Wurm“, im Süden durch die
Afdener Straße und im Osten durch die angrenzende Wohnbebauung begrenzt.
Derzeit wird das Integrierte Handlungskonzept Herzogenath-Mitte erfolgreich umgesetzt.
Dieses lässt dem Herzstück der Innenstadt, dem Ferdinand-Schmetz-Platz, sowie der näheren Umgebung besondere Aufmerksamkeit zukommen. Im Zuge einer Rahmenplanentwicklung ist für den Bereich rund um den Ferdinand-Schmetz-Platz mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung und den Anliegern der betroffenen Objekte die zukünftige städtebauliche Entwicklung für den zuvor genannten Bereich entwickelt worden. Diese sieht eine Schließung
des Wohnblocks Apolloniastraße/ Afdener Straße vor. So wird eine Raumkante zur angrenzenden Freifläche geschaffen (vgl. V/2019/315-E02).
Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes I/ 60 “Apolloniastraße“ muss der Geltungsbereich, welcher durch den Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2016 und die Erweiterung des Geltungsbereichs durch den Umwelt- und Planungsausschuss am 18.03.2021 beschlossen wurde, an die aktuelle Situation angepasst und somit neu gefasst werden.
Die erneute Anpassung des Geltungsbereichs ist notwendig geworden, da es zwischenzeitlich ein Gutachten zur Tragfähigkeit der Betonplatten über den Broicher Bach gibt. Dieses Gutachten besagt, dass die Betonplatten abgängig sind und künftig ersetzt werden müssen.
Die Flurstücke des Broicher Baches sind im Besitz des Wasserverbandes und somit liegt der
Unterhalt für die Betonplatten beim Wasserverband. Wenn die südlich der Freifläche verlaufende Straße jedoch wie ursprünglich geplant als Straßenfläche festgesetzt werden würde, würde auch der Unterhalt und somit auch der Austausch der abgängigen Betonplatten, der Stadt zu Lasten fallen. Aufgrund dessen wird die Straße aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Vor dem Hintergrund
der zuvor geschilderten Absicht der Stärkung der Innenstadt hält die Verwaltung es daher für
erforderlich, hier entsprechend planungsrechtlich tätig zu werden und eine städtebaulich verträgliche Planung für das Plangebiet des Bebauungsplans I/60 „Apolloniastraße“ zu erarbeiten.
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes I/60 „Apolloniastraße“ gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Im Zuge der fortschreitenden Planungen der Wurmpromenade des Integrierten Handlungskonzepts Herzogenrath-Mitte wurde seitens des Wasserverbandes mitgeteilt, dass der geplante Hochwasserschutz am Ferdinand-Schmetz-Platz nicht mehr gebaut werden soll (vgl. V/2024/170). Da sich die Verwaltung derzeit noch in Gesprächen bezüglich alternativer Planungen zum Hochwasserschutz des Ferdinand-Schmetz-Platzes sowie der angrenzenden Gebiete befindet, soll zunächst nur der Beschluss zur Offenlage gefasst werden und der Plan sowie die Begründung und textlichen Festsetzungen können sich zur Offenlage entsprechend der Gesprächsergebnisse geringfügig ändern. Vor der Offenlage wird das Thema abschließend in den Unterlagen ergänzt. Da der nächste Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung jedoch erst am 03.09.2024 ist, wird der Beschluss zur Offenlage zwecks Zeitersparnis bereits jetzt eingeholt.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf (Stand April 2024)
Anlage 2: Textliche Festsetzung und Begründung (Stand April 2024)
Anlage 3: Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag (Stand Oktober 2023)
(Der Schallimmissionstechnische Fachbeitrag ist nur digital in Allris hinterlegt)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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