Sitzungsvorlage - V/2024/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte hier: Sachstand zu den Maßnahmen 0.8 Wurmpromenade und 1.7 Wohnumfeldgestaltung "An der Wurm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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07.05.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
In Drucksachen-Nr. V/2019/246-E02 (Sitzung des Umwelt- u. Planungsausschusses vom 12.11.2019) wurde dargelegt, dass im Zuge der Ausarbeitung der Vorentwurfsplanung durch die beauftragte Bürogemeinschaft Büro Berg & Partner / archigraphus die förderfähigen Kosten für die Planung und Umsetzung der Wurmpromenade mit 1.114.000 € brutto auf Basis einer Kostenschätzung ermittelt wurden.
Nach einer aktuellen Kostenschätzung von März 2024 belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 3,8 Mio. €.
Somit übersteigt die aktuelle Kostenschätzung die bewilligten Städtebaufördermittel aus dem Förderbescheid für das Programmjahr 2020 (100% Förderung) vom 29.06.2020 i.d.F vom 23.10.2020 in Höhe von 1.270.844,00 € um rund 2,5 Mio. €. Aufgrund der Kostensteigerungen wurde beim Fördermittelgeber bereits eine Zweckbestimmungsänderung zu Gunsten der Wurmpromenade vorgenommen, sodass laut Änderungsbescheid vom 18.12.2023 nun 1,5 Mio. € für die Wurmpromenade aus Städtebaufördermitteln bereitstehen. Aufgrund des im Jahr 2022 beschlossenen Verzichts auf den Bau des Wurmstegs und die Umsetzung des Fußwegs Schürhof stehen weitere Städtebaufördermittel in Höhe von 360.000 € aus dem Förderbescheid des Programmjahrs 2021 für die Wurmpromenade in Aussicht. Mit diesen Anpassungen des Bescheids 2021 ist beabsichtigt, den Förderanteil für die Wurmpromenade auf rund 1,9 Mio. € zu erhöhen.
Für die Maßnahme 1.7 Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“ wurden für das Jahr 2021 förderfähige Ausgaben (Förder- und Eigenanteil) in Höhe von 291.196,59 € im Förderbescheid der Bezirksregierung bewilligt.
Darin enthalten sind die Planungskosten des beauftragten Büros „winterscheid I weidenhaupt landschaftsarchitektur“ in Höhe von 54.181,66 €.
Die durch die Zurückstellung der Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“ frei werdenden Mittel dienen zur Deckung der Mehrkosten der Maßnahme 0.8 „Wurmpromenade“.
Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln ist eine Erhöhung des Gesamtförderbudgets des InHK’s ausgeschlossen, so dass der im Rahmenförderantrag von 2016 bewilligte Förderrahmen einzuhalten ist.
Die derzeit in der Fördermaßnahme für die Wohnumfeldgestaltung gebundenen Fördermittel in Höhe von rund 203.000 € sollen nach Dafürhalten der Lenkungsgruppe über eine Zweckbestimmungsänderung für eine anteilige Deckung der Mehrkosten der Wurmpromenade verwendet werden. Im Zuge der Zurückstellung der Maßnahme sind die bisher erfolgten Leistungen zu vergüten.
Mit dem Zurückstellen der Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm" und der Herausnahme aus dem Förderbescheid 2021 über eine Zweckbestimmungsänderung, kann der Förderanteil der Wurmpromenade auf insgesamt rund 2,1 Mio. € erhöht und der voraussichtliche Eigenanteil auf 1,6 Mio. reduziert werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Durch die geplante Entsiegelung der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche „An der Wurm“ sowie der Umsetzung der Wurmpromenade sind positive Aspekte des Klimaschutzes zu erwarten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Lenkungsgruppe des Integrierten Handlungskonzepts Herzogenrath-Mitte wurde in ihrer letzten Sitzung am 11.03.2024 über den aktuellen Sachstand der Wurmpromenade und zum Planungsstand der Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“ informiert.
Die Ergebnisse der Lenkungsgruppe werden im Nachfolgenden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vorgestellt:
Wurmpromenade:
Zur Attraktivierung der Innenstadt und um das Wasser der Wurm als Gestaltungselement im Stadtraum erlebbar zu machen, ist im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Herzogenrath-Mitte“ die Schaffung einer flussbegleitenden Promenade vorgesehen.
Die städtische Lenkungsgruppe, die die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts in Herzogenrath begleitet, hat in ihrer Sitzung von September 2022 empfohlen, die Maßnahme 0.8 Wurmpromenade mit höchster Priorität weiterzuverfolgen und in anderen InHK-Maßnahmen Einsparungen vorzunehmen.
Die Ergebnisse einer ersten Ausschreibung des ersten Bauabschnittes (BA 1, Bereich Wurmterrasse, am Neubau Residenz „An der Wurm“) ergaben eine deutliche Kostensteigerung im Vergleich zu den geschätzten Kosten, weshalb der Lenkungsgruppe im September 2023 verschiedene Einsparpotentiale durch das mit der Planung beauftragen Büro vorgestellt wurden. Die dort beschlossenen Einsparungen wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 02.11.2023 beschlossen (vgl. V/2019/246-E04)
Zwischenzeitlich wurde der erste Bauabschnitt erneut ausgeschrieben und nach aktuellen Berechnungen betragen die Baukosten für den BA 1 rund 840.000 € (brutto, ohne Geländer).
In der Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath vom 19.03.2024 wurde die Vergabe der Tiefbauarbeiten des 1. Bauabschnitts beschlossen (vgl. V/2024/116).
Diese Tiefbauarbeiten umfassen:
• Abbruch der Holzbrücke über der Wurm,
• Vertikaler Schnitt und Teilabbruch von vorhandenen Stahlbeton-Kragplatten über der Wurm (4 Kragplatten sollen erhalten bleiben),
• Herstellung der Pflasterfläche mit Großpflaster.
Die Geländerarbeiten sind nicht Teil dieser Ausschreibung gewesen und sollen nach Vergabe des Folgeabschnitts separat ausgeschrieben werden.
Der Bauabschnitt 2 (BA 2, Bereich Pocketpark bis Saint-Gobain-Parkplatz) wurde Ende des Jahres 2023 unter Berücksichtigung der im September 2022 besprochenen Sparmaßnahmen ausgeschrieben. Die öffentliche Ausschreibung des 2. BA der Wurmpromenade (gemeinsam mit dem Wasserverband Eifel-Rur und enwor) wurde am 16.11.2023 submittiert und ergab ein Ausschreibungsergebnis in Höhe von 1.927.109,43 € brutto.
Die Ausschreibung musste allerdings aufgehoben werden, da der WVER mitteilte, dass eine Vergabe seitens des Wasserverband Eifel-Rur (WVER) nicht stattfinden wird (aufgrund zu hoher Kosten im Ausschreibungsergebnis und einer veränderten Priorisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen seitens des WVER nach Schadenspotenzial).
Nach derzeitigem Sachstand verzichtet der WVER auf die geplante Erhöhung der Hochwasserschutzwand am Ferdinand-Schmetz-Platz und den Bau einer Hochwasserschutzwand im Pocketpark. Für den „Kleikplatz“ (Platz an der Kleikstraße unter der Bahnbrücke) wird derzeit noch eine Lösung gesucht. Der Hochwasserschutz (und die Wurmpromenade) im Bereich ab „Kleikplatz“ bis Mitarbeiterparkplatz Saint-Gobain soll voraussichtlich, wie im September 2023 geplant und in der Lenkungsgruppe vom 12.09.2023 vorgestellt, umgesetzt werden. Zu den derzeit geplanten mobilen Hochwasserschutzwänden liegt eine Zusage des WVER vor, dass diese durch den WVER ausgeschrieben / erworben werden.
Aufgrund der veränderten Handhabung des Hochwasserschutzes durch den WVER erfolgen derzeit städtischerseits Umplanungen in folgenden Bereichen:
− Pocketpark: Umplanung aufgrund Verzichts des WVER auf Hochwasserschutzwand,
− Kleikplatz: Umplanung zur Integration von mobilen Hochwasserschutzwänden.
Der Baum im Pocketpark kann voraussichtlich trotz Umplanung nicht erhalten werden.
Die Stadt plant außerdem, den 2. Bauabschnitt in zwei Bauabschnitte zu unterteilen:
− 2. Bauabschnitt (neu): Pocketpark und Kleikplatz,
− 3. Bauabschnitt (neu): Abschnitt Kleikplatz bis Saint-Gobain-Parkplatz.
Der 3. Bauabschnitt soll weiterhin zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen des WVER ausgeschrieben werden.
Hinsichtlich der Gesamtkosten der Wurmpromenade ist nach Einschätzung des Tiefbauamts von deutlich höheren Kosten auszugehen, als die Kostenschätzung im September 2023, nach Einplanung der Sparmaßnahmen, ergeben hat. Das Ergebnis der Ausschreibung des 2. BA lag Ende 2023 mit 1.927.109,43 € brutto deutlich über den Schätzkosten für diesen Bereich in Höhe von 1.172.938,22 €. Aufgrund dieser Erfahrungswerte und unter der Berücksichtigung noch offener Aufträge, Kosten für Geländerarbeiten, erforderlicher Anpassung der Ingenieur-Honorare / erforderlicher Zusatzleistungen und einer gewissen Reserve für Sonstiges/Unvorhergesehenes geht das Tiefbauamt daher weiterhin von Gesamtkosten für die Wurmpromenade in Höhe von rund 3,77 Mio. € aus (Förderanteil: 1,94 Mio. €, Eigenanteil: 1,83 Mio. €). Die Wurmpromenade wurde daher im Doppelhaushalt 2024/2025 seitens A 66 mit Kosten in Höhe von 3,8 Mio. € angemeldet.
Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“:
Im Jahre 2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Entwurf zur derzeit teilweise als Parkplatz genutzten Fläche am Broicher Bach durch das Büro winterscheid I weidenhaupt beschlossen (vgl. V/2020/469).
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen seit dem zuvor genannten Beschluss wurde eine Anpassung des Entwurfes der Wohnumfeldgestaltung erforderlich.
Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes I/60 „Apolloniastraße“ ergab sich eine geänderte Abgrenzung der Freifläche, weshalb ein ca. 150 qm großer Bereich aus der Freiflächenplanung herausgenommen wurde (vgl. V/2016/017-E03 ).
Im August 2023 wurde Vertretern der Verwaltung ein Vortrag durch den Wasserverband (WVER) gehalten, welcher die Risiken bei einer Offenlegung des Broicher Baches, insbesondere hinsichtlich einer erhöhten Hochwassergefährdung und der Gefährdung von Personen, die in das geöffnete Bachbett einsteigen könnten, thematisiert. Hinzu kommen zu erwartende Gestaltungsmängel, da Veränderungen des Bachbettes bzw. der vorhandenen Uferwand vom WVER aufgrund einer möglichen Verlangsamung des Abflusses und eine Verengung des Querschnitts ausgeschlossen sind. Der WVER schlug stattdessen die oberflächliche Gestaltung der Deckplatten beispielsweise als Blaues Band vor.
Dieser Vortrag wurde auch der Lenkungsgruppe in ihrer Sitzung vom 12.09.2023 gezeigt sowie als Anlange zum Protokoll gegeben.
Allein aufgrund dieser Anforderungen und Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung die Offenlegung des Broicher Baches nicht weiter zu verfolgen, da eine Öffnung des Bachbettes ohne Umbau der Uferwände (heute: rostige Spundwände) keine attraktive Situation ergibt, insbesondere da der WVER als Anforderung, den Einbau technischer Bauwerke, wie beispielsweise eines Treibgutrechens und ein Einstiegsgitter nennt. Eine attraktive Bachöffnung, wie sie beispielsweise in Zweifall mit der Öffnung des Hasselbachs erfolgt ist, ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem zeitlich begrenzten Förderrahmen nicht realisierbar.
Aufgrund der zuvor genannten Änderung der Rahmenbedingungen wurde der Entwurf zur Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“ durch das Planungsbüro winterscheid I weidenhaupt überarbeitet und der Lenkungsgruppe ebenfalls in ihrer letzten Sitzung am 11.03.2024 gezeigt und durch das Planungsbüro erläutert.
Dieser überarbeitete Entwurf (vgl. Anlage) sieht eine gestalterische Aufwertung der Freifläche vor, indem die vorhandene Abdeckung mit einem blauen Anstrich („Blaues Band“) versehen und von einer Pergola überdacht werden soll. Das Blaue Band soll verschiedenen Sitzgelegenheiten Platz bieten, die zum Verweilen und Spielen einladen und Lauschrohre sollen den akustischen Bezug zum Broicher Bach herstellen.
Gleichzeitig sind zahlreiche Elemente des alten Entwurfs wie beispielsweise der Bouleplatz, der Spielbereich für Kinder und der Erhalt des vorhandenen Baumbestands in den neuen Entwurf eingeflossen.
Nach aktueller Planung belaufen sich die geschätzten Netto-Baukosten auf 315.000 € Gesamtkosten. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich aufgrund dieser Schätzung inkl. Planung und erforderlicher Gutachten auf rund 400.000 €.
Da der Bebauungsplan, der der Planung zu Grunde liegt, noch nicht rechtskräftig ist und angesichts der Tatsache, dass die veranschlagten Kosten nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 enthalten sind, plädierte die Lenkungsgruppe in der o.g. Sitzung für einen Aufschub der Umsetzung der Maßnahme in das Jahr 2026 und somit zum Ausschluss einer Förderung durch Städtebaufördergelder. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Kostensteigerung bei einer späteren Umsetzung, sollen Kosten in Höhe von rund 500.000 € für den nächsten Haushalt 2026-2027 angemeldet werden.
Die derzeit in der Fördermaßnahme für die Wohnumfeldgestaltung gebundenen Fördermittel in Höhe von rund 203.000 € sollen nach Dafürhalten der Lenkungsgruppe über eine Zweckbestimmungsänderung für eine anteilige Deckung der Mehrkosten der Wurmpromenade verwendet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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