Sitzungsvorlage - V/2024/191
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziokulturelles Zentrum Klösterchen hier: Zuschuss für die Prüfung der Blitzschutzanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 60 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Gebäudemanagement
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Entscheidung
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11.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Hochbau und Gebäudemanagement stimmt einem Zuschuss an den Förderverein für Arbeit und Umwelt in der Region Aachen e.V. wie nachfolgend beschrieben zu:
Zuschuss an das Soziokulturelle Zentrum Klösterchen mit dem Verwendungszweck „Prüfung der Blitzschutzanlage“ in Höhe von 824,24 €.
Für den Zuschuss erstellt die Verwaltung einen Zuwendungsbescheid.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto Sachkonto 521510 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 824,24 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
entfällt
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter der Drucksachen-Nr. V/2024/157 beschloss der Ausschuss für Hochbau und Gebäudemanagement dem Förderverein für Arbeit und Umwelt in der Region Aachen e.V. für die Instandsetzung der Blitzschutzanlage einen Zuschuss in Höhe von 5.075,74 € zu gewähren. Laut Antrag des Fraktionsvorsitzenden „Bündnis 90 Die Grünen“ Dr. Bernd Fasel sollen dem Verein auch die Kosten für die Überprüfung der Blitzschutzanlage in Höhe von 824,24 € erstattet werden. Der Ausschuss verständigte sich darauf, den Sachverhalt durch Erstellen einer neuen Vorlage im kommenden Ausschuss zu beraten.
Der Förderverein für Arbeit und Umwelt in der Region Aachen e.V. betreibt die Räumlichkeiten des ehemaligen Klösterchens in der Dahlemer Straße 28. Die Liegenschaft Dahlemer Straße 28 ist im Besitz der Stadt Herzogenrath. Laut aktuellem Mietvertrag gehen alle Instandhaltungsarbeiten zu Lasten des Hauptmieters. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme seitens der Stadt Herzogenrath besteht nicht.
Die finanziellen Mittel zur Gewährung des Zuschusses an den Förderverein für Arbeit und Umwelt in der Region Aachen e.V. würden aus dem Haushalt 2024 unter der Kontierung Sachkonto 521510, Kostenstelle 880000, Kostenträger 0111130 in Höhe von 824,24 € verausgabt.
