Sitzungsvorlage - V/2024/207
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden über das Förderprogramm "Gigawattpakt" Hier: Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Siehe dazu Sachverhalt
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
Die Stromkosten der jeweiligen städtischen Gebäude (Angaben aus dem Energiebericht 2022) sind wie folgt:
Rathaus: 186,2 MWh, 49.278,00 Euro
Dietrich-Bonhoeffer-Schule: 139,3 MWh, 35.645,00 Euro
Bauhof: 71,3 MWh, 19.817,00 Euro
Europaschule: 359,4 MWh, 97.996,00 Euro
Kita „Am Wasserturm“: 22,0 MWh, 5.908,00 Euro
Schulzentrum „Bardenberger Straße“: 193,8 MWh, 50.611,00 Euro
Grundschule „In der Leer“: 32,7 MWh, 8.508,00 Euro
Grundschule „Ebertstraße“: 31,2 MWh, 8.303,00 Euro
Grundschule Pannesheide: 26,6 MWh, 6.953,00 Euro
Grundschule Straß „Josefstraße“: 37,6 MWh, 9.925,00 Euro
Feuerwache Mitte: 194,9 MWh, 50.981,00 Euro
Gesamtstromverbrauch im Jahr 2021: 1295 MWh
Gesamtkosten im Jahr 2021: 343.925 Euro
Ausgehend von einer Eigenstromerzeugungsquote von 80 Prozent können Einsparungen bei den Stromkosten für die oben genannten städtischen Gebäude in Höhe von 275.140,00 Euro pro Jahr erzielt werden. Demgegenüber stehen Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Anlagen. Eine Kostenabschätzung dazu wird zeitnah erfolgen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | positive Auswirkungen |
Ausgehend von einem Co2-Ausstoß von 0,455 kg pro KWh werden 470 Tonnen CO2
eingespart.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Über das Förderprogramm "Gigawattpakt" stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung. Die Förderung umfasst Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher sowie Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau im Rheinischen Revier (siehe dazu auch V/2024/159).
Die Anlagen auf den kommunalen Dächern müssen so konzipiert sein, dass mindestens 80 Prozent des Stromverbrauches im Gebäude selbst verbraucht werden müssen. Eine Einspeisung ins Netz ist nicht vorgesehen. Die Förderung beträgt 92,5 Prozent.
Folgende Förderanträge für PV Anlagen sind durch Amt- 61 Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz bei der Bezirksregierung gestellt:
Photovoltaikanlagen
- Rathaus Herzogenrath: Gesamtkosten der Anlage: 267.500,00 Euro, Eigenanteil 13.357,00 Euro, Jährliche Stromkosten 49.000 Euro Haushaltsansatz 250.000 €, somit unerhebliche überplanmäßige Bereitstellung erforderlich: 17.500 €,
- Dietrich-Bonhoeffer-Schule: Gesamtkosten der Anlage: 274.180,00 Euro, Eigenanteil 13.709,00 Euro, Jährliche Stromkosten 35.000,00 Euro Haushaltsansatz 100.000 €, somit erhebliche überplanmäßige Bereitstellung erforderlich: 174.180 €
- Bauhof: Gesamtkosten der Anlage: 169.500 Euro, Eigenanteil 8.450,00 Euro, Jährliche Stromkosten 20.000,00 Euro (siehe hierzu V/2024/159)
Weiterhin sind Förderanträge für folgende Planungsleistungen gestellt:
- Europaschule (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Kita „Am Wasserturm“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Schulzentrum Bardenberger Straße (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Grundschule „In der Leer“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Grundschule „Ebertstraße“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Grundschule Pannesheide (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Grundschule Straß „Josefstraße“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Feuerwache Mitte (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro
- Machbarkeitsstudie für PV Anlagen auf 25 städtischen Gebäuden (Leistungsphasen 1-4, Potentialanalyse, Machbarkeit und Anlagenplanung 32.000 Euro
Im städtischen Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 sind folgende PV Projekte vermerkt:
Um die hohen Stromkosten der jeweiligen städtischen Gebäude senken zu können, wurde in Abstimmung mit dem Hochbauamt 25 Gebäude lokalisiert und priorisiert, an denen Photovoltaikanlagen denkbar wären (betrachtet nach Energieverbrauch und Dachtragfähigkeit). Bei der anvisierten Förderquote von 92,5 % liegt die Amortisationszeit der Anlagen für die Stadt Herzogenrath bei unter einem Jahr.
Die drei PV-Anlagen, für die eine Förderung eingereicht wurde, haben ein Kostenvolumen von 710.680,00 Euro. Nach jetzigem Sachstand und Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist davon auszugehen, dass diese mit 657.379,00 Euro gefördert werden.
Im Haushalt sind 500.000 Euro eingeplant wobei per Ratsbeschluss die Mittel für die PV Anlage Grundschule Leonhardstraße, für die PV Anlage Bauhof genutzt werden sollen.
Zur Ermittlung der Anlagenkonzeption, Statik und technischen Machbarkeit sowie Stellung des Förderantrages sind pro Gebäude ca. 9.800,00 Euro an Planungskosten notwendig, für die ebenfalls Fördermittel beantragt wurden.
Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:
Das Förderprogramm „Gigawattpakt“ bietet die Chance, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern signifikant zu beschleunigen und die Stromkosten der jeweiligen Gebäude erheblich zu senken. Zudem wird durch die Vermeidung von CO2-Emmissionen ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Maßnahme | Betrag i. Euro |
Anlagenkosten für Bauhof, Rathaus und DB-Schule: | 710.680,00 |
Prognostizierte Förderung der drei Anlagen | 657.379,00 |
Haushaltsmittel eingeplant insgesamt | 500.000,00 |
Voraussichtlich nicht verwendete Mittel | 446.699,00 |
Ziel ist es die eingeplanten Mittel für die drei Maßnahmen Bauhof, Rathaus und DB-Schule, die voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden, im Wege einer außerplanmäßigen Maßnahme für die Akquise weiterer Fördermittel für die o.a. Liegenschaften einzusetzen. Sollten die Plankosten wider Erwarten nicht in Gänze gefördert werden, verblieben ggf. Restkosten für den städtischen Haushalt, für die die Umsetzung der Maßnahmen erst in Folgejahren erfolgen kann.
In Summe wird der Finanzbedarf für PV Anlagen auf 11 städtischen Gebäuden (bei Durchschnittskosten von 240.000 Euro) auf ca. 2,64 Millionen Euro geschätzt, (davon 2.442 Millionen Euro gefördert).
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 GO NRW i. V. m. § 9 Ziff. 3 Haushaltssatzung 2024/ 2025
Nach § 83 GO NRW sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Auszahlung ist unabweisbar. Darüber hinaus ist die Deckung durch Minderauszahlungen bei den o. a. Maßnahmen bzw. durch nicht veranschlagte Fördermittel gewährleistet.
Förderrichtlinie „Gigawattpakt“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163 kB
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