Sitzungsvorlage - V/2024/209
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung für Familien bei den OGS- und Kita-Gebühren hier: Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.06.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die finanziellen Auswirkungen der Anhebung der untersten Einkommensstufe von 25.000 € auf 30.000 € werden in der Vorlage in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2025 dargestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Keine.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen haben mit Schreiben vom 02.05.2024 beantragt, dass für das Schul- und Kindergartenjahr 2025/2026 neue Elternbeitragstabellen erarbeitet werden sollen, bei denen die unterste Einkommensstufe auf 30.000 € angehoben wird und die nachfolgenden Einkommensstufen in Schritten von je 12.000 € erfolgen.
Die Begründung kann dem beigefügten Antrag entnommen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Änderung der Beitragstabellen für die Betreuungsarten Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2025 im Rahmen einer Änderung der Kinderfördersatzung beraten wird.
In den letzten Jahren hat es jährlich mindestens eine Änderung der Kinderfördersatzung gegeben. Wenn der Antrag in der Sitzung am 01.10.2024 mit in Kraft treten zum 01.08.2025 beraten wird, ist es gut möglich, dass in den folgenden Monaten weitere Änderungen der Satzung auftreten und eine weitere Satzungsänderung erfolgen muss.
Bei einer Anpassung der gesamten Einkommensstufen bei allen Betreuungsformen erhalten alle Eltern einen neuen Beitragsbescheid, da die Einkommensstufen in den Bescheiden mit Wertangaben dargestellt werden. Die neuen Einkommensstufen können so im Programm hinterlegt werden, dass die neuen Bescheide automatisch erstellt werden. Eine manuelle Neuberechnung/ Bescheiderstellung erfolgt nur dann, wenn die höchste Einkommensstufe über 97.000 € liegen soll und die Eltern bislang ohne Einreichung der Einkommensunterlagen den Höchstbeitrag zahlen.
Es ist daher vom Sachgebiet Elternbeiträge zu schaffen, die ca. 3.300 Bescheide bis zum 01.08.2025 an die Eltern zu versenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,5 kB
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