Sitzungsvorlage - V/2024/216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 25.06.2024 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 25.06.2024.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Reduzierung der Elternbeiträge bei einer Betreuungskürzung von mind. 20 % des gebuchten Betreuungsumfangs und bei einer Dauer der Kürzung von mind. einem Monat betragen max. 5.000 € pro Monat. Es ist aber davon auszugehen, dass den größten Teil des Jahres die Betreuung nicht in einem so hohen Maße verringert ist, als das Beitragserstattungen vorzunehmen sind. Meist betrifft dies nur die Wintermonate und nur eine sehr geringe Anzahl der Einrichtungen.

 

Die Einstellung der laufenden Geldleistungen bei über 20 Krankentagen pro Kindergartenjahr bei einer Tagespflegeperson bedeuten eine Einsparung von ca. 2.500 € pro Monat. Da es sich hier aber um absolute Einzelfälle handelt, sind die Einsparungen kaum zu beziffern.

 

Die übrigen Satzungsänderungen führen zu keinen finanziellen Auswirkungen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kinderfördersatzung der Stadt Herzogenrath umfasst zum einen die Regelungen zur Betreuung in der Kindertagespflege und zum anderen die Regelungen zur Erhebung der Elternbeiträge bei den Betreuungsarten Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen.

 

Besonders im Bereich der Kindertagespflege ist in den letzten Monaten aufgefallen, dass bei diversen Sachverhalten noch Klärungsbedarf besteht. Die nun vorgenommenen Änderungen führen zum einen zu einem rechtssicheren Arbeiten der Sachbearbeiterinnen im Sachgebiet Verwaltung Tagespflege. Auf der anderen Seite werden die Tagespflegepersonen bei gleichgelagerten Sachverhalten gleich und damit fair behandelt.

 

Da es eine Vielzahl an Änderungen gibt, wird eine Neufassung der Kinderfördersatzung vorgenommen.

 

Die Änderungen mit Begründung können im Einzelnen der beigefügten Synopse entnommen werden.

 

Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.08.2024 in Kraft treten.

 

Die Änderungen werden seitens der Verwaltung den Kindertagespflegepersonen in einem Austauschtreffen am 27.06.2024 vorgestellt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Kinderbildungsgesetz NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

-          Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 25.06.2024

-          Anlage 2: Synopse zu den Änderungen in der Neufassung der Kinderfördersatzung

 

 

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Anlagen

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