Sitzungsvorlage - V/2024/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortbestand der Mountainbike-Strecke "Bike Park" auf der Halde Adolf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welcher finanzieller und
personeller Aufwand für die Instandsetzung und einen Weiterbetrieb der Anlage erforder-
lich ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche weiteren ehrenamtlichen
Ressourcen hier genutzt werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Zurzeit keine. Die Kosten müssen noch ermittelt werden; die Beauftragung zur Kostenermittlung ist u.a. Inhalt des Beschlussvorschlags.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der „Bike Park Herzogenrath“ wurde durch eine Gruppe von Ehrenamtler*innen seit November 2014 bis heute fortwährend ausgebaut und gepflegt. Eine kontinuierliche pädagogische Begleitung der Ehrenamtlichen und des Projekts erfolgte bislang durch die Mobile Jugendarbeit sowie eine fachtechnische Unterstützung durch das Amt für Tiefbau, Verkehr und Betriebshof, A 66, Abteilung A 66.3.
Die Instandhaltung und die Streckenpflege erfolgt bisher ausschließlich in Eigenregie der Ehrenamtlichen mit den zur Verfügung stehenden persönlichen (Zeit-)Ressourcen. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Laub auf der Strecke entfernen
- Strecke freischneiden
- Größere Unebenheiten auf der Strecke entfernen
- Pumptrack pflegen
- Lückenlose Weitergabe von Informationen, Mängel und Umbauten, die den Streckenverlauf signifikant verändern.
Durch die Mobile Jugendarbeit / A66.3 festgestellte Mängel werden umgehend repariert und der betroffene Streckenabschnitt oder das betroffene Element wird bis zur Reparatur gesperrt. Durch die Abteilung A 66.3 wurden bislang unter Berücksichtigung städtischer (Personal-)Ressourcen folgende Aufgaben abgedeckt:
- Bereitstellung von funktionsfähigen Werkzeugen
- Unterstützung bei der Errichtung der Modellage (Einsatz von Holzbohlen)
- Zeitnahe Instandsetzung der Schäden an Geländern, Sitzbänken
- Fällung der im Rahmen der DEKRA-Prüfung bemängelten Bäume
- 1x pro Monat dokumentierte Kontrolle der Strecke (operative Sichtung) durch das Fachpersonal des technischen Betriebsamts.
Durch die Mobile Jugendarbeit erfolgte zudem eine wöchentliche dokumentierte Kontrolle (visuelle Sichtung) der Strecke. Die Kontrolle erfolgte mit Hilfe eines „Checkhefts“, welches von dem Mitarbeitenden unterschrieben wurde. Festgestellte Mängel wurden den ehrenamtlichen MountainbikefahrerInnen zwecks Reparatur mitgeteilt.
Die Dekra als anerkannte technische Sachverständigen- und Überwachungsorganisation wurde jeweils bei der Planung von Veränderungen/ Umbauten auf der Strecke im Vorfeld mit einbezogen und führte zudem jährlich eine sicherheitstechnische Überprüfung des „Bike Parks“ durch. Eine letzte Abnahme erfolgte in 2022, wobei hier diverse noch abzustellende Mängel festgestellt wurden, bis zu deren Behebung eine Weiternutzung nicht gestattet wurde.
Zwar konnten auch mit Mitteln aus dem „Zukunftspaket“ in 2023 diverse Umbauten und Entwässerungsarbeiten an der Strecke vorgenommen, jedoch nicht abgeschlossen werden, sodass die Strecke weiterhin durchgängig seit 2022 gesperrt ist.
Das Amt für Tiefbau, Verkehr und Betriebshof, A 66, hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass aus sicherheitstechnischen und finanziellen Gründen zukünftig keine fachtechnische Unterstützung mehr erfolgen kann.
So gilt nach heutiger Kenntnis von A 66 für den „Bike Park“ tatsächlich eine andere DIN-Norm als bislang angenommen. Die bei der Stadt tätigen SpielplatzprüferInnen sind nicht in der entsprechenden, einschlägigen Norm geschult.
Es erscheint nicht ausreichend geklärt, wie sachkundig Personen der visuellen Kontrolle (Ehrenamtliche / Mitarbeitende des Jugendamtes) unter der Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen tatsächlich sein müssen.
Vor allem gibt es in keinem Amt ein festgelegtes Budget für den „Bike Park“. Bisherige Aufwendungen wurden über Sachkonten der Jugendarbeit, des Betriebshofs und mittels Fördergeldern bestritten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass jährlich Kosten von ca. 4000€ entstehen (technische Abnahme, Material, Werkzeuge, pädagogische Betreuung).
Das fehlende eigene Budget des Jugendamtes verhindert eine verlässliche Planung und Durchführung der anfallenden Arbeiten und ist seitens der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht aufzufangen.
A 66 hat überdies deutlich gemacht, keine personellen Ressourcen für die zeitaufwendigen Kontrollen und Reparaturen an der Strecke vorhalten zu können.
Somit ist die Möglichkeit eines Weiterbetriebes des „Bike Park“ derzeit fraglich.
Eine Kostenermittlung für das weitere Betreiben und die Instandhaltung des „Bike Parks“ ist zunächst dringend erforderlich.
Es gilt dabei zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine externe Vergabe der operativen Sichtung mit sich bringt, welche finanziellen Ressourcen die Bereitstellung und Schulung von eigenem Personal benötigt und wie Materialkosten und die Bereitstellung von Werkzeugen sichergestellt werden können. Auch sind die Fragen zur notwendigen sicherheitstechnischen Überprüfung nochmals zu klären
Aus Sicht des Jugendamtes sollte eine dauerhafte Schließung der Strecke möglichst vermieden werden, da es auch weiterhin ein großes Interesse der Kinder- und Jugendlichen an der Fortführung des „Bike Parks“ gibt. Sowohl bei den EhrenamtlerInnen, als auch bei der Mobilen Jugendarbeit gibt es regelmäßig Anfragen bzgl. der Nutzung der Strecke. Das Interesse besteht nicht nur bei den Herzogenrather Kindern und Jugendlichen. So gingen auch Anfragen aus Aachen oder Köln ein. Der Instagram-Account des „Bike Parks“ gewinnt stetig an Followern und die Anzahl der Google-Suchanfragen ist weiterhin hoch, obwohl die Strecke seit Herbst 2022 durch die Stadt gesperrt ist und der Social-Media-Kanal seit 2022 nicht mehr bespielt wird.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
