Sitzungsvorlage - V/2024/228
Grunddaten
- Betreff:
-
Kompensation von Personalausfällen in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.06.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Es entstehen Personalkosten in Höhe von durchschnittlich 42.500 Euro jährlich je Vollzeitkraft nach der aktuellen Entgelttabelle TVöD SuE 2024 bei einer Einstellung nach S 8a in Stufe 2.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wodurch Personalausfälle kompensiert, mindestens aber abgefedert werden können.
Ausgangspunkt für die mögliche Einrichtung eines Vertretungspools war die anhaltend erhöhte Krankenquote der Beschäftigten in den Kitas und der im Kontext der Personalsituation bereits in den vergangenen Jahren erkennbare und inzwischen aktuell spürbare Fachkräftemangel im Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung in allen Kindertagesstätten mit der Folge, dass im Falle von Erkrankungen des originären Kita-Personals zeitnah qualitativ hochwertige Ersatzkräfte im Rahmen von Kurzzeitbeschäftigungen für die Betreuung der Kinder kaum noch zu generieren sind.
Die Erfahrungen beim Einsatz von kurzfristig einzustellenden und temporär beschäftigten Ersatzkräften (Springer/innen) haben gezeigt, dass durch die hohe Nachfrage aller Kommunen und anderer Träger von Kindertagesstätten kaum noch Fachpersonal für Krankheitsvertretungen zu finden ist.
Zudem sind die oft kurzfristigen Einstellungen mit immensem Verwaltungsaufwand sowohl für das Personalamt, als auch für das Jugendamt verbunden. Die jeweils erforderlichen Stellenbesetzungsverfahren sind darüber hinaus mit zeitlichen Verzögerungen des Einsatzes verbunden, während SpringerInnen bei Personalausfall unmittelbar zur Verfügung stünden.
Die bereits seit einigen Jahren existierende unbefristete Planstelle mit einem Stundenumfang von 30 Wochenstunden als Springerkraft für die kommunalen Einrichtungen ist seit mehr als einem Jahr unbesetzt. Zum 01.08.2024 konnte aus dem bestehenden Fachkräftepool eine Mitarbeiterin gefunden werden, die hierhin wechselt. Darüber hinaus wurde lediglich eine weitere Stelle mit 50 Prozent BU zum 01.08.2024 eingerichtet und ebenfalls aus dem Bestandspersonal heraus besetzt. Aufgrund der errechneten Fehlzeiten durch Erkrankung, Urlaub, Regenerationstage, Bildungsurlaub, Beschäftigungsverbot etc. ist bereits jetzt erkennbar, dass allein die Fehlzeiten in den kommunalen Einrichtungen hiermit nicht abzudecken sind. Der tatsächliche Bedarf liegt hier bei zwei Vollzeitstellen für fünf Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 21 Gruppen.
Davon ausgehend würden hochgerechnet auf 24 Einrichtungen in der Stadt Herzogenrath mit insgesamt 78 Gruppen sieben bis acht Vollzeitstellen erforderlich sein, um Ausfälle zu kompensieren.
Mit der Einrichtung eines hauptamtlichen Vertretungs-Pools ist ein höherer Grad an Wirksamkeit zu erreichen und der Betrieb der Kindertagesstätten auch in Phasen von Erkrankungswellen besser zu gewährleisten. Maßgeblich für ein Konzept ist, den Vertretungsbereich in den städtischen Kitas bei kurzfristigen und mittelfristigen Erkrankungen bis zum Ende der Lohnfortzahlung (bis zu maximal sechs Wochen) und einem darauf folgenden Nachbesetzungsverfahren mit dem hauptamtlichen Vertretungspool zu überbrücken. Gemäß § 1 (7) der Personalverordnung ist die Bildung von Personalpools insbesondere für Vertretungen auch trägerübergreifend innerhalb eines Jugendamtes zulässig. Hier ist allerdings keine Finanzierung inbegriffen, was in Folge bedeutet, dass eine Finanzierung aus KiBiz-Pauschalen möglich wäre. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Mittel und es steht der Kommune frei, die Kosten zusätzlich zu übernehmen.
Bleiben die nachstehenden Fragen zu klären:
1. Wer kann Anstellungsträger bei einem trägerübergreifenden Einsatz sein?
2. Wer koordiniert den Einsatz und trifft die Entscheidung zum Einsatzort?
3. Können/Müssen freie Träger sich finanziell beteiligen und wenn ja, in welcher Form?
Vor Klärung dieser Fragen steht jedoch die Entscheidung, ob und inwieweit die Stadt Herzogenrath bereit und in der Lage ist, ein solches Projekt finanziell und personell zu stemmen.
Als Pilotprojekt könnte eine derartige Maßnahme zunächst zeitlich befristet (3 Jahre) und jährlich evaluiert werden.
Um eine Springertätigkeit möglichst attraktiv zu machen, wurde bereits in anderen Kommunen eine höhere Eingruppierung (S8b) gewählt.
Bei zu erwartenden Jahreskosten einer in Vollzeit beschäftigten Fachkraft von ca. 50.000 Euro (Eingruppierung S 8 b, Stufe 3) sowie bei kalkulierten Jahreskosten einer in Vollzeit beschäftigten Ergänzungskraft von ca. 45.000 Euro (Eingruppierung S 4, Stufe 3) schlägt die Verwaltung vor, einen hauptamtlichen Vertretungspool wie folgt personell zu besetzen:
Fachkräfte/ErzieherInnen
4 FK mit 39 Stunden (Vollzeit) - Kosten ca. 200.000 €
3 FK mit 19,5 Stunden (Teilzeit) - Kosten ca. 75.000 €
Gesamt ca. 275.000 €
Ergänzungskräfte/ KinderpflegerInnen
2 EK mit 39 Stunden (Teilzeit) - Kosten ca. 90. 000 €
Gesamt ca. 90.000 €
Vorläufig kalkulierte Personalkosten: 365.000 € / Jahr.
Eine sozialräumliche Zuteilung der Fachkräfte wird nicht als sinnvoll erachtet, da im Falle des höheren Bedarfs an Vertretung in anderen Sozialräumen das Jugendamt auch Sozialraum übergreifend die Einsätze koordinieren muss.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass neben der rechtlichen Zuordnung des Personals, der Einsatzkoordination und der gerechten Verteilung auf alle Kitas, eine Maßnahme trägerübergreifend äußerst schwierig zu gestalten ist.
Rechtliche Grundlagen:
KiBiz NRW
Personalverordnung des Landes NRW
