Sitzungsvorlage - V/2021/514-E04
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrath - Zuschüsse zur Anschaffung von PV-Kleinstanlagen bis 600W, hier: Förderung der Umgestaltung von Schottergärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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20.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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25.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss KUA: Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, die Aktualisierung der Förderrichtlinie zu beschließen.
Beschluss Rat: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aktualisierung der Förderrichtlinie.
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
x | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Naturnah gestaltete Vorgärten wirken sich gegenüber der Anlage von Schottergärten auf vielfältige Weise positiv für den Klima- und Umweltschutz aus. Sie reduzieren die Hitzeentwicklung und -speicherung, entlasten die Kanalisation bei Starkregenereignissen und schaffen Lebensraum für Pflanzen und Lebewesen aller Art.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath möchte sich für die Renaturierung von versiegelten privaten Flächen einsetzen. Dafür wird der Fördergegenstand der Begrünung neben Dach und Fassade auf den Vorgarten ausgeweitet.
Die vom Land NRW zum Januar 2024 nochmals präzisierte Landesbauordnung gibt vor, dass nicht begrünte Gartenflächen verboten und Schotter sowie Kunstrasen zur Gestaltung von Gärten ausgeschlossen sind. Da dieser Beschluss nicht rückwirkend, sondern nur für neu anzulegende Flächen gilt, soll in den Bestandsanlagen durch die Förderung eine naturnähere Gestaltung erwirkt werden. Gleichermaßen ist die Förderung für Neuanlagen ausgenommen, da diese ohnehin den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Der zweite Teil der Anpassungen bezieht sich auf den Fördergegenstand der PV-Kleinstanlagen. Mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 ist die Anmeldung bei der enwor nicht mehr notwendig, die entsprechende Infoseite ist bereits angepasst. Die Netzbetreiberin wird nun automatisch aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über neu installierte Anlagen benachrichtigt. Die Anmeldung bei dem Register ist weiterhin gesetzlich verpflichtend. Um dieser neuen Situation gerecht zu werden, soll die Förderrichtlinie von nun an nicht mehr die Anmeldung bei der enwor, sondern die Anmeldung beim Marktstammdatenregister verlangen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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255,6 kB
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